- 02.12.2009, 17:06:37
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Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz soll evaluiert werden Arbeitsinspektorate erhalten Zugriff auf KIAB-Datenbank
Wien (PK) - Einig waren sich die Abgeordneten im Sozialausschuss in
der Frage einer Evaluierung des Bundes-
Behindertengleichstellungsgesetzes. Im Zuge der Diskussion über einen
Entschließungsantrag der FPÖ, der auf die Ausweitung der Befugnisse
der Behindertenanwaltschaft abzielt, legten die fünf Fraktionen eine
gemeinsame Entschließung vor, die vom Sozialausschuss einstimmig
angenommen wurde. Die Abgeordneten sprechen sich dafür aus, das
Behindertengleichstellungsrecht im kommenden Jahr auf Basis einer
wissenschaftlichen Studie zu evaluieren und dabei besonders auf
folgende Fragen einzugehen: Schlichtungsverfahren beim
Bundessozialamt, Verbandsklage, Übergangsfristen im Bereich Bauen und
Verkehr, mögliche Erweiterungen des Rechtsschutzinstrumentariums,
Behindertenanwaltschaft.
Mitverhandelt bei diesem Themenblock wurde auch ein Antrag des BZÖ,
in dem Abgeordneter Sigisbert Dolinschek die Einrichtung eines Fonds
zur finanziellen Unterstützung von Menschen mit Behinderungen
fordert, die sich gegen Diskriminierung rechtlich zur Wehr setzen
wollen.
In der Diskussion standen die Bestellung des Nachfolgers bzw. der
Nachfolgerin von Behindertenanwalt Herbert Haupt und die
Diskriminierungen von Behinderten durch private Versicherungen im
Mittelpunkt. Die Abgeordneten drängten darauf, den Behindertenanwalt
bzw. die Behindertenanwältin sorgfältig und nach fachlichen Kriterien
auszuwählen, wobei sich Abgeordneter Martin Bartenstein (V) dafür
aussprach, einem Bewerber aus dem Kreis der Menschen mit Behinderung
den Vorzug zu geben. Abgeordneter Karl Öllinger (G) regte an, die
Behindertenanwaltschaft künftig im Umfeld der Volksanwaltschaft
anzusiedeln, ein Vorschlag, der auch von Abgeordneter Ursula Haubner
(B) grundsätzlich positiv bewertet wurde.
Darüber hinaus drängten vor allem die Oppositionsparteien auf
wirksame Instrumente zur Verhinderung der Diskriminierung behinderter
Menschen durch private Versicherungen. Sowohl Abgeordneter Norbert
Hofer (F) als auch Abgeordneter Sigisbert Dolinschek (B) berichteten
von großen Schwierigkeiten behinderter Menschen, eine private
Kranken- oder Pflegeversicherung abzuschließen. Hofer forderte eine
Musterklage, um die Versicherungen zu einem Umdenken zu zwingen.
Abgeordnete Helene Jarmer (G) gab zu bedenken, dass es für die
Betroffenen schwierig sei, auf ihr Recht zu pochen und ihrer Rechte
einzuklagen.
Sozialminister Rudolf Hundstorfer informierte die Abgeordneten
darüber, dass sich insgesamt 13 Personen für die Position des
Behindertenanwalts beworben hätten und er eine Kommission zur
Bewertung der Bewerbungen eingesetzt habe. Er rechnet damit, dass
Mitte Dezember ein Vorschlag vorliegen wird, die Entscheidung solle
dann "rund um Weihnachten" fallen.
Aus finanziellen Erwägungen ablehnend stand Hundstorfer der
Einrichtung des vom BZÖ geforderten Fonds gegenüber. Er verwies aber
auf Gespräche mit einzelnen Versicherungen, die seinen Informationen
nach dazu geführt haben, dass Diskriminierungen abgestellt worden
seien. Das kostenlose Schlichtungsverfahren beim Bundessozialamt
wurde Hundstorfer zufolge bisher 600 Mal in Anspruch genommen, in 50
% der Fälle erfolgreich.
Der Antrag des BZÖ wurde mit S-V-Mehrheit vertagt, jener der FPÖ
abgelehnt.
Änderung des Arbeitszeitgesetzes einstimmig verabschiedet
Die Novelle beinhaltet die Umsetzung der Kontroll-Richtlinie und eine
Vereinfachung der Strafbestimmungen. Demnach werden die Tatbestände -
je nach Schwere der Delikte - in drei Kategorien (geringfügig,
schwerwiegend, sehr schwerwiegend) eingeteilt. Für schwere und
besonders schwere Übertretungen sind Mindeststrafen von 200 bzw. 300
€ vorgesehen.
Mitverhandelt wurde ein F-Antrag betreffend Verbot von
Konkurrenzklauseln in Arbeitsverträgen.
