- 23.12.2009, 09:16:00
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- OTS0016 OTW0016
Dienstleistungsrichtlinie: zentrale Servicestelle in Wien startet
Wien (OTS) - Der Einheitliche Ansprechpartner Wien, kurz EAP Wien,
eine zentrale Anlauf- und Servicestelle für Dienstleistungserbringer,
die bei der Magistratsabteilung 63 (Gewerbewesen) eingerichtet wurde,
hat seine Tätigkeit aufgenommen. Die Einrichtung des EAP hat ihren
Ursprung in der EU-Dienstleistungsrichtlinie, die die
Dienstleistungserbringung innerhalb des Europäischen Binnenmarkts
erleichtern soll
Kernaufgabe des EAP ist die Bereitstellung von Informationen,
welche Anforderungen für die rechtsmäßige Aufnahme und Ausübung einer
Dienstleistungstätigkeit in Österreich bestehen. Der EAP stellt
diese grundlegende Informationen zur Verfügung.
Frauenberger: "Enorme Erleichterung für alle, die
Wirtschaftsinformationen brauchen"
Darüber hinaus finden sich auf dem EAP-Internetportal
http://eap.wien.gv.at u.a. auch Informationen zu Behörden, Registern
und Datenbanken. Die Inhalte dieses Informationsportals stehen
Dienstleistungserbringern und Dienstleistungsempfängern gleichermaßen
zur Verfügung und sind ohne das Erfordernis einer Registrierung
leicht und kostenlos für jeden zugänglich. Dazu die zuständige
Stadträtin Sandra Frauenberger: "Die neue Serviceeinrichtung stellt
jedenfalls für potenzielle Wirtschaftstreibende und für alle, die
Wirtschaftsinformationen brauchen, ein enorme Erleichterung dar."
Wer also innerhalb der EU seine Dienstleistungen in einem anderen
Land anbieten möchte, erhält Unterstützung durch den EAP.
Selbstverständlich steht dieser neue Service auch inländischen
Dienstleistungserbringern zur Verfügung. So findet beispielsweise
ein Gewerbetreibender, der einen Geschäftsführer bestellen möchte
ebenso alle wesentlichen Informationen, wie auch ein
Wirtschaftstreuhänder, der den Antrag auf Zulassung zur Fachprüfung
bei der Kammern der Wirtschaftstreuhänder stellen möchte.
Durch diese zentrale Informationsbündelung trägt der EAP zur
Verwaltungs- und Verfahrensvereinfachung bei. Er ist jedoch keine
Behörde und trifft daher keine Rechtsentscheidungen.
Detaillierte Informationen zu allen Verfahren, die auf dem
Internetportal des EAP Wien angeführt sind, erhält der Nutzer durch
die Verlinkungen zu den zuständigen Stellen sowie durch die
Verknüpfung zum Virtuellen Amt der Stadt Wien.
Das bereits bestehende umfangreiche Informationsangebot des
Virtuellen Amtes der Stadt Wien wurde in Umsetzung der
Dienstleistungsrichtlinie um zahlreiche Amtshelferseiten erweitert,
und es wurde die Möglichkeit geschaffen, sämtliche Verfahren mit
Online-Formularen elektronisch von zu Hause aus und unabhängig von
Behördenöffnungszeiten abzuwickeln.
In Wien wird der EAP auch persönlich ansprechbar sein, die
Kontaktdaten sind auf dem Internetportal leicht zugänglich.
(schluss)gph
Rückfragehinweis:
Büro Stadträtin Sandra Frauenberger
Mediensprecherin Gabriele Philipp
Tel.: +43 1 4000 81295
mailto:[email protected]
Digitale Pressemappe: http://www.ots.at/pressemappe/174
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