OTS0219 / 20.01.2010 / 13:57 / Channel: Politik / Aussender: Parlamentsdirektion
Stichworte: Enquete / Parlament / Verteilungsgerechtigkeit


Verteilungs- und Leistungsgerechtigkeit in Österreich (1) Parlamentarische Enquete vereint Politik und ExpertInnen =


   Wien (PK) - "Verteilungs- und Leistungsgerechtigkeit in Österreich: 
Transparenz und Fairness". - Das war der Titel einer ganztägigen 
parlamentarischen Enquete, die im Plenarsaal des Nationalrats 
abgehalten wurde. Nach den Einleitungsreferaten von Sozialminister 
Rudolf Hundstorfer und Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner ging 
es mit Impulsreferaten von Alois Guger vom WIFO und 
Wirtschaftswissenschafter Franz Prettenthaler weiter.
Prammer: Frauen besonders von Armut und Ungleichheit betroffen
Die Begrüßung übernahm Hausherrin Präsidentin Barbara Prammer. Die 
Präsidentin wies auf die wirtschaftliche Krise hin, die auch vor 
Österreich nicht Halt gemacht habe. Im Zuge der Krise wurde häufig 
die Frage nach Gerechtigkeit gestellt, Rettungsmaßnahmen für den 
Finanzmarkt und zur Ankurbelung der Wirtschaft standen bislang im 
Vordergrund. Es bestehe kein Zweifel, es waren notwendige und in 
Österreich auch effektive Maßnahmen zur Sicherung von Arbeitsplätzen 
und des Wirtschaftsstandorts. Trotzdem, so Prammer, hätten 
Armutsgefährdung und Arbeitsplatzunsicherheit drastisch zugenommen, 
andererseits sei Vermögen heute ungleicher verteilt als je zuvor. Die 
Politik müsse im Stande sein, derartige Ungleichheiten und 
Ungerechtigkeiten zu verringern. 
Die Verteilungsdebatte ist aus ihrer Sicht eine echte Chance, die 
Basis für mehr Gerechtigkeit zu legen. Auch dürfe man die Situation 
der Frauen nicht außer Acht lassen. Frauen seien immer noch am 
meisten von Armut und Einkommens- und Chancenungleichheit betroffen. 
600.000 Frauen hätten ein Einkommen unter der Armutsgrenze und 
240.000 Frauen seien von akuter Armut betroffen, sagte die 
Präsidentin. Die reichsten 10 % besäßen hingegen relativ viel.
Cap befürwortet Bankensolidaritätsabgabe
Die Banken würden nicht erkennen, dass auch sie eine 
volkswirtschaftliche Aufgabe haben, dass der Steuerzahler 
eingesprungen sei und Risken übernommen habe, erklärte S-Klubobmann 
Josef Cap. Die Diskussion, dass es einen Risikopolster für die 
Zukunft geben sollte, sei berechtigt, und die ÖsterreicherInnen seien 
aus seiner Sicht sehr wohl dafür, dass die Banken einen Beitrag für 
die Zukunft leisten. Es sei nicht gerecht und nicht fair, wenn als 
Reaktion auf diesen Vorschlag darüber nachgedacht wird, den Standort 
zu verlagern oder die Kosten auf die Kunden abzuwälzen. 
Die reichsten 10 % in Österreich besäßen 54 % des Geldvermögens (420 
Mrd.) und 60 % des Immobilienvermögens. 3.200 Stiftungen hätten ein 
Vermögen von 60 Mrd. € und seien steuerlich begünstigt. Das seien 
1.300 Mrd. €! Wenn man über Krisenfinanzierung debattiere, dann müsse 
dieser Bereich auch einbezogen werden. Die SPÖ denke u.a. eine 
Bankensolidaritätsabgabe zur Krisenbewältigung plus ein Konzept für 
die Zukunft und eine stärkere Besteuerung der Stiftungsvermögen an, 
sagte Cap.
