OTS0274 / 20.01.2010 / 16:29 / Channel: Politik / Aussender: Parlamentsdirektion
Stichworte: Enquete / Parlament / Verteilungsgerechtigkeit


Verteilungs- und Leistungsgerechtigkeit (2) Transparenz und Fairness bei öffentlichen Einnahmen und Leistungen =


   Wien (PK) - Im Anschluss an die Impulsreferate stand das Thema 
Transparenz und Fairness bei öffentlichen Einnahmen auf der Agenda 
der Enquete. Vom Podium aus referierten Wirtschaftsprüfer und 
Steuerexperte Karl Bruckner (BDO Auxilia), der Generalsekretär der 
Industriellenvereinigung Markus Beyrer, Wirtschaftsforscher Markus 
Marterbauer (Wifo), die beiden Arbeiterkammer-ExpertInnen Christa 
Schlager und Bruno Rossmann sowie Familienexperte Helmuth 
Schattovits. Die sehr konträren Schlussfolgerungen aus präsentierten 
Fakten und die differenzierte Vorstellung von den Begriffen 
Leistungsträger und Fairness zeigten dabei deutlich, aus welch 
unterschiedlichem Blickwinkel man sich dem Thema Verteilungs- und 
Leistungsgerechtigkeit nähern kann, und lassen die Schwierigkeit 
konsensualer politischer Antworten auf offene Fragen erahnen.
Bruckner: Allgemeine Vermögensteuer nicht sinnvoll
Karl Bruckner (BDO Auxilia) wandte sich in seinen Ausführungen strikt 
gegen die Einführung einer allgemeinen Vermögensteuer. Er wies darauf 
hin, dass der internationale Trend genau in die gegenteilige Richtung 
gehe, und gab zu bedenken, dass die Besteuerung von Vermögen zu einem 
bedeutenden Standortnachteil führen könnte. Zudem sei eine 
Vermögensteuer, etwa aufgrund der Bewertung von Grund- und 
Immobilienbesitz, extrem aufwendig einzuheben, skizzierte er, um 
substanzielle Einnahmen zu erzielen, müsste man überdies den 
Mittelstand einbeziehen. Dass Österreich im internationalen Vergleich 
eine relativ geringe Besteuerung von Vermögen aufweist, führte 
Bruckner nicht zuletzt darauf zurück, dass es beispielsweise in 
Großbritannien und den USA hohe kommunale Abgaben auf Grundstücke 
gebe. 
Wenn man schon Vermögen besteuern wolle, so wäre es nach Meinung 
Bruckners sinnvoller, den Ertrag von Vermögen zu besteuern. 
Ungerechtigkeiten im Steuersystem könnten ihm zufolge außerdem 
dadurch beseitigt werden, dass man die Sozialversicherung in den 
Lohn- und Einkommensteuertarif integriere. Österreich habe zwar einen 
progressiven Einkommensteuertarif, skizzierte er, die tatsächliche 
Belastung ändere sich aber durch begünstigte Sonderzahlungen und die 
Sozialversicherungsbeiträge. Die Einführung eines Transferkontos 
könnte laut Bruckner dazu benutzt werden, die derzeitige 
Abgabeneinhebung, für ihn "ein unglaublicher Bürokratismus", zu 
konzentrieren. 
Beyrer: Österreich ist ein "extrem umverteiltes Hochsteuerland"
Markus Beyrer (Industriellenvereinigung) warf in die Diskussion über 
Verteilungs- und Leistungsgerechtigkeit ein, dass Österreich bereits 
jetzt ein Hochsteuerland sei und unter den OECD-Ländern den höchsten 
Umverteilungsgrad aufweise. Drei Viertel aller Steuern werden ihm 
zufolge in Österreich als Transfers umverteilt. Man müsse sich 
generell fragen, ob es fair sei, dass die Mehrheit zusätzliche 
staatliche Ausgaben wünsche, die dann von einer Minderheit bezahlt 
werden müssten, meinte er. Schließlich seien Studien zufolge nur 25 % 
der Österreicher Nettotransferzahler und damit Leistungsträger, die, 
so Beyrer, 75 % Nettotransferempfänger "schultern" müssten. 
