• 02.12.2009, 16:55:46
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  • OTS0310 OTW0310

Absicherung der Krankenkassen im Ausschuss beschlossen Über Ärzte-GmbH wird noch verhandelt

Wien (PK) - Im Mittelpunkt des heutigen Sozialausschusses stand die
Absicherung der Gebietskrankenkassen, die auf Verhandlungen zwischen
der Ärztekammer und dem Hauptverband basiert und im 4. Sozialrechts-
Änderungsgesetz festgeschrieben ist. Die SRÄG-Novelle wurde in der
Fassung eines Abänderungsantrages mit S-V-G-Mehrheit angenommen, die
mitverhandelten oppositionellen Anträge wurden vertagt.

Das 4. SRÄG sieht u.a. folgende Maßnahmen vor: Die Nachbesetzung von
vertragsärztlichen Stellen (dynamische Stellenplanung) wird neu
geregelt, im Falle der Nicht-Nachbesetzung einer Planstelle erfolgt
eine Investitionsablöse unter Anrechnung auf das Honorarvolumen. Die
Verpflichtung zur Verwendung der E-Card und ihrer Infrastruktur in
Krankenanstalten wird festgeschrieben. Im Zweifelsfall ist die
Identität des/der Patienten/Patientin und die rechtmäßige Verwendung
der E-Card zu überprüfen. Ferner wird eine Altersgrenze für
VertragspartnerInnen (längstens bis zur Vollendung des
70. Lebensjahres), insbesondere im ärztlichen und zahnärztlichen
Bereich, in die Gesamtverträge aufgenommen. Außerdem werden ein
Kriterienkatalog für die Gesamtvertragspartner bei der Vereinbarung
von Honorarordnungen eingeführt, das Aufsichtsrecht des Bundes über
die Sozialversicherungsträger gestärkt und die Bestimmungen über die
Vermögensanlage der Sozialversicherungsträger neu geregelt. Darüber
hinaus beinhaltet die Vorlage auch Maßnahmen zur Eindämmung von
Missbrauchsfällen bezüglich des Ausgleichszulagenbezugs.

Mitbehandelt wurden ein G-Antrag betreffend Aufhebung des
willkürlichen Deckels im ASVG-Pensionsbereich und ein F-Antrag auf
Übernahme der Sozialversicherungsbeiträge von Lehrlingen durch die
öffentliche Hand.

Von den Regierungsparteien wurden § 27-Anträge zur Änderung des
Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetzes (Möglichkeit der vorübergehenden
Entnahme zweckgebundener Mittel zur Bestreitung der Aufwendungen für
das Insolvenz-Entgelt soll mit 15.12.2009 in Kraft treten), zum
Arbeitslosenversicherungsgesetz (elektronische Geltendmachung des
Anspruchs auf Arbeitslosengeld) und zum Kriegsopferversorgungsgesetz
(Einmalzahlung für 2010) gestellt. Diese Anträge wurden S-V-G-
Mehrheit (Kriegsopferversorgungsgesetz) bzw. mit S-V-F-G-Mehrheit
angenommen.

Ein S-V-Abänderungsantrag zum 4. SRÄG enthält die Einmalzahlung.
Beträgt das Gesamtpensionseinkommen einer Person bis zu 1.200 €,
beläuft sich die Einmalzahlung auf 4,2 % des
Gesamtpensionseinkommens; mehr als 1.200 bis zu 1.300 €, so bewegt
sich die Einmalzahlung auf einer Höhe, die von 4,2 % auf 0 % des
Gesamtpensionseinkommens linear absinkt. Die Einmalzahlung ist kein
Pensionsbestandteil, wird aber zusammen mit den Pensionszahlungen für
Dezember 2009 zum 1. Jänner 2009 ausbezahlt. Die Einmalzahlung gilt
auch nicht als Nettoeinkommen, es sind auch keine Beiträge zur
Krankenversicherung zu entrichten.

F-Abgeordneter Andreas Karlsböck erklärte, das SRÄG sei die
legistische Umsetzung des Kassensanierungskonzepts, das zwischen der
Ärztekammer und dem Hauptverband ausverhandelt wurde. Er kritisierte,
dass die Ärzte-GmbH, eine langjährige Forderung der Ärzteschaft, zwar
vertraglich zugesichert wurde, nun aber nicht umgesetzt wird, und gab
dafür der Wirtschaft die Schuld, die sich die Berufsgruppe der Ärzte
einverleiben möchte.

