- 28.12.2009, 13:22:39
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Warnung der ÖGJ: Krank Zivildienen kann tödlich sein
Verlängerung des Zivildienstes nach Krankenstand unzumutbar
Wien (OTS/ÖGJ) - "Zivildiener müssen sich vom Arzt krankschreiben
lassen, so wie auch Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Sogar eine
Untersuchung durch einen Vertrauensarzt kann die Trägerorganisation
anordnen. Innenministerin Fekters pauschaler Missbrauchsverdacht ist
ein nicht hinzunehmender Vorwurf, sowohl an die Zivildiener als auch
an die ÄrztInnen", sagt Jürgen Michlmayr, Vorsitzender der
Österreichischen Gewerkschaftsjugend (ÖGJ). Schon derzeit müssen
Zivildiener ihren Dienst an der Gesellschaft verlängern, wenn sie
länger als 24 Tage krank sind - im Gegensatz zu Präsenzdienern. "Jede
weitere Verschlechterung für die Zivildiener ist unzumutbar", so
Michlmayr.++++
Die Verlängerung des Zivildienstes könnte für viele Zivildiener,
die ihre Berufslaufbahn für den Zivildienst unterbrechen mussten, das
endgültige Karriere-Aus bedeuten, denn der Arbeitsplatz wird ihnen
nicht ewig aufgehoben.
Außerdem kann die Fekter-Idee fatal enden: "Die drohende
Zivildienst-Verlängerung würde dazu führen, dass die Zivildiener
trotz ernster Erkrankungen den Dienst antreten. Das kann den
Krankheitsverlauf massiv verschlimmern und letztlich zu chronischen
Erkrankungen oder gar zum Tod führen", sagt Michlmayr.
In Richtung Trägerorganisationen sagt Michlmayr: "Statt sich über
angeblichen Missbrauch zu beklagen, sollten sie sich einmal
überlegen, ob die von ihnen gebotenen Arbeitsbedingungen vielleicht
gesundheitsschädlich sind."
ÖGB, 28. Dezember 2009 Nr. 783
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