Beyrer untermauerte seine Ausführungen mit einer Fülle von Zahlen. So 
steuert ihm zufolge das unterste Einkommensdrittel nur 13 % zum 
gesamten Steuer- und Abgabeneinkommen bei, bezieht jedoch 43 % der 
gesamten Sozialtransfers. Auf das oberste Einkommensdrittel fällt 
hingegen 49 % der Abgabenlast, während es nur 25 % der 
Transferleistungen erhält. 
Die Dynamik dieser Entwicklung habe zudem in den letzten Jahren stark 
zugenommen, sagte Beyrer. Demnach haben die ärmsten 10 % der 
Haushalte vor gut 20 Jahren noch mehr Markteinkommen erzielt als sie 
an Transfers erhielten. Mittlerweile sind die Transferleistungen 
zweieinhalbmal so hoch wie das von dieser Gruppe erwirtschaftete 
Einkommen. Das unterste Drittel der Haushalte erhält laut Beyrer nach 
Umverteilung 149 % des ursprünglich erwirtschafteten Markteinkommens, 
das mittlere Drittel 95 % und das oberste Drittel 74 %. Von einer 
aufgehenden Einkommensschere zu sprechen, sei daher, bezieht man die 
Transferleistungen mit ein, nicht angebracht, bekräftigte er.
Generell mahnte Beyrer, dass der allgemeine Wohlstand in Österreich 
nur gehalten werden könne, wenn die Rahmenbedingungen für 
erfolgreiches unternehmerisches Handeln entsprechend gestaltet seien. 
Leistung müsse sich lohnen und dürfe nicht bestraft werden. Es gibt 
ihm zufolge auch keinen Hinweis darauf, dass die Zufriedenheit der 
Begünstigten bei zunehmender Umverteilung steigt, das Gegenteil sei 
der Fall. Beyrer hielt auch fest, dass gerade in Ländern mit relativ 
moderater Vermögensbesteuerung der Wohlstand relativ gleich verteilt 
sei.
Marterbauer: Es gibt keine starke Umverteilung von oben nach unten
Ganz andere Fakten als Beyrer präsentierte Markus Marterbauer (Wifo). 
Er hielt, mit Verweis auf eine vom Wifo erstellte Verteilungsstudie, 
fest, dass der in der Öffentlichkeit bestehende Eindruck, wonach es 
eine starke Umverteilung von oben nach unten durch Steuern gebe, 
empirisch keine Bestätigung erhalte. Dem progressiven 
Steuertarifsystem stünden extrem regressive Effekte bei den 
Verbrauchssteuern und eine leicht regressive Wirkung bei den 
Sozialversicherungsbeiträgen gegenüber. Insgesamt gebe es, so 
Marterbauer, keine umverteilende Wirkung des Abgabensystems, alle 
Haushalte zahlten, gemessen an ihrem Einkommen, gleich viele 
Sozialversicherungsbeiträge und Steuern. 
Was sich unterscheidet, ist laut Marterbauer die Struktur der Abgaben 
zwischen den Haushalten. Vor allem untere Einkommen seien durch die 
Sozialversicherungsbeiträge stark belastet. Er sprach sich daher in 
Anlehnung an Bruckner langfristig für einen integrierten Steuertarif 
aus, der auch die Sozialversicherung beinhalte.
Marterbauer urgierte aber auch allgemein mehr Fairness im 
Abgabensystem. So gab er zu bedenken, dass Leistungseinkommen aus 
unselbstständiger und selbstständiger Tätigkeit deutlich stärker 
besteuert werden als leistungsloses Einkommen aus Vermögensbesitz. 
