- 09.12.2009, 15:22:06
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Budgetausschuss: Österreich bekommt ein modernes Haushaltsrecht Parteiengespräche für einstimmigen Beschluss im Plenum gehen weiter
Wien (PK) - In seiner heutigen Sitzung hat der Budgetausschusses
unter der Verhandlungsführung seines Obmannes Jakob Auer - in
Fortsetzung der am 25.11.2009 unterbrochenen Debatte (Siehe PK-
Ausgabe Nr. 1037) - den Regierungsentwurf für ein
Bundeshaushaltsgesetz 2013 in der Fassung eines V-S-
Abänderungsantrages mit S-V-F-Mehrheit plenumsreif gemacht. Für die
Nationalratssitzung am kommenden Freitag hat auch BZÖ-Abgeordneter
Robert Lugar die Zustimmung seiner Fraktion angekündigt, nachdem ihm
von Seiten der Regierungsparteien die Berücksichtigung eines
Änderungswunsches in der zweiten Lesung in Aussicht gestellt wurde.
Von den Abgeordneten Werner Kogler und Ruperta Lichtenecker (G) kam
Detailkritik an der künftigen Rolle des Parlaments in der
Budgetpolitik und an der Umsetzung des Gender-Budgeting-Grundsatzes.
Gespräche über diesbezügliche Präzisierungen durch den genannten
Abänderungsantrag im Plenum sollen, so die Absicht der Abgeordneten
Kai Jan Krainer, Christoph Matznetter (beide S) und Günter Stummvoll
(V), den Weg für einen einstimmigen Beschluss im Plenum ebnen.
In der zweiten Etappe der Budgetreform soll der Grundsatz der
Wirkungsorientierung in der Haushaltsführung in Form von
Globalbudgets mit mehr Flexibilität und Eigenverantwortung bis 2013
umgesetzt werden. Eine lesbarere und aussagekräftigere Gliederung
sowie Informationen zur Wirkung der einzelnen Staatsausgaben sollen
für mehr Transparenz sorgen. Das neue doppische Verrechnungssystem
(Doppik = Doppelte Buchführung in Konten) mit Finanzierungs-,
Ergebnis- und Vermögensrechnung wird überdies aktuellere Einblicke in
die finanzielle Lage des Bundes erlauben.
Im Sinne des verfassungsmäßig gebotenen Budgetgrundsatzes der
Wirtschaftlichkeit beantragten die Abgeordneten Jakob Auer (V) und
Kai Jan Krainer (S) zudem, kurzfristige Finanzierungen
auszuschließen, die nur der Veranlagung dienen. Finanzierungen im
Interesse der Liquidität des Bundes dürfen künftig nur zur Sicherung
der Zahlungsbereitschaft und im Rahmen einer Liquiditätsplanung
erfolgen. Die Liquiditätsreserve soll gesetzlich mit einem Drittel
des Finanzierungsrahmens des jeweiligen Bundesfinanzgesetzes
limitiert werden.
Ein weiterer V-S-Antrag, der dem Ausschuss im inhaltlichen
Zusammenhang (§ 27 GOG) mit dem neuen Haushaltsrecht vorgelegt wurde,
enthält Anpassungen im Dienstrechtsverfahrensgesetz 1984, im
Vertragsbedienstetengesetz 1948 und im Gehaltsgesetz 1956. Die
Zusammenführung von Ergebnis- und Ressourcenverantwortung erfordert
Abstimmungen in den dienstbehördlichen und haushaltsrechtlichen
Strukturen sowie bei der Bezeichnung von Dienstbehörden und
Personalstellen. Änderungen im Gehaltsgesetz dienen der
Veranschlagung und Verrechnung von Dienstgeberbeiträgen für Pensionen
für Beamtinnen und Beamte. Hinsichtlich der Pensionsbeiträge für
Lehrerinnen und Lehrer an Berufsschulen sowie an land- und
forstwirtschaftlichen Berufs- und Fachschulen, deren Personalkosten
der Bund gemäß Finanzausgleich nicht zur Gänze trägt, gehen die
Abgeordneten davon aus, dass der Pensionsbeitrag vom
Finanzministerium vorab bereitgestellt wird.
Außerdem wurde durch einen V-S-Abänderungsantrag ein neues Regime der
Personalsteuerung mit einem spezifischen Controlling, dem
Personalkapazitätscontrolling, etabliert und neue Berichtspflichten
des Ressorts gegenüber dem Budgetausschuss, konkret zum
Budgetcontrolling, zum Beteiligungs- und Finanzcontrolling, zum
Wirkungscontrolling sowie über ausgegliederte Unternehmen mit einer
Bundesbeteiligung von mehr als 50 % eingeführt. - Alle Abänderungen
erzielten eine S-V-F-Mehrheit.