Kopf: 68 % der ÖsterreicherInnen für Transferkonto
V-Klubobmann Karlheinz Kopf stellte fest, Österreich gehöre zu den 
Ländern, in denen die Einkommen am gleichmäßigsten verteilt sind. 
Dies deshalb, weil in Österreich mehr als in den meisten anderen 
Ländern umverteilt wird: vom oberen Einkommensdrittel hin zum unteren 
Einkommensdrittel. Trotz der massiven Umverteilung gebe es Probleme 
in der Armutsbekämpfung. Dies führte er auf ein Problem mit der 
Treffsicherheit der sozialen Leistungen zurück. Das sei nicht nur die 
Meinung der Experten, sondern auch der Bevölkerung, denn 48 % der 
Bevölkerung sagen, dass in Österreich nicht die, die die sozialen 
Leistungen brauchen, diese bekommen. Ursachen für die Probleme seien 
der fehlende Überblick für den einzelnen Bürger, bürokratische 
Hemmnisse, falsche Anreize, starre Einkommensgrenzen und Missbrauch. 
Daher müsse man über die Treffsicherheit des gesamten Transfersystems 
diskutieren; um eine politische Debatte führen zu können, brauche man 
Informationen, diese könnte das von seiner Partei vorgeschlagene 
Transferkonto ermöglichen. 68 % der ÖsterreicherInnen befürworten die 
Einführung eines Transferkontos.
Kickl spricht sich für "Transparenzkonto" aus
F-Abgeordneter Herbert Kickl gab Cap recht, dass die Banken im Sinne 
der Gerechtigkeitsidee einen Beitrag für den Schaden leisten sollten. 
Wie wolle man aber erreichen, dass die Banken dann nicht wieder bei 
jenen zugreifen, die sich nicht wehren können, nämlich beim 
Endverbraucher? Mit Kopf war Kickl einer Meinung, dass es nicht 
passieren dürfe, dass man die notwendige Debatte dadurch abzuwürgen 
versucht, indem man sie als eine Neiddebatte punziere. 
Überleitend zur Studie des Joanneum Research meinte Kickl, diese 
Studie zeige, dass es im Bereich der Umverteilung und der sozialen 
Transferleistungen Schieflagen gebe. Die Idee der Gerechtigkeit könne 
man mit dem bestehenden System nicht umsetzen, denn mit vielem, was 
unter dem Deckmantel des sozialen Ausgleichs und Transfers verteilt 
wird, werde im Grunde genommen nicht die erwünschte Wirkung erzielt. 
Man sollte schauen, ob man nicht das System der Gießkanne durch eine 
zentrale Lösung ersetzen sollte. Kickl trat für ein 
"Transparenzkonto", das auch andere Bereiche wie 
Wirtschaftsförderung, Landwirtschaft umfassen sollte, ein.
Bucher: Zuerst Transferleistungen transparent aufzeigen
Laut B-Klubobmann Josef Bucher eint alle die Ansicht, dass die 
gegenwärtigen Systeme reformbedürftig seien. Leistungs- und 
Verteilungsgerechtigkeit stünden auch im Zusammenhang mit der 
Steuergerechtigkeit, meinte er. Fest stehe, dass es in Österreich 
keine Daten und Fakten gebe, um sich ein tatsächliches Bild zu 
machen, wie hoch die Transferleistungen sind, auf welchen Ebenen sie 
an die Anspruchsberechtigten ausbezahlt werden. Man wisse, es gibt 
über 200 Transferleistungen von der Gemeinde über die Landes- bis hin 
auf die Bundesebene, es gebe aber keine Transparenz und es herrsche 
Orientierungslosigkeit. Daher müsse einmal Transparenz und 
Übersichtlichkeit geschaffen werden, um von einer gemeinsamen Basis 
ausgehend Entscheidungen treffen zu können. Auch die 
Verwaltungseffizienz müsse mit betrachtet werden. Es dürfe in Zukunft 
nur mehr eine eintreibende und eine auszahlende Behörde geben, 
forderte er, damit Missbrauch ausgeschaltet werden kann und die 
Anspruchsberechtigten nicht um ihre Ansprüche umfallen.