Für ihn ist das unter dem Gesichtspunkt des Leistungsanreizes 
problematisch zu sehen. Marterbauer verwies in diesem Zusammenhang 
auch auf eine Studie der Österreichischen Nationalbank, der zufolge 
das oberste Promille der ÖsterreicherInnen mit 8 % gleich viel 
Geldvermögen besitzt wie die untere Hälfte der Bevölkerung. Noch 
ungleicher verteilt ist demnach das Immobilienvermögen. 
Schlager: Wenig Einkommen bedeutet nicht wenig Leistung
Christa Schlager (AK) hinterfragte den oftmals verwendeten Begriff 
Leistungsträger und meinte, für sie seien alle arbeitenden Menschen 
darunter zu subsumieren, unabhängig von ihrem Einkommen. In vielen 
Branchen gebe es eine schlechte Bezahlung, ohne dass man den 
betreffenden ArbeitnehmerInnen vorwerfen könne, sie würden zu wenig 
für die Gesellschaft leisten, bekräftigte sie. Überdies verwies 
Schlager darauf, dass vor allem Frauen viel unbezahlte Arbeit 
leisteten. Sie sieht es als Aufgabe des Sozialstaats, hier 
ausgleichend zu wirken, gerade auch in Anbetracht der Tatsache, dass 
die Ungleichheit beim Markteinkommen in Österreich in den letzten 
Jahren stark gestiegen sei. 
In Richtung Beyrer räumte Schlager ein, dass die Steuerleistung aus 
Gewinn und Besitz in den letzten Jahren stark gestiegen sei, machte 
aber gleichzeitig geltend, dass die Zunahme dieser Steuerleistung 
geringer sei als der Anstieg von Besitz und Gewinn. Überdies hätten 
die Lohnsteuereinnahmen viel stärker zugenommen. Das Vermögen in 
Österreich sei sehr ungleich verteilt, warnte Schlager, dabei sei 
nachgewiesen, dass Vermögensungleichgewichte Finanzblasen verursachen 
könnten. In diesem Sinn sprach sie sich dafür aus, bei der aktuellen 
Krisenbewältigung auf der Einnahmenseite anzusetzen und unter anderem 
den schädlichen Steuerwettbewerb zu beenden, Steuerlücken zu 
schließen und Vermögen angemessen zu besteuern. 
Schattovits: Generationenaspekt bei Debatte berücksichtigen
Helmuth Schattovits forderte in seiner Wortmeldung, den 
Generationenaspekt in der Debatte um Verteilungs- und 
Leistungsgerechtigkeit zu berücksichtigen. Er machte geltend, dass es 
vor allem in Familien viel unentgeltliche Arbeit gebe, ohne die die 
österreichische Gesellschaft nicht bestehen könne und die bei der 
Berechnung von Leistungen zu wenig berücksichtigt werde. Seiner 
Darstellung nach zeigt etwa eine Studie, dass Familien mit drei und 
mehr Kindern kinderlose und Ein-Kind-Familien mit 3 Mrd. € 
finanzieren. 
Dem Staat misst Schattovits eine ausgleichende Funktion zwischen den 
drei Generationen, der Erwerbsgeneration, der Noch-nicht-
Erwerbsgeneration und der Nicht-mehr-Erwerbsgeneration, zu. Wenn man 
die Familienbeihilfen auf einem Transferkonto sichtbar mache, müsse 
man auch die Pensionszahlungen anführen, die von der Qualität her 
nichts anderes als Transferzahlungen seien, forderte er. Eine 
komplette Intransparenz ortet Schattovits bei den 
Finanzierungsbeiträgen des Familienlastenausgleichsfonds (FLAF). 
Zudem ist es für ihn nicht generationsgerecht, dass 
Unterhaltszahlungen für Kinder versteuert werden müssten.