Zur praktischen Umsetzung des neuen Haushaltsrechts traf der
Budgetausschuss großteils einstimmig eine Reihe von Feststellungen:
Doppelbudgets wollen die Abgeordneten künftig nur in absoluten
Ausnahmesituationen beraten und beschließen. Alle Berichte an
Nationalrat oder Ausschuss sollen in elektronischer Form mit
handelsüblichen Tabellenkalkulationsprogrammen übermittelt werden.
Beim Übergang zwischen altem und neuem Haushaltsrecht wollen die
Abgeordneten Vergleichbarkeit und Verwendbarkeit der Daten in den
Budgetunterlagen gewährleistet sehen. Bei der Erstellung der
Eröffnungsbilanz (Vermögensbewertung) sollen die Kosten für die
Republik in einem angemessenen Rahmen bleiben. Während der
Budgetberatungen wollen die Abgeordneten Detailbudgets zweiter
Ordnung auf der Homepage des Finanzministeriums bereits einsehen
können. Jede Untergliederung soll zumindest ein Wirkungsziel und
jedes Globalbudget zumindest eine Maßnahme zur tatsächlichen
Gleichstellung von Männern und Frauen enthalten, beschloss der
Ausschuss.
Auch gehen die Ausschussmitglieder davon aus, dass bindende Zielwerte
unterhalb der höchst zulässigen Personalkapazität von der
Bundeskanzlerin oder vom Bundeskanzler mit Zustimmung der jeweiligen
haushaltsleitenden Organe festgelegt werden. Der bestehende Beirat
zur Haushaltsrechtsreform soll weiterarbeiten und vom Finanzminister
über die Vorbereitung und Implementierung der zweiten Etappe der
Haushaltsrechtsreform einschließlich der Durchführungsvorschriften
informiert werden.
Die Zahlungsbereitschaft des Bundes soll durch ausreichende
Liquidität gesichert werden. Diesbezügliche kurzfristige
Finanzierungen sollen auf der Grundlage einer Liquiditätsplanung und
einer Liquiditätsreserve erfolgen. Diese Liquiditätsreserve wird mit
einem Drittel des Finanzierungsrahmens des jeweiligen
Bundesfinanzgesetzes als Höchstgrenze limitiert.
Schließlich geht der Budgetausschuss davon aus, dass bei Erlassung
ministerieller Verordnungen zur Durchführung von Einzelvorhaben auf
Besonderheiten des parlamentarischen Betriebes Rücksicht genommen
wird.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (S) leitete die Debatte mit einem
Bericht über die intensive Arbeit während der Sitzungsunterbrechung
und die durch die angeführten Änderungen erreichten Verbesserungen
ein und legte die beiden § 27-Anträge, einen Abänderungsantrag und
eine Reihe von Ausschussfeststellungen vor. Die Zeit bis zur zweiten
Lesung im Nationalratsplenum will Abgeordneter Krainer nützen, um
durch weitere Abänderungen weitere Präzisierungen zu erreichen, die
notwendig sind, um auch eine Zustimmung der Grünen zu ermöglichen.
Abgeordneter Werner Königshofer (F) erinnerte an den Schaden von
"hunderten Millionen Euro" infolge der - nun zu ändernden -
Veranlagungspraxis der Finanzschuldenmanager im Sinne des "Systems
Grasser". - Tatsächlich seien durch diese Veranlagungen keine Schäden
eingetreten, derzeit seien nur Buchverluste zu registrieren, stellte
Staatssekretär Lopatka dazu fest.
Abgeordneter Alois Gradauer (F) sah wesentliche Verbesserungen im
neuen Haushaltsrecht, dankte Sektionschef Steger und dessen
MitarbeiterInnen sowie den beigezogenen ExpertInnen für deren Arbeit
und zeigte sich stolz auf die FPÖ-Vorschläge, die nun in die
Haushaltsrechtsreform einfließen. Gradauer sprach die Hoffnung aus,
dass dies auch der Beginn zu einem Umdenken in der Haushaltspolitik
sei - die Situation der Staatsfinanzen zwinge dazu.
Abgeordneter Robert Lugar (B) mahnte die gesetzliche Verankerung der
Begrenzung der Liquiditätsreserve mit einem Drittel des jeweiligen
Bundesfinanzgesetzes ein und kündigte die Zustimmung seiner Fraktion
an, als ihm dies Staatssekretär Reinhold Lopatka in Aussicht stellte.
