- 05.01.2010, 09:00:37
- /
- OTS0011 OTW0011
Wettbewerbspolitische Konsequenzen aus der Finanzmarktkrise
Wien (OTS) - Durch die Finanzmarktkrise ist das generelle
Misstrauen gegenüber der Dynamik selbstregulierender Kräfte weiter
gewachsen und der freie marktwirtschaftliche Wettbewerb unverdient
pauschal in Misskredit geraten. Eine wesentliche Ursache der Krise
liegt darin, dass die Arbeitsteilung zwischen Staat und
Privatwirtschaft nicht ausreichend funktioniert hat. Der Staat sollte
sich in Zukunft als umfassender ordnungspolitischer Garant für die
Rahmenbedingungen positionieren und sich dafür weitgehend aus dem
Wirtschaftsgeschehen zurückziehen.
Intelligente Arbeitsteilung zwischen Staat und Privatwirtschaft
Ein Rückzug der öffentlichen Hand aus dem Wirtschaftsgeschehen muss
nicht zwangsläufig mit einer Destabilisierung der Märkte einhergehen,
wenn es gelingt, die entsprechenden Rahmenbedingungen zu schaffen und
deren Einhaltung und Bestand zu gewährleisten. Ein starker, aber auf
Kernbereiche der Ordnungspolitik begrenzter Staat und eine starke
Privat-wirtschaft sind eine notwendige Voraussetzung für eine
leistungsfähige Volkswirtschaft.
Der Staat als Garant für ordnungspolitische Stabilität
Freie Märkte bedürfen eines starken Staates. Ordnungspolitisch kommen
dem Staat diesbe-züglich drei Hauptaufgaben zu: Wettbewerbssicherung,
Wettbewerbsermöglichung und Wettbewerbskorrektur bei Marktversagen.
Diese drei Hauptaufgaben bilden eine "ordnungspolitische Sequenz":
Nur wenn der Staat den freien Wettbewerb sichert und allen
Marktteilnehmern faire Chancen zur Teilnahme am marktwirtschaftlichen
Wettbewerb eröffnet, ist es möglich, unerwünschte Nebenwirkungen
eines freien Wettbewerbs punktuell zu entschärfen. In der
Vergangenheit fokussierte die Politik vielfach zu stark auf die
Korrektur von Wettbewerb und nutzte die positiven Wirkungen des
Wettbewerbs auf Wirtschaftswachstum und Beschäftigung nicht optimal.
Für die Zukunft wäre es ökonomisch effizienter, Marktversagen ex ante
zu verhindern statt es mit hohen Kosten ex post zu beseitigen.
"Wettbewerbsbehördenpolitik" ist kein Ersatz für Wettbewerbspolitik
Die Wettbewerbsaufsicht ist mit grundlegenden, über den
kartellrechtlichen Einzelfall hin-ausgehenden Fragen mangels
Unterstützung durch die Wettbewerbspolitik überfordert.
"Wettbewerbsbehördenpolitik" kann Wettbewerbspolitik nur auf
operativer Ebene ergänzen, aber nicht auf strategischer Ebene
ersetzen.
Dieses strategische Ziel ist am besten durch eine konsequente
Ordnungspolitik und eine strenge international koordinierte
Wettbewerbspolitik sowie durch "intelligente Regulierung" (Smart
Regulation) zu erreichen. Das kann in einigen Sektoren (z. B. Banken
und Finanzsektor) eine strengere bzw. umfassendere Regulierung
bedeuten, während in anderen Wirtschafts-bereichen (in Österreich
insbesondere z. B. Energiewirtschaft und freie Berufe) noch immer
substantieller Spielraum für Deregulierung zu bestehen scheint.
Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem WIFO-Monatsbericht
12/2009, http://www.ots.at/redirect/wifo
Tabellen und Graphiken zu den Presseaussendungen des WIFO finden
Sie jeweils auf der WIFO-Website,
http://www.wifo.ac.at/wwa/jsp/index.jsp?&fid=12
Rückfragehinweis:
Dr. Michael Böheim
Tel. (1) 798 26 01/227, [email protected]
Digitale Pressemappe: http://www.ots.at/pressemappe/235
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | WFO






