• 23.12.2009, 10:11:40
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Trotz Tierschutzcausa: Regierung will §278ff verschärfen

VGT kritisiert: Sollen "radikale" T-Shirts und Trainingscamps für Tierschutzaktivismus mit Jahren Gefängnis bestraft werden?

Wien (OTS) - Die VGT-Stellungnahme zum Begutachtungsentwurf:
http://www.vgt.at/presse/news/2009/20091222EingabeReform278.pdf

Mit der angeblichen Terrorismusgefahr werden laufende
Gesetzesverschärfungen und Erweiterungen der polizeilichen
Ermittlungsbefugnisse begründet.

So gibt es jetzt eine Vorratsdatenspeicherung der Standortdaten
aller Kommunikationen völlig unbescholtener und unverdächtiger
BürgerInnen, auf die die Polizei laut §53 (3)a und b
Sicherheitspolizeigesetz ohne richterliche Genehmigung zugreifen kann
und darüber die Betroffenen nicht einmal informieren muss. Mittels
dieser Daten lassen sich insbesondere die Kommunikationsnetzwerke von
sozialen Bewegungen und politischen NGOs überwachen und analysieren.

Darüberhinaus hat die Regierung jetzt eine weitere Verschärfung
der berüchtigten §278ff Strafgesetzbuch in Begutachtung gegeben,
deren §278a in der Tierschutzcausa Berühmtheit erlangte. Zentral
dabei ist, dass sogenannte "terroristische Straftaten" als praktisch
alle Straftaten wie Nötigung oder Sachbeschädigung definiert werden,
die das öffentliche Leben oder das Wirtschaftsleben schädigen und zum
Ziel haben, eine Organisation zu einer Verhaltensänderung zu bewegen.
Als gebranntes Kind der Tierschutzcausa sieht der VGT hier die
Gefahr, dass eine Tierschutzkampagne, die zum Ziel hat, z.B. Firmen
von der Verwendung von Käfigeiern abzubringen, unter diese Definition
fallen könnte.

Ist das einmal gelungen, dann werden laut Begutachtungsentwurf
folgende Handlungen strafbar:

- das Gutheißen obiger Straftaten, also etwa das Tragen von T-Shirts
mit dem Spruch "Smash McDonalds" oder "Wenn Hochsitze krachen
vergeht Euch das Lachen",

- das Unterweisen für derartige Straftaten, also vielleicht Camps
für Tierschutz-Aktivismus,

- ebenso das sich Unterweisen-lassen,

- das Verbreiten von Informationen dazu,

- und das Lesen bzw. Runterladen derartiger Informationen vom
Internet,

- sowie das Auffordern zu solchen Kampagnen.

VGT-Obmann DDr. Martin Balluch kommentiert: "Statt aus den
Vorfällen um die Tierschutzcausa zu lernen und §278ff zu entschärfen
soll jetzt eine weitere Verschärfung durchgeführt werden. Was ist
dafür der Anlass? Seltsam mutet auch an, dass die Begutachtungsfrist
gerade über Weihnachten und Neujahr gewählt wurde und mit 7. Jänner
2010 abläuft. Möchte man die öffentliche Aufmerksamkeit vermeiden?"

Und weiter: "Spätestens seit der Tierschutzcausa wissen wir, dass
es in Österreich eine mächtige Clique gibt, die nicht davor
zurückschreckt, derartige Gesetze, die für ganz andere Zwecke
eingeführt wurden, politisch zu missbrauchen. Wir fordern
Rechtssicherheit für NGOs. §278ff muss so geändert werden, dass
normale NGO-Kampagnen auch bei bösestem Willen nicht darunter fallen
können!"

Rückfragehinweis:
DDr. Martin Balluch, Tel.: 01-9291498, Email: [email protected]

Digitale Pressemappe: http://www.ots.at/pressemappe/1389

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