Kogler: Für Sozialleistungsansprüche One-Stop-Shop einrichten
G-Abgeordneter Werner Kogler erklärte, man müsse sich die 
verschiedenen Rechtsansprüche ansehen; den Menschen gehe nicht das 
Transferkonto ab, sondern sie wüssten nicht, was ihnen zustehe. Ob 
das Konto dieses Problem lösen könne, bezweifelte Kogler, der dafür 
eintrat, jetzt für Sozialleistungsansprüche einen One-Stop-Shop 
einzurichten. Auch sollte man sich mit der Steuergerechtigkeit 
auseinandersetzen, denn auch die Staatseinnahmenseite brauche 
Transparenz. Das Stiftungssystem sei geschaffen worden, um bei 
Privatstiftungen Intransparenz zu schaffen. Mittlerweile gebe es 
3.700 Stiftungen in Österreich, die nichts anderes tun, als 
steuerschonend - per Gesetz angeregt - ihr Geld zu "verstecken". Dies 
sei die größte Intransparenz, so Kogler und weiter: 1 Mrd. € gehe mit 
dieser Konstruktion an Steuergeldern verloren. Sehr wohl sollte man 
ein Transparenzkonto machen, um zu sehen, wie die obersten 10 % 
aufgestellt sind. Die Vermögensverteilung in Österreich sei 
ungerecht.
Hundstorfer: Beitrag der Stiftungen zur sozialen Gerechtigkeit
Sozialminister Rudolf Hundstorfer stellte die Frage in den Raum, 
warum man heute hier sei, denn nur 4 % der Sozialleistungen hätten 
die individuelle Bedürftigkeit als Voraussetzung, 96 % aller 
Sozialleistungen seien Versicherungsleistungen, für die die Menschen 
eingezahlt haben, oder einkommensunabhängige Leistungen. Hinzu kämen 
rechtlich zustehende Geldleistungen wie die Entgeltfortzahlung. 94 % 
aller Sozialleistungen würden vom Bund zur Verfügung gestellt. Von 
Intransparenz zu reden, versteht Hundstorfer nicht, denn die Politik 
wisse doch, was sie beschlossen habe. 
Der Minister vermisste die Ehrlichkeit zu sagen, man wolle 
Sozialleistungen nicht ausbauen, sondern einschränken oder 
versteuern. Leistungskürzungen würden jene bestrafen, die schon jetzt 
durch Jobverlust und Kurzarbeit die Zeche für die Krise zahlten. Die 
ArbeitnehmerInnen dürften nicht noch einmal für die Krise zahlen, die 
sie nicht verursacht haben. 
Die Frage der Verteilungsgerechtigkeit werde von den Sozialdemokraten 
nicht ausgabenseitig gesehen. Die Verteilung der Markteinkommen sei 
vollkommen ungleich, das Steuersystem sei in Wahrheit ungleich und 
die wirkliche Umverteilung in Österreich finde rein über den 
Sozialtransfer statt und nicht über das Steuersystem. Arbeit und 
Einkommen seien sehr hoch besteuert, Vermögen praktisch gar nicht. 
Werde mangelnde Transparenz beklagt, dann gelte dies auch für die 
Vermögen, erklärte der Ressortleiter. Der Ertrag eines Sparbuchs 
werde mit 25 % besteuert, der Ertrag in einer Stiftung nur mit 
12,5 %. - Das sei eine Frage der Gerechtigkeit. Auch Stiftungen 
sollten einen fairen Beitrag zur sozialen Gerechtigkeit leisten.
Der Sozialstaat nütze allen, sichere bei Risken wie Krankheit und 
Arbeitslosigkeit ab, schaffe Teilhabechancen für alle, stärke den 
Zusammenhalt der Gesellschaft, sei ein positiver Standortfaktor und 
fördere Wohlstand und Produktivität, betonte der Ressortchef. Ein 
funktionierender Sozialstaat sei ein Wettbewerbsvorteil. Er 
produziere nicht nur Transferleistungen, sondern schaffe 
Arbeitsplätze, Kaufkraft und Steuerleistung. Jeder Österreicher - ob 
Nettozahler oder Nettoempfänger - profitiere. "Sind wir froh, dass 
wir diesen Sozialstaat haben, auch wenn der eine oder andere ihn 
weniger in Anspruch nimmt", sagte Hundstorfer.
Mitterlehner plädiert für systematische Datenbasis 
Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner replizierte auf seinen 
Ministerkollegen und verwies darauf, dass die Mehrkosten für die 
Verlängerung der Hacklerregelung sich nicht wie berechnet auf 1,3 
Mrd. € belaufen, sondern 2 Mrd. € betragen, weil viel mehr Menschen 
diese in Anspruch nähmen. Auch das sei zu hinterfragen. Zu den 
Versicherungsleistungen meinte er, es gebe überall Zuschüsse und 
Zuschussnotwendigkeiten des Staats, das gelte für den 
Gesundheitsbereich ebenso wie für den Arbeitsmarkt- und 
Pensionsbereich. Wenn der Sozialstaat allen nütze, dann sei bei einer 
Wirtschaftskrise die Frage erlaubt, ob das System effizient und 
treffsicher ist, so Mitterlehner. Es gehe nicht darum, jemandem etwas 
wegzunehmen und die Konsolidierung zu behindern, sondern es gehe um 
Steuerungsfragen. Als erstes brauche man eine Analyse; man brauche 
Transparenz, denn nur dann könne man Steuerungsfragen angehen. Man 
wisse zwar aus den Budgets, was alles koste, aber man kenne die 
Gesamtauswirkungen nicht, denn es gebe keinen Bundesländervergleich. 
Es könne aus seiner Sicht auch nicht negativ sein, wenn man dem 
einzelnen Bürger die Chance gebe, Transferleistungen in Anspruch zu 
nehmen. Man habe einen Entwurf entwickelt, wonach jeder sehe, welche 
Möglichkeiten es gebe. Das könne zwar für das System teurer werden, 
aber es sei auf jeden Fall gerechter. Man könne Doppelförderungen 
vermeiden, unter Umständen auch Missbrauch abstellen. Vom bewährten 
Steuersystem sollte man nicht abgehen.
Guger: Der Sozialstaat gleicht Einkommensunterschiede aus 
Alois Guger (WIFO) stellte in seinem Impulsreferat die vom 
Nationalrat in Auftrag gegebene Umverteilungsstudie seines Instituts 
vor, die sich mit der Verteilung der Markteinkommen in den letzten 
Jahrzehnten und der Umverteilung durch die öffentlichen Budgets der 
Gebietskörperschaften und Sozialversicherungsträger befasst. Vorweg 
wies Guger auf das Problem starker Intransparenz bei Selbstständigen- 
und Vermögenseinkommen hin. Transparenz herrsche nur bei Lohn- und 
Transfereinkommen. 
Bei der Verteilung der Markteinkommen registrierte der Experte ein 
Absinken der Lohnquote während der letzten Jahrzehnte, obwohl der 
Anteil der Unselbstständigen an den Erwerbstätigen zunahm. Zugenommen 
habe auch die Ungleichheit zwischen den Lohneinkommen. Während 
Spitzeneinkommen zuletzt deutlich stiegen, hätten die unteren 90 % 
der Einkommensbezieher Anteile am Gesamteinkommen verloren. Als Grund 
nannte Guger die Zunahme von Teilzeit- und atypischen 
Beschäftigungen. Die Einkommensrelation eines Top-Managers sei 2003 
zum Durchschnittseinkommen bei 20:1, 2007 aber bereits bei 48:1 
gelegen. Die zunehmende Ungleichheit der Markteinkommen sei auf der 
Ebene der einzelnen Personen stärker ausgeprägt als auf der Ebene der 
Haushalte, merkte Guger an. 
Eine Momentaufnahme der Umverteilungswirkung staatlicher Maßnahmen 
zeige, dass eine Hälfte der Haushalte mit niedrigeren Einkommen 
Nettoempfänger, die andere Hälfte mit höheren Einkommen Nettozahler 
seien. Im Laufe ihres Lebens zählten die Menschen aber abwechselnd 
zur einen und zur anderen Gruppe: Als Kinder, in der Ausbildung oder 
als Arbeitslose empfange man in der Regel Sozialleistungen, im 
Haupterwerbsalter leiste man Beiträge zum System, um im Alter meist 
wieder zum Empfänger von Sozialleistungen zu werden. 
Alois Guger legte Berechnungen vor, die zeigen, dass das untere 
Drittel der Einkommensbezieher seinen Anteil am Gesamteinkommen durch 
die staatliche Umverteilung von 14 % auf 23 % verbessert, das 
mittlere Drittel nur geringfügig von 29 % auf 30 %, während das obere 
Drittel von 57 % auf 47 % verliert. Die staatliche Umverteilung trägt 
zu einer gleicheren Wohlfahrtsverteilung in der Gesellschaft bei, 
stellte Guger fest. 
Auf der Seite der Staatseinnahmen werde in Österreich hingegen kaum 
umverteilt. Die Steuer- und Abgabenbelastung sei laut Guger für alle 
Einkommensgruppen relativ gleich, weil die progressive, nach unten 
umverteilende, Wirkung der Einkommenssteuer durch die regressive 
Wirkung der indirekten Steuern und der Sozialversicherungsbeiträge 
weitgehend ausgeglichen werde. Würde man die Selbständigen- und 
Vermögenseinkommen in die Betrachtung einbeziehen, wäre die 
Verteilungswirkung des Abgabensystems sogar regressiv, stellte der 
Experte fest. 
Die Umverteilung von hohen zu niedrigen Einkommen erfolge in 
Österreich also über die Staatsausgaben, resümierte Alois Guger und 
unterstrich dabei die klassischen Sozialausgaben wie Sozial- und 
Notstandshilfe, Hinterbliebenenpensionen, Arbeitslosengelder und 
Wohnbeihilfe. Dazu kämen - unter Berücksichtigung der Haushaltsgröße 
- Familien-, Bildungs- und Gesundheitsausgaben. 
Abschließend empfahl Alois Guger, bei einer ausgabenseitigen 
Budgetkonsolidierung auf die damit verbundenen Verteilungswirkungen 
zu achten und zu berücksichtigen, dass bei der Finanzierung des 
Staats die Leistungsfähigkeit der Bürger unberücksichtigt bleibe: 
"Alle Einkommensschichten sind fast gleich belastet". Der Faktor 
Arbeit trage trotz sinkender Lohnquote eine immer größere 
Abgabenlast, während Vermögenseinkommen trotz starken Wachstums sehr 
gering besteuert seien. Wegen der Dominanz des Versicherungsprinzips 
- 80 % der Sozialausgaben sind Versicherungsleistungen - sei das 
System sehr leistungsfreundlich, sagte Guger und stellte fest, dass 
das System Probleme mit dem Solidaritätsprinzip habe, daher sei die 
Mindestsicherung wichtig. 
Als Zukunftsaufgaben nannte Guger den Umbau des Sozialstaats vom 
Transfer- zum Dienstleistungsstaat, eine gerechtere Verteilung der 
Chancen auf dem Arbeitsmarkt zwischen den Geschlechtern und die 
Einrichtung von Bildungseinrichtungen zur altersgerechten Integration 
von Kindern aus bildungsfernen Schichten.
Franz Prettenthalers Plädoyer für ein Transferkonto  
Franz Prettenthaler (Joanneum Research) befasste sich als 
Finanzwissenschaftler mit drei Fragen, ob Armut durch vertikale 
Umverteilung ausreichend bekämpft werde (1), ob die individuellen 
Leistungsanreize ausreichten, um jenen Wohlstand zu produzieren, der 
umverteilt werden könne (2), und ob einzelne Gruppen in der 
Gesellschaft ungerecht behandelt würden (3). Außer Streit stellte 
Prettenthaler vorweg, dass Umverteilung notwendig und sinnvoll sei. 
Es sei gut, so der Forscher, einem hohen Beamten tausend Euro 
wegzunehmen und es seiner Enkelin zu geben, die das Geld dringend 
brauche, weil sie sich in der Familiengründungsphase befinde. 
Als grundsätzliche Probleme bei der Umverteilung ortete der Forscher 
aber das unkoordinierte Nebeneinander von Transfers des Bundes, der 
Länder und der Gemeinden, was zur Kumulation von Transfers ohne 
gegenseitige Anrechnung und Abstimmung führe. Außerdem 
problematisierte Prettenthaler eine unterschiedlich hohe Besteuerung 
gleicher ökonomischer Einkommen. Konkret erläuterte Prettenthaler so 
genannte "Schwellenphänome": Infolge von Einkommensgrenzen bei 
Sozialtransfers könne das verfügbare Einkommen trotz steigender 
Leistung und steigenden Bruttolohns gleichbleiben oder sogar sinken. 
Daraus resultierten "Armuts- und Anreizfallen", warnte Prettenthaler. 
Seine Beispiele zeigten Menschen, die auf eine - mögliche - 
Bruttolohnerhöhung, etwa durch einen Wechsel von Teilzeit auf 
Vollzeitarbeit, verzichteten, weil sie dadurch keine Erhöhung ihres 
Nettoeinkommens erreichen könnten. In diesem Zusammenhang nannte 
Prettenthaler auch einkommensabhängige Tarife in Kindergärten und 
besprach aktuelle Änderungen auf diesem Gebiet positiv. 
Fälle, in denen höhere Arbeitsleistungen zu weniger verfügbarem 
Einkommen führten, gaben dem Experten Anlass, von "vertikaler 
Ungerechtigkeit" zu sprechen. Prettenthaler präsentierte 
Berechnungen, aus denen hervorging, dass etwa eine Alleinerzieherin 
mit einem Kind eine Einkommensminderung hinnehmen müsse, wenn sie von 
Teilzeit auf Vollerwerb wechsle, ähnliche Wirkungen wies 
Prettenthaler für Paare mit Kindern nach, die ihr Nettoeinkommen auch 
durch höhere Bruttoeinkommen nicht steigern könnten. An diesem Befund 
ändere sich auch durch Berücksichtigung von Sonderzahlungen nichts, 
klagte Prettenthaler und machte darauf aufmerksam, dass Armutsfallen 
und Schwellenphänomene bei Personen mit niedrigen Einkommen besonders 
stark ausgeprägt seien. 
Als "horizontale Ungerechtigkeit" qualifizierte Prettenthaler 
wiederum die eklatant unterschiedlichen Pro-Kopf-Einkommen in 
Haushalten mit und solchen ohne Kinder und legte auch dazu 
detaillierte Daten vor. 
Als Resümee seiner Darstellungen plädierte Franz Prettenthaler für 
die Errichtung eines Transferkontos für jede BürgerIn, auf dem alle 
Einkünfte aufscheinen. Dies würde die Situation in allen drei 
Problemlagen verbessern, weil ein mikrodatenbasierter Ansatz es 
erlauben würde, die Armutsbekämpfung zu optimieren und bei Reformen 
die Auswirkungen auf Leistungsanreize besser zu überprüfen und 
Verschlechterungen für Einzelgruppen deutlicher zu erkennen. 
(Fortsetzung)
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OTS0219    2010-01-20/13:57
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