Abgeordneter Karl Öllinger (G) vertrat die Meinung, die Kassen werden
trotz des Reformpakets 2013 auf einem Schuldenberg von 1 Mrd. €
sitzen. Zur Zinsentilgung müssen jährlich mindestens 30 Mio. €
aufgewendet werden. Das ist keine Kassenentschuldung, vielmehr stehen
die Kassen weiterhin unter Druck und sollen ausgehungert werden. Das
treffe die Versicherten, so Öllinger. Die Ärzte-GmbH sei bewusst
nicht in der Vorlage, sie wurde im Einvernehmen mit der Ärztekammer
wieder zurückgenommen, teilte er mit.

Abgeordnete Sabine Oberhauser (S) erklärte, die Ärzte-GmbH werde
kommen, derzeit werde mit Hochdruck zwischen Ärztekammer und
Hauptverband an einer rechtssicheren Lösung gearbeitet. Zwischen den
Verhandlungspartnern müsse es Konsens geben und es müsse die
europarechtliche Konformität gewährleistet sein.

Für Abgeordnete Ursula Haubner (B) könne man das 4. SRÄG sicher nicht
als Gesundheitsreformpaket bezeichnen. Die darin enthaltenen
Maßnahmen können auch nur ein erster Schritt in Richtung Umsetzung
eines Kassensanierungspakets sein. Die Änderungen beim Einsatz der E-
Card sowie bei der Ausbezahlung der Ausgleichszulage sah Haubner als
Beweis dafür, dass es sehr wohl zu Missbrauchsfällen gekommen ist.

Abgeordneter Erwin Rasinger (V) sah die heutige Novelle als
gelungenen Mix, da sowohl das ökonomische Prinzip als auch die
Interessen der Patienten Berücksichtigung fanden. Die
Altersbegrenzung bei den Medizinern halte er für sinnvoll, da er sich
auch nicht unbedingt von einem 70-jährigen Chirurgen operieren lassen
will. Für seinen Fraktionskollegen Karl Donabauer werden durch das
Gesetz viele Erwartungen erfüllt und wichtige neue Wege beschritten.
V-Abgeordneter August Wöginger wiederum hielt die Regelung bezüglich
der Ausgleichszulagenbezieher, die aus dem Ausland noch eine Pension
erhalten, für einen guten Ansatz, weil dadurch Missbrauch verhindert
werden könne. Außerdem sollen heute noch die Einmalzahlungen im
Rahmen der Pensionsanpassung 2010 beschlossen werden, führte er
weiter aus. Er hielt es für richtig, dass es dieses Mal eine Erhöhung
geben wird, die über die Ausgleichszulagenrichtsätze hinausgeht.

Es sei bemerkenswert, dass die Regierung heute eine Vorlage und
Abänderungsanträge unterbreitet, die Punkte enthalten, die sie vor
einiger Zeit noch vehement abgelehnt hat, gab Abgeordneter Werner
Neubauer (F) zu bedenken. Als er selbst vor einigen Monaten etwa auf
Missbrauchsfälle bei der E-Card und der Ausgleichszulage hingewiesen
habe, sei er dafür von den Vertretern der Regierungsfraktionen noch
geprügelt worden. Kritisch äußerte er sich zum Gesetzestext bezüglich
der Pensionsanpassungen, den er für einen "Pfusch" halte. Er finde,
dass nicht nur die 1,5 % zu wenig sind, auch die Regelung, dass es
zwischen 1.200 und 1.300 Euro eine Reduzierung von 4,2 % auf 0 %
gibt, verstehe niemand. Generell forderte er die seiner Ansicht nach
dringend notwendige Harmonisierung des Pensionssystems, wie dies auch
der Rechnungshof immer wieder eingemahnt hat.

Gesundheitsminister Alois Stöger stellte einleitend fest, dass
Österreich das einzige Land in Europa sei, das zusätzliche Mittel -
nämlich insgesamt 700 Mio. € - in das Gesundheitssystem investiere.
Damit wolle man garantieren, dass die Menschen auch in der Krise
Vertrauen in das Solidarsystem haben. Aus diesem Grund sei es auch
notwendig, den Vertragspartnern geeignete Instrumente in die Hand zu
geben, um den aktuellen Herausforderungen gewachsen zu sein,
unterstrich der Minister. Als Beispiele dafür nannte er den
dynamischen Stellenplan, die Investitionsablöse für Arztpraxen, die
nicht mehr weitergeführt werden, die Verankerung des Ökonomieprinzips
bei den Folgekosten, die Rahmenrichtlinie für Honorarordnungen sowie
die Stärkung der Aufsichtsrechte des Bundes. Was das Weisungsrecht
des Ministers angeht, so werde es dort schlagend, wo die
Entscheidungen der Sozialversicherungen Auswirkungen auch auf Dritte
haben. Dem G-Abgeordneten Karl Öllinger teilte er mit, dass der
Zinsendienst von 31,2 Mio. Euro im Jahr 2008 auf 8,7 Mio. Euro im
Jahr 2009 reduziert werden konnte. Würde es überall solche Rückgänge
geben, müsste man sich über die Finanzierung der Sozialversicherung
keine Sorgen mehr machen. Hinsichtlich der noch fehlenden Bereiche in
der Novelle (z.B. Ärztegesellschaft) war Stöger überzeugt davon, dass
nach Klärung der noch offenen Fragen bald eine Lösung gefunden werden
kann.