Rossmann: Eklatantes Missverhältnis zwischen einzelnen Steuern
Bruno Rossmann (AUGE) betonte, in Österreich gebe es ein eklatantes 
Missverhältnis zwischen der Besteuerung von Arbeit und Kapital, mit 
steigender negativer Tendenz. Konkret kritisierte er u.a. die 
steuerliche Begünstigung von Stiftungen, die Nichtbesteuerung von 
Erbschaften und Schenkungen und die Privilegierung der Wertzuwächse 
bei Aktien und Immobilien. Außerdem sieht er ein "Missmatch" zwischen 
jenen, die den Familienlastenausgleichsfonds mit Beiträgen speisen, 
und jenen, die Beiträge daraus erhalten. Vor allem Bauern und 
Gewerbetreibende seien hier bevorzugt. 
Dass die Wiedereinführung der Erbschaftssteuer den Mittelstand 
treffen würde, wertete Rossmann als "Mythos". Er wies auf die sehr 
hohe Konzentration von Vermögen in Österreich hin und skizzierte 
etwa, dass 10 % der ÖsterreicherInnen 53 % des Bruttogeldvermögens, 
61 % der Immobilien und 92 % der Unternehmensbeteiligungen besitzen. 
Im Übrigen gebe es, so Rossmann, mit Italien und Portugal nur zwei 
Länder in Europa, die weder eine Erbschafts- und Schenkungssteuer 
noch eine Vermögenssteuer hätten. 
Zur Beseitigung von Steuerungerechtigkeiten forderte Rossmann auch 
eine umfassende Steuerstrukturreform. Er will das 
Leistungsfähigkeitsprinzip stärken, die Progressivität im gesamten 
Abgabensystem erhöhen, Vermögen mit Fokus auf die obersten 10 % 
stärker besteuern, Anpassungen bei der Grundsteuer vornehmen und die 
Stiftungssteuer "auf die europäische Normalität zurückführen". Nur 
mit einer ausgabenseitigen Budgetkonsolidierung ist seiner Meinung 
nach gewährleistet, dass untere Einkommensschichten nicht doppelt für 
die gegenwärtige Finanzkrise zahlen.
Das Podium 2 befasste sich sodann mit dem Thema "Transparenz und 
Fairness bei öffentlichen Leistungen".
Mazal fordert mehr Transparenz hinsichtlich der Sozialleistungen
Wolfgang Mazal (Universität Wien) betonte einleitend, dass der 
Sozialstaat für ihn ein "heiliges Instrument" darstelle, das erhalten 
werden müsse. Eine Verteilungsdebatte halte er für sehr wichtig, da 
klar gelegt werden müsse, wer, aus welchen Gründen, was vom 
Sozialstaat bekommt bzw. sich an der Finanzierung des Sozialstaats 
beteiligt. So sei es etwa ein Manko, dass man nicht genau sagen 
könne, welche Beträge Bund, Länder und Gemeinden tatsächlich für 
Kinderbetreuung ausgeben, bemängelte der Experte für Sozialrecht. Es 
fehle zum Beispiel auch ein Überblick darüber, was Selbständige und 
Unselbständige vom Sozialstaat bekommen bzw. was sie dazu beitragen. 
Durch diese lückenhafte Datenlage würden natürlich unseriöse 
Diskussionen über den Sozialstaat sowie Neiddebatten begünstigt, 
urteilte Mazal. Bei der Ausweitung der Transparenz müsse jedoch auch 
auf die gebotenen "Privacy-Rechte" geachtet werden. Ihm gehe es vor 
allem darum, den BürgerInnen Transparenz über ihren Status zu 
verschaffen sowie ausgewählten Behörden Informationen zur Verfügung 
zu stellen. Strikt abzulehnen sei natürlich eine öffentliche 
Bloßstellung von Gebern und Nehmern. Im so genannten Transferkonto, 
das als Instrument grundsätzlich zu befürworten sei, sah Mazal daher 
sowohl Chancen als auch Gefahren, die im vorhinein gründlich 
abgewogen werden müssen.