Abgeordneter Christoph Matznetter (S) ließ die arbeitsreichen, über
vier Jahre dauernden Bemühungen um ein modernes Haushaltsrecht Revue
passieren und meinte, Österreich werde ab 2013 ein sehr modernes
Haushaltsrecht haben, das durch ein Wirkungscontrolling eine
wesentlich effizientere Budgetpolitik als bisher möglich machen
werde. Das Parlament gebe Teile seiner Verantwortung an die
Fachminister ab, räumte Matznetter ein, sah die Verantwortung der
Abgeordneten aber durch ihre Zustimmung zu Globalbudgets, zu
Vorgriffen und zur Anlage von Rücklagen und das entsprechende
Controlling zugleich aber erhöht. Das geplante hauseigene "Budget-
Office" soll, so Matznetter, das parlamentarische Budgetcontrolling
unterstützen. Zugleich begrüßte es Matznetter, dass der bestehende
Budgetbeirat bei der Umsetzung des Haushaltsrechts weiter arbeitet.
Matznetters Appell an die Oppositionsparteien lautete, dem neuen
Haushaltsrecht einstimmig zuzustimmen.
Abgeordneter Günter Stummvoll (V) sah Österreich auf dem Weg zu einem
"Best-Practise"-Haushaltsrecht in der EU und sprach seine Hoffnung
auf Zustimmung der Opposition aus. Es werde davon abhängen, was das
Parlament aus der "Wirkungsorientierung" machen werde, sagt Stummvoll
und bezeichnete die Einrichtung eines eigenständigen
parlamentarischen Budgetdienstes als richtig. Zugleich setze er aber
weiterhin auf die enge Zusammenarbeit des Budgetausschusses mit der
Budgetsektion des Ressorts und mit dem Rechnungshof.
Abgeordneter Werner Kogler (G) würdigte die langjährige und
kompetente Arbeit am neuen Haushaltsrecht. Er sah aber offene Fragen,
insbesondere solche, die die Rolle des Parlaments betreffen. Zudem
hätten Ereignisse in der jüngsten Zeit in seiner Fraktion zu einer
Haltungsänderung bei der Zustimmung zu Gesetzen geführt, bei denen
aus Sicht der Grünen das Glas "halb leer" sei. Mängel ortete Kogler
beim Gender-Budgeting, bei den Kompetenzen des Budgetausschusses, bei
den Bestimmungen für die Zusammensetzung des Unterausschusses sowie
bei der Frage, wie der vorgesehene Budgetdienst beauftragt werden
solle. Auch Kogler drängte darauf, die Begrenzung für den Einsatz von
Kassenstärkern im Gesetz selbst und nicht nur in den Erläuterungen zu
verankern. Seine Fraktion warte auf Signale zur Verbesserung des
Umgangs zwischen den Fraktionen im Hohen Haus, sagte Kogler. Denn es
sei ein Problem, wenn die Unterschriften der Klubobleute
staatstragender Parteien nichts mehr gelten. Er hoffe auf
konstruktive Gespräche sowie darauf, dass sich in der Sache selbst
etwas bewege.
Abgeordneter Christoph Matznetter (S) antwortete Abgeordnetem Werner
Kogler (G), er hielte es für bedauerlich, würde die lange Arbeit am
neuen Haushaltsrecht durch externe Ereignisse Schaden nehmen. Denn
die Zusammenarbeit zwischen den Fraktionen sei die Voraussetzung zur
Durchsetzung gemeinsamer parlamentarischer Gesichtspunkte gegenüber
der Regierung. Daher sei die Einstimmigkeit bei der Beschlussfassung
des neuen Haushaltsrechts so wichtig.
Abgeordnete Ruperta Lichtenecker (G) hielt es für unerlässlich, bis
zur Beschlussfassung im Plenum Mängel bei der Evaluierungspflicht und
bei der Umsetzung des Gender-Budgetings im Haushaltsrecht zu
beseitigen.
Abgeordneter Günter Stummvoll (V) appellierte an Abgeordnetem Werner
Kogler (G), dem neuen Haushaltsrecht zuzustimmen, an dessen
Erarbeitung Kogler selbst konstruktiv mitgewirkt habe, so Stummvoll.
Staatssekretär Andreas Schieder bemühte sich in der Debatte, die
Detailkritik der Abgeordneten Ruperta Lichtenecker (G) an der
vorgesehenen Evaluierungspflicht und an der Umsetzung des Gender-
Budgetings zu entkräften. (Schluss)
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