- 25.01.2010, 10:36:53
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OLG bestätigt: VGT nicht verdächtig Straftaten begangen zu haben
Urteil rechtskräftig: Kronenzeitung muss Behauptungen widerrufen
Wien (OTS) - Die Vorgeschichte: Im Herbst 2008 - gerade wurden die
TierschützerInnen aus der U-Haft entlassen - behauptet die oö
Kronenzeitung pauschale Verdächtigungen gegen den Verein Gegen
Tierfabriken und dass die Exekutive von der Täterschaft des VGT
überzeugt wäre. Der VGT klagt auf Unterlassung und Widerruf und das
Erstgericht gibt ihm Recht. Jetzt wies auch das Wiener
Oberlandesgericht die Berufung der Kronenzeitung mit u.a. folgenden
Worten zurück:
"Die durch die inkriminierte Behauptung verbreitete Tatsache, der
[VGT] habe als juristische Person die 223 Straftaten und den
Brandanschlag im Jahr 2000, auf welche in dem
[Kronenzeitungs-]Artikel Bezug genommen wird, zu verantworten, ist
sohin bereits mangels schlüssiger Behauptungen der [Kronenzeitung]
nicht als erwiesen anzusehen."
"Die [im Kronenzeitungsartikel] gewählte Ausdrucksweise
hinterlässt [...] als bleibenden Informationsgehalt, der [VGT] habe
die dort angeführten Straftaten, insbesondere jedoch den
Brandanschlag vom 4. 7. 2000, nach Meinung der Exekutive verübt.
[...] Den Beweis für eine derartige Ansicht der Ermittlungsbehörden,
welche die inkriminierte Berichterstattung als (richtige) Zitate
erweist, erbrachte die [Kronenzeitung] nicht."
"Jedoch ist den Feststellungen des Erstgerichts zu entnehmen, dass
Spuren, die darauf hinweisen, dass ein ordentliches Mitglied oder ein
Mitglied des Vorstandes des [VGT] die Tat [...] verübt habe, bis dato
nicht gefunden wurden und die am Tatort gesicherten DNA-Spuren zu
keinem der im Strafverfahren Verdächtigen passen. Weiters ist
festgestellt, dass eine Verdachtslage, nach der die Exekutive die
Brandstiftung durch mit dem [VGT] in Zusammenhang stehende Personen
als weitgehend erwiesen beurteilen würde, weder bestand noch
besteht."
"Es besteht daher in dieser Hinsicht nicht einmal ein Verdacht,
geschweige denn ist die Behauptung im Kern für wahr zu halten, dass
für die Exekutive die Täterschaft des [VGT] für diese und weitere 8
Brandstiftungen praktisch fest stehe."
"Auch die inkriminierte Behauptung, der [VGT] solle neben dem
Brandanschlag vom 4. 7. 2000 noch weitere 223 Delikte am Kerbholz
haben, entbehrt jeder Tatsachengrundlage."
"Es ist für den erkennenden Senat nicht ersichtlich, auf welcher
Grundlage das Erstgericht die Feststellung hätte treffen sollen, dass
der Verdacht besteht, dass der [VGT] oder auch dessen Mitglieder
sämtliche die in der Aussendung des BMI angeführten 224 Delikte
verübt hätten."
"Die Berufung ist sohin nicht in der Lage, die Unrichtigkeit der
erstinstanzlichen Entscheidung aufzuzeigen, weshalb ihr der Erfolg zu
versagen ist."
VGT-Obmann DDr. Martin Balluch dazu: "Angesichts so klarer Worte
eines unabhängigen Gerichts fragt man sich, wozu es noch den
Monsterprozess gegen den Tierschutz gibt. Wenn kein Verdacht besteht
ist ein derartiger Prozess auch nicht gerechtfertigt!"
Rückfragehinweis:
DDr. Martin Balluch,
Tel.: 01/9291498, Email: [email protected]
Digitale Pressemappe: http://www.ots.at/pressemappe/1389
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