Wöss: Diskussion über Transferkonto lenkt von realen Problemen ab
Josef Wöss (Arbeiterkammer) ortete erhebliche Defizite im Hinblick 
auf Verteilungsgerechtigkeit, Leistungsgerechtigkeit, Fairness und 
Transparenz. Als Beispiel dafür führte er etwa an, dass es in 
Österreich allein 230.000 erwerbstätige Personen gibt, deren 
Einkommen unter der Armutsgrenze liegen. Auf der anderen Seite seien 
auf der Vermögensseite aber oft riesige Zuwächse feststellbar. Wöss 
wies weiters darauf hin, dass 50 % der vollzeitbeschäftigten 
ArbeiterInnen ein Nettoeinkommen beziehen, das unterhalb von 1.200 
Euro im Monat liegt, während manche Manager Gehälter und Provisionen 
in Millionenhöhe erhalten. Was die Diskussion um das Transferkonto 
angeht, so lenke sie nach Ansicht des AK-Experten von den realen 
Problemen eher ab. Sie ziele im Wahrheit wohl eher darauf ab, die 
Krisenfinanzierung über die Sozialbudgets laufen zu lassen. Zur 
Bewältigung der Krisenfolgen und der ganz großen Herausforderungen 
der Zukunft brauche man aber einen starken und dynamischen 
Sozialstaat, unterstrich Wöss, wobei man sich bei der 
Weiterentwicklung an den best-practice-Modellen in den nördlichen 
Ländern orientieren sollte. Es sei kein Zufall, dass gerade jene 
Staaten, die hohe Sozialquoten haben, auch ökonomisch - und zwar 
nachhaltig - sehr erfolgreich sind.
Lehner: Transferkonto würde zu mehr Transparenz beitragen
Nach Auffassung des Wirtschaftsforschers Gerhard Lehner könnte das 
Transferkonto dazu beitragen, Vorurteile abzubauen und vor allem, 
objektive Entscheidungsgrundlagen für die PolitikerInnen zu liefern. 
Er könne die Kritik daran nicht ganz nachvollziehen, da er es als 
reines statistisches Hilfsmittel ansehe. Es sei ein sehr guter 
Ansatz, wenn das Transferkonto - wie derzeit geplant - in einem 
ersten Schritt "nur" auf die Sozialtransfers und die auf die direkten 
zurechenbaren Steuern und Sozialversicherungsbeiträge beschränkt 
wird. 
Pirklbauer fordert mehr Investitionen in Zukunftsbereiche
Die Gesellschaft der Zukunft müsse es schaffen, das Potential der 
Menschen auch tatsächlich zu nutzen, konstatierte einleitend Sybille 
Pirklbauer von der Arbeiterkammer. Als positives Beispiel könnte man 
sich die nordischen Staaten nehmen, weil dort hohe 
Beschäftigungsquoten, ein sehr hohes Wohlstandsniveau und ein 
geringer Einkommensunterschied zwischen Frauen und Männern mit einem 
guten sozialen Zusammenhalt einhergehen. Um dies zu erreichen müssten 
jedoch auch viel mehr Mittel in die Zukunftsbereiche investiert 
werden, also etwa in Bildung, in den Pflegesektor und in eine 
flächendeckende, qualitativ hochwertige und ganztägige 
Kinderbetreuung, was einerseits die Berufstätigkeit der Eltern 
erleichtert und andererseits die Chancengleichheit der Kinder erhöht. 
Wenn man die 3 Mrd. €, die nun in den Bankensektor geflossen sind, 
stattdessen in solche Zukunftsbereiche investiert hätte, wären 
zehntausende Arbeitsplätze geschaffen worden, war Pirklbauer 
überzeugt. Bezüglich des Transferkontos zeigte sie sich sehr 
skeptisch, weil es dem einzelnen recht wenig nutze. Außerdem lenke 
die Diskussion darüber von den eigentlichen Zukunftsfragen des 
Sozialstaats ab.
