OTS0345 / 01.12.2009 / 19:12 / Channel: Politik / Aussender: Parlamentsdirektion
Stichworte: Gleichbehandlungsausschuss / Parlament


Heinisch-Hosek: Nationaler Aktionsplan geht in die Endphase Gleichbehandlungsausschuss diskutiert Benachteiligung von Frauen =


   Wien (PK) - Die heutige Sitzung des Gleichbehandlungsausschusses 
begann mit einer aktuellen Aussprache, bei der Frauenministerin 
Gabriele Heinisch-Hosek den Abgeordneten Rede und Antwort stand. In 
der Folge befassten sich die MandatarInnen mit dem Bericht über den 
Abbau von Benachteiligungen von Frauen im Zeitraum 2007 bis 2008. Auf 
der Agenda standen noch drei Entschließungsanträge der Opposition. 
Vertagt wurde sowohl die Forderung der FPÖ betreffend die Erstellung 
von nachvollziehbaren und transparenten Einkommensstatistiken als 
auch der Antrag der Grünen betreffend die Ausweitung des 
Diskriminierungsschutzes in den Bereichen Werbung und Medien. Der 
BZÖ-Antrag betreffend die Erstellung einer Studie über die 
Volkskrankheit Burnout wurde dem Gesundheitsausschuss zugewiesen.
Die Aktivitäten und Pläne der Frauenministerin 
Im Rahmen der aktuellen Aussprache informierte Frauenministerin 
Gabriele Heinisch-Hosek über aktuelle Entwicklungen in ihrem Ressort, 
wobei sie vor allem auf Aktivitäten hinwies, über die in den Medien 
nicht so intensiv berichtet wurde. Im letzten Jahr haben eine Reihe 
von interessanten Veranstaltungen stattