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OTS0033   16. Jan. 2010, 13:42

Klarstellung zum Terrorismuspräventionsgesetz

Terroristische Straftaten sind im Gesetz genau definiert


Zu den Äußerungen betreffend das
Terrorismuspräventionsgesetz hält das Bundesministerium für Justiz
folgendes fest:
Der Beschluss des Gesetzes erfolgt in Erfüllung des
Regierungsprogramms, das die Schaffung eines Straftatbestands der
bloßen Teilnahme an einem Terrorcamp im Inland oder Ausland wie auch
die Einbeziehung von "Hasspredigern" in bestehende Straftatbestände
vorsieht.
Sicherheitsbehörden haben zuletzt beobachtet, dass sich immer mehr
junge österreichische Muslime in Terror-Camps in Afghanistan oder
Pakistan instruieren lassen und dann nach Österreich zurückkehren.
Derzeit können ihnen die heimischen Behörden nichts anhaben, mit dem
neuen Gesetz soll sich das ändern.
Abgesehen davon enthält das Gesetz Änderungen des Strafgesetzbuchs,
durch welche die Verpflichtungen aus dem Übereinkommen des Europarats
zur Verhütung des Terrorismus (ETS Nr.196), des EU Rahmenbeschlusses
2008/919/JI des Rates vom 28. November 2008 zur Änderung des
Rahmenbeschlusses 2002/475/JI zur Terrorismusbekämpfung (ABl. Nr. L
330 vom 9.12.2008), der Sonderempfehlung II der FATF, des
Rahmenbeschlusses 2008/913/JI des Rates vom 28. November 2008 zur
strafrechtlichen Bekämpfung bestimmter Formen und Ausdrucksweisen von
Rassismus und Fremdenfeindlichkeit (ABl. Nr. L. 328 vom 6.12.2008)
sowie Empfehlungen der Europäische Kommission gegen Rassismus und
Intoleranz (ECRI), sowie Empfehlungen des Ausschusses für die
Beseitigung der Rassendiskriminierung (CERD) umgesetzt werden sollen.
"Wer die Audimax-Besetzung oder die Besetzung der Hainburger Au mit
diesem Gesetz in Verbindung bringt, hat entweder das Gesetz nicht
gelesen oder er übertreibt bewusst", heißt es dazu im Büro von
Bundesministerin Mag. Claudia Bandion-Ortner.

OTS-Originaltext Presseaussendung unter ausschließlicher inhaltlicher Verantwortung des Aussenders.
OTS0033 2010-01-16 13:42 161342 Jän 10 NJU0001 0252



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Mag. Paul Hefelle,
Pressesprecher
Tel.: 01-52152-2873
paul.hefelle@bmj.gv.at
http://www.bmj.gv.at

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