Borchert kritisiert die ungerechte Behandlung der Familien
Jürgen Borchert (Darmstadt) unterstrich die Bedeutung des 
Transparenzprinzips im Hinblick auf den Sozialstaat, da es darum 
gehe, wirtschaftliche Freiheit und soziale Verantwortung miteinander 
zu verbinden. Wenn ein System aber so intransparent geworden ist, 
dass die ethische Grundentscheidung darüber, wer nun genau 
Unterstützung braucht, nicht mehr möglich ist, dann führe dies zu 
einem Zerfall der Gesellschaften. Was die Situation in Österreich 
angeht, so gebe es ihm zu denken, wenn 43 % der BürgerInnen auf 
öffentliche Transferleistungen angewiesen sind. Dies sei seiner 
Meinung nach kein Beleg für einen besonders gut ausgestatteten 
Sozialstaat, sondern vielmehr dafür, dass auf der Einnahmenseite 
ziemlich viel im Argen liegt, resümierte der deutsche Sozialrichter. 
Dies bedeute, dass sich der Staat in einer Weise Gelder besorgt, die 
möglicherweise zu jenen Problemen führt, die er dann hinterher mit 
einem großen Aufwand auf der Leistungsseite zu kurieren versuche. 
Borchert wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass in Österreich 
der Anteil von Sozialbeiträgen und indirekten Steuern an den 
öffentlichen Einnahmen insgesamt bei etwa 66 % bis 67 % liegt. Er gab 
auch zu bedenken, dass vor allem Familien in einem System strukturell 
benachteiligt sind, in dem die Menschen zu 80 % auf Lohneinkommen 
angewiesen sind. Problematisch sei aus seiner Sicht auch, dass in 
Österreich - ebenso wie in Deutschland - die Altersversorgung im 
wesentlichen sozialisiert und die Kindererziehung privatisiert ist. 
Das Transferkonto stelle keine Lösung für all diese zentralen Fragen 
dar, urteilte Borchert, sondern es zäume nur das Pferd von hinten 
auf.
Danhel schlägt Gesetz für Generationengerechtigkeit vor 
Im Mittelpunkt der Ausführungen von Günter Danhel (Institut für Ehe 
und Familie, Wien) stand vor allem das Thema 
Generationengerechtigkeit. Seiner Meinung nach sollten nicht so sehr 
Einzelmaßnahmen diskutiert, sondern eine völlige Neukonzeption der 
gesamten Familien-, Sozial- und Steuerpolitik überlegt werden. Dabei 
müsste eine Kinder- und Familienorientierung als "neues 
gesellschaftliches Betriebssystem" unter der Devise "generation 
mainstreaming" im Vordergrund stehen. Dadurch könnte ein horizontaler 
Ausgleich zwischen jenen Menschen, die Kinder haben und jenen, die 
keine haben, gewährleistet werden. Danhel würde sich zudem adäquate 
politische Rahmenbedingungen für jene Eltern wünschen, die eine 
höhere Kinderzahl anstreben. Er schlug auch die Erstellung von so 
genannten Generationenbilanzen vor, die eine gute Basis für die 
Beurteilung der Nachhaltigkeit und der Verteilungswirkung von 
politischen Maßnahmen darstellen würden. 
Schenk plädiert für integrativen Ansatz in der Armutsbekämpfung
Martin Schenk (Armutskonferenz) befasste sich in seinem Vortrag vor 
allem mit den Auswirkungen der sozialen Krise sowie mit dem Thema 
Treffsicherheit von Sozialeistungen. In seiner täglichen Arbeit mit 
Betroffenen konnte er feststellen, dass mittlerweile eine sehr breite 
Palette von Menschen unter Armut leide. Es kämen sowohl der 
Dauerpraktikant mit Uni-Abschluss als auch der Schulabbrecher in die 
Beratungszentren, ebenso wie die Alleinerzieherin mit drei Kindern, 
die früher als Dolmetscherin die Welt bereiste oder der 
Langzeitarbeitslose, der früher einmal eine Firma geleitet hat. Er 
fürchte, dass sich die Lage in den nächsten beiden Jahren noch 
verschlimmern werde, weil die Wirtschaftskrise dann erst voll 
schlagend werde. Während aber der Banken- und Finanzsektor mit 
Milliarden an Steuergeldern stabilisiert wird, müsse man im 
Sozialbereich um jede Million kämpfen, stellte Schenk mit Bedauern 
fest. Was die Frage der Treffsicherheit angeht, so hätten Studien 
ergeben, dass Länder, die ihre Sozialleistungen hauptsächlich auf die 
Ärmeren konzentrieren, zu den Staaten mit der höchsten Armut gehören. 
Eine Gefahr bestehe unter anderem darin, dass es dann nur mehr "Poor 
Services" für "Poor People" gibt und dass nicht mehr von 
Anspruchsberechtigung, sondern nur mehr von Bedürftigkeit die Rede 
ist. Abschließend plädierte Schenk für einen integrativen Ansatz in 
der Armutsbekämpfung, da etwa hohe Familienleistungen allein noch 
nicht garantieren, dass ein Land eine möglichst geringe Quote bei der 
Kinderarmut aufweist.
Die Diskussion
In der anschließenden Diskussion forderten die Abgeordneten Kurt 
Gaßner, Christoph Matznetter (beide S) und Karl Öllinger (G) 
Aufklärung über die Frage, was denn nun beim Transferkonto 
dargestellt werden solle. Abgeordnete Heidrun Silhavy (S) äußerte die 
Befürchtung, das Transferkonto könne zu Kürzungen von 
Sozialleistungen führen, während Herbert Vonach (Experte des F-Klubs) 
die Meinung vertrat, das Transferkonto sei bloß ein Vorwand, um 
notwendige Reformen auf die lange Bank zu schieben. Abgeordnete 
Birgit Schatz (G) bemerkte schließlich, eine entsprechende 
Koordinierung der Gebietskörperschaften wäre hinsichtlich Transparenz 
effizienter als ein Transferkonto. 
Abgeordneter Günter Stummvoll (V) sah angesichts des Umstands, dass 
Österreich bei der Steuerquote und der Umverteilungsquote im 
europäischen Spitzenfeld liegt und trotzdem eine hohe 
Verteilungsungleichheit aufweist, die Frage der sozialen 
Treffsicherheit von Sozialleistungen angesprochen. Die Abgeordneten 
Johann Schmuckenschlager und August Wöginger sowie Bundesrat Michael 
Hammer (alle V) erwarteten sich vom Transferkonto mehr Transparenz 
sowie einen besseren Überblick der Sozial- und Familienleistungen der 
einzelnen Gebietskörperschaften. Abgeordnete Ridi Steibl (V) schlug 
die Schaffung von Mechanismen vor, die eine Anerkennung der 
Familienarbeit ermöglichen. Ihr Fraktionskollege Konrad Steindl 
wiederum stellte die Frage in den Raum, ob ein stärker ausgeprägter 
Sozialstaat Leistungsanreize geben könne.
Die Idee des Familiensplittings als Ausdruck größerer 
Steuergerechtigkeit für Familien propagierten Abgeordneter Christian 
Höbart und Bundesrat Elmar Podgorschek (beide F) in ihren 
Debattenbeiträgen, während Abgeordneter Andreas Karlsböck (F) auf die 
hohe Belastung von Familien durch indirekte Steuern hinwies. 
Anliegen der Abgeordneten Ursula Haubner und Robert Lugar (beide B) 
war es, durch das Sozialsystem höhere Generationengerechtigkeit 
sicher zu stellen. 
Josef Wöss bemerkte kritisch, die Debatte über das Transferkonto 
diene bloß der Ablenkung, die Sozialleistungen seien schon jetzt sehr 
gut dokumentiert. Nicht der Sozialstaat, sondern die überproportional 
hohe Besteuerung des Faktors Arbeit würde Leistungsanreizen 
entgegenstehen. 
Gerhard Lehner betonte, das Transferkonto solle sich in erster Linie 
auf monetär zurechenbare Sozialleistungen beziehen, eine 
diesbezügliche Zusammenfassung wäre nützlich, um einen Überblick über 
die Salden der aggregierten Konten zu erhalten. 
