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OTS0188   10. Dez. 2009, 13:01

Becher zur Eingetragenen Partnerschaft: "Erster richtiger Schritt in richtige Richtung"

SPÖ hätte sich weitergehende Bestimmungen gewünscht - Rechtsanspruch auf Eintritt in Mietrechte


SPÖ-Wohnbausprecherin Ruth Becher begrüßte heute,
Donnerstag, das Eingetragene Partnerschafts-Gesetz (EPG), das ein
"erster richtiger Schritt in die richtige Richtung" sei. Zwar hätte
sich die SPÖ "weitergehende Bestimmungen" gewünscht, doch angesichts
der negativen Alternative (Fortbestehen der Ungleichbehandlungen) sei
es "richtig, dieses Gesetz zu verabschieden". Schließlich sei es "im
Sinne gleichgeschlechtlich orientierter Menschen, dass wir ihnen eine
annähernde - in vielen wichtigen Bereichen praktisch eine
vollständige - Gleichstellung ermöglichen." Das EPG bringe auch im
wichtigen Bereich des Wohnens, wo gleichgeschlechtliche Paare bis
dato "enorm benachteiligt" waren, zahlreiche Verbesserungen, so
Becher, die hier auf den Rechtsanspruch, in die Mietrechte
einzutreten, verwies. ****

Zu den mietrechtlichen Beeinträchtigungen von
gleichgeschlechtlichen Paaren hielt Becher fest, dass es bislang z.B.
im Trennungsfall zu Problemen gekommen sei. Nämlich dann, wenn
derjenige, der in der Wohnung bleiben wollte, nicht der Hauptmieter
ist. Wesentlich tiefgreifender sei die Situation aber im Todesfall.
So sei der hinterbliebene Partner, der nicht Hauptmieter war, bisher
auf die Kulanz des Vermieters angewiesen gewesen, erläuterte Becher.
Übertrage der Vermieter jedoch nicht die Mietrechte, sei der
trauernde hinterbliebene Partner dann auch noch von Obdachlosigkeit
bedroht, so Becher, die sich froh darüber zeigte, dass nun erstmals
für diese Partner dem Grundrecht auf Wohnen entsprochen werde.
(Schluss) mb

OTS-Originaltext Presseaussendung unter ausschließlicher inhaltlicher Verantwortung des Aussenders.
OTS0188 2009-12-10 13:01 101301 Dez 09 SPK0010 0237



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