Die Novelle wurde von allen Fraktionen begrüßt, weil sie
Verbesserungen beinhaltet. Während die Vertreter der
Oppositionsparteien den F-Antrag unterstützenswert hielten, traten
die beiden Regierungsparteien für eine Vertagung des Antrages ein.
Bundesminister Rudolf Hundstorfer begründete die Übergangsfrist von
drei Jahren für die Wiener Linien (Frage der G-Abgeordneten Birgit
Schatz) damit, dass man Zeit brauche, um alle elektronischen
Kontrollgeräte installieren zu können. Im Zusammenhang mit dem F-
Antrag verwies der Minister darauf, dass 2006 Einiges klargestellt
wurde. Man denke darüber nach, wie die Konkurrenzklausel definiert
werden könne, damit nicht durchschnittliche Arbeitnehmer gemeint
sind.
Die Regierungsvorlage wurde unter Berücksichtigung eines
Abänderungsantrages einhellig verabschiedet. Eine
Ausschussfeststellung - unter Fahrzeugen, die von den
Straßenbauämtern für den Winterdienst eingesetzt werden, sind auch
Fahrzeuge von beauftragten Unternehmen zu verstehen - wurde ebenfalls
einstimmig angenommen. Vertagt wurde der F-Antrag mit der
Stimmenmehrheit von SPÖ und ÖVP.
Arbeitsinspektorate erhalten Zugriff auf KIAB-Dateien
Da die Weiterleitung der Meldung über die Entsendung von
ArbeitnehmerInnen durch das Finanzministerium an die zuständigen
Arbeitsinspektorate verwaltungstechnisch zu aufwändig ist, wird ein
Zugriff der Arbeitsinspektorate auf die von der KIAB geführten
Datenbank ermöglicht. Den Arbeitsinspektoraten sollen nur jene Daten
zur Verfügung stehen, die für die Kontrolle unbedingt notwendig sind.
Mitberaten wurde ein G-Antrag zu geschlechtergerechten Bestimmungen
über Berufskrankheiten.
Nach einer Debatte, in der F-Abgeordneter Werner Neubauer darauf
hinwies, dass nur notwendige Daten abgerufen werden dürfen, S-
Abgeordneter Christian Faul davon sprach, dass die körperlichen
Erkrankungen zurückgegangen sind, aber die psychischen Krankheiten
zugenommen haben, B-Abgeordnete Ursula Haubner auf eine Burn-out-
Studie, die Aufschluss über die psychischen Belastungen der Frauen
geben könnte, aufmerksam machte, und G-Abgeordneter Karl Öllinger
meinte, in der bestehenden Berufskrankheitenliste finde man noch
Erkrankungen, die seit Jahrzehnten nicht mehr vorkommen, wurde die
Vorlage einhellig beschlossen. Einhellige Zustimmung fand auch eine
Ausschussfeststellung, in der u.a. festgehalten ist, dass
Datenanfragen an die Sozialversicherungsträger bzw. an den
Hauptverband nur gerichtet werden dürfen, die zur Vollziehung der
speziellen Aufgaben der Arbeitsinspektion erforderlich sind. Zuvor
hatte der Sozialminister schon darauf verwiesen, dass der Datenschutz
abgesichert ist. Der G-Antrag wurde vertagt.
Vom Sozialausschuss wurde schließlich ein Antrag der FPÖ auf Änderung
des Arbeitslosenversicherungsgesetzes vertagt. Die FPÖ spricht sich
dafür aus, einen Arbeitnehmer, der einer Änderungskündigung zustimmt
und damit weiter beschäftigt bleibt, im Falle einer späteren
Arbeitslosigkeit nicht zu benachteiligen. Sein Arbeitslosengeld soll
sich an seinem vor der Änderungskündigung erhaltenen Gehalt bemessen.
Abgeordneter Franz Riepl (S) begründete die Vertagung damit, dass die
von der FPÖ vorgeschlagene Formulierung zu unpräzise sei. Die
Grundintention des Antrags sei verständlich, meinte Riepl, es gebe
aber ganz unterschiedliche Änderungskündigungen. Darunter falle etwa
auch eine einvernehmliche Reduzierung der Arbeitszeit von Vollzeit
auf Teilzeit.
Abgeordneter Norbert Hofer (F) hob die Notwendigkeit hervor,
möglichst rasch zu einer Lösung für Betroffene zu kommen.
Abgeordneter Sigisbert Dolinschek (B) gab zu bedenken, dass gerade im
Handel Frauen immer wieder genötigt würden, ihre Arbeitszeit zu
reduzieren und damit Lohneinbußen in Kauf zu nehmen. Abgeordneter
Karl Öllinger (G) meinte, das Problem sei evident, er wage aber zu
bezweifeln, ob das Problem durch den FPÖ-Antrag gelöst werden könne.
Sozialminister Rudolf Hundstorfer machte geltend, man müsse bei der
Suche nach einer Lösung auch den Administrationsaufwand für die
Unternehmen beachten. (Schluss)
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