Abgeordneter Karl Öllinger (G) gab hinsichtlich der
Ausgleichszulagenregelung zu bedenken, dass nunmehr die Beweislast
umgekehrt wurde. Die Betroffenen müssen nun nachweisen, dass sie eine
Pension nicht zu Unrecht beziehen. Skeptisch zeigte er sich bezüglich
der Deckelung der Verwaltungskosten in der Pensionsversicherung, weil
dies kreativ umgangen werden könne und weil es auch zu viele
Ausnahmemöglichkeiten gibt. Am sinnvollsten wäre seiner Ansicht nach
die Umsetzung einer Gesamtorganisation der EDV im
Sozialversicherungsbereich. In der Frage der Lehrlinge und der
Jugendausbildung sollte man über Maßnahmen jenseits des dualen
Ausbildungssystems nachdenken, regte er an, da schon die bisherigen
Lehrlingsfördermaßnahmen von den Betrieben nicht ausreichend genutzt
werden.

Abgeordneter Franz Riepl (S) wünschte sich eine seriöse Diskussion
über Sozialmissbrauch, wo nicht einzelne Fälle polemisch
hervorgehoben werden, sondern die "großen Brocken", wie etwa die
nicht abgeführten Sozialversicherungsbeiträge der Arbeitgeber,
angegangen werden.

Sozialminister Rudolf Hundstorfer führte bezüglich der Änderungen im
Bereich der Ausgleichszulage an, dass die fragliche Personengruppe,
die noch zusätzlich eine Pension aus dem Ausland erhalte, insgesamt
533 Personen umfasse. Obwohl es nur in einem Fall noch unbestimmte
Verdachtsmomente gab, habe man sehr rasch reagiert und eine
Neuregelung vorgeschlagen. Um auch gewissen Medienberichten entgegen
zu treten, informierte der Minister darüber, dass von den 533
Personen 22 Rumänen und 14 Bulgaren sind; 359 Bezieher sind deutsche
Staatsbürger. Überdies dürfe man bei der ganzen Diskussion nicht
vergessen, dass diese Regelung natürlich auch für Österreicher, die
im Ausland ihren Lebensmittelpunkt haben, gilt.

Bezüglich der Pensionsanpassung stellte Hundstorfer fest, dass
derartige Berechnungen immer die Situation in der Vergangenheit
abbilden und es daher zu dem vorliegenden Ergebnis kam. Im
Seniorenrat haben übrigens auch die freiheitlichen Vertreter
signalisiert, dass sie mit der Erhöhung um 1,5 % leben können. Die
Ausschleifregelung zwischen 1.200 € und 1.300 € wurde deshalb
eingeführt, damit jene Personen, die 1.201 € bekommen, nicht sofort
keine Erhöhung mehr erhalten. Man habe bei 1.200 € bewusst eine
Grenze eingezogen, weil damit eine große Gruppe von Pensionisten
(1,4 Millionen Personen) erreicht werden kann. Zu den Änderungen im
Zahlungsdienstegesetz merkte der Minister an, dass ab 1.1.
gewährleistet sei, dass das Pflegegeld mit der Pension ausbezahlt
wird.

Zum Thema Lehrlinge informierte Hundstorfer darüber, dass es derzeit
nur um 350 bis 400 Lehrverträge weniger gibt als im
Vergleichszeitraum. Dies bedeute, dass die Ausbildungsgarantie
umgesetzt wurde und auch greife. In manchen Bundesländern stelle sich
die Lage sogar so dar, dass es mehr offene Lehrstellen gibt als
Lehrstellensuchende. Kleine Probleme gebe es nur in speziellen
Regionen, erläuterte der Minister. Größere Schwierigkeiten gibt es
bei der Gruppe der 19- bis 24-Jährigen, räumte Hundstorfer ein, auch
sehe die Bilanz bezüglich der Jobvermittlungen gut aus. Für ihn am
wichtigsten sei der Faktor Qualifikation, die aber bei der
Grundausbildung beginnen müsse, da viele Jugendliche nur über einen
Pflichtschulabschluss verfügen.

Vertagt wurden sodann der Entschließungsantrag der Grünen, in dem sie
für die Aufhebung des willkürlichen Deckels im ASVG-Bereich
eintraten, sowie die FPÖ-Forderung nach Übernahme der
Sozialversicherungsbeiträge von Lehrlingen durch die öffentliche
Hand. (Forts.)

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