Sybille Pirklbauer äußerte sich ebenso wie Christa Schlager skeptisch 
zum Vorschlag eines Familiensplittings, wobei sie meinte, dieses 
Modell würde einen schlechten Anreiz für die Erwerbstätigkeit setzen, 
zumal der nicht erwerbstätige Partner - meist die Frau - im Falle 
einer Erwerbstätigkeit dann wesentlich höher besteuert würde als 
zuvor. Schlager gab einer individuellen Besteuerung sowie 
Sachtransfers den Vorrang gegenüber dem Familiensplitting.
Jürgen Borchert stellte zur Familienbesteuerung fest, man müsse sich 
endlich mit dem Gedanken anfreunden, dass Investitionen in Kinder die 
wichtigsten Investitionen überhaupt sind. Unterhaltszahlungen für die 
Kinder sollten demnach von der Steuerbemessungsgrundlage der Eltern 
abgezogen werden. Ein Transferkonto wiederum schafft nach Meinung 
Borcherts keine Transparenz, da es, wie er zu bedenken gab, die 
Revenue-Seite nicht berücksichtigt. 
Günter Danhel forderte mehr Generationengerechtigkeit und bemerkte, 
es wäre hoch an der Zeit, für Familien eine analoge 
Interessensvertretung wie für die Senioren einzusetzen. 
Martin Schenk sprach von Schwachstellen des österreichischen 
Sozialstaatmodells im Zusammenhang mit dem Armutsrisiko und nannte 
die starke Konzentration auf das Normalarbeitsverhältnis und das 
Prinzip des männlichen Ernährerhaushalts, die schlechten 
Aufstiegschancen von Kindern aus einkommensschwachen Familien sowie 
die geringe Zahl von existenzsichernden Leistungen.
Karl Bruckner mahnte, an erster Stelle bei der Budgetsanierung 
müssten die Verwaltungsreform und die Bundesstaatsreform stehen. 
Einsparungen erwartete er sich unter anderem von einer einheitlichen 
Einhebung sämtlicher Abgaben durch eine zentrale Behörde. Vorstellbar 
war für Bruckner überdies auch die Erhöhung der Mehrwertsteuer. 
Markus Marterbauer plädierte für die Wiedereinführung von 
Erbschaftssteuer und für eine Wertzuwachssteuer und warnte im Übrigen 
davor, die Debatte über die Verteilung zu sehr auf Lohn- und 
Einkommensteuer zu konzentrieren und dabei volumensmäßig größere 
Abgaben wie die Verbrauchsteuern und die Sozialversicherungsbeiträge 
außer Acht zu lassen. 
Helmuth Schattovits sprach sich dafür aus, bei Studien über die 
Transparenz von Transferleistungen auch den Aspekt zu 
berücksichtigen, dass Frauen, die Mütter sind, im Erwerbsbereich 
stärker benachteiligt werden als Frauen, die nie Mütter waren. 
Bruno Rossmann merkte kritisch an, beim Transferkonto gehe es in 
erster Linie um vorbereitende Maßnahmen zur Kürzung von 
Sozialleistungen bei der kommenden Budgetkonsolidierung. Bevor man 
dieses Thema angeht, müsste man sich über Ziele und Nutzen klar 
werden, meinte er. Auch sei eine Entscheidung darüber zu treffen, 
welche Leistungen und welche Verzichte von Steuern man auf dem Konto 
erfasst. 
Franz Prettenthaler trat dafür ein, zunächst die monetären Transfers 
in das Transferkonto aufzunehmen, gab aber zu bedenken, dass für die 
Frage der sozialen Gerechtigkeit die ermäßigten Sachleistungen 
ebenfalls von entscheidender Bedeutung seien. 
Alois Guger stellte zur Umverteilung klar, diese sei im 
internationalen Vergleich nicht hoch, erscheine aber hoch, weil dabei 
in Österreich auch reale Transfers berücksichtigt werden, während die 
OECD bei ihrer Berechnung nur Geldtransfers einbezieht. 
(Fortsetzung)
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201629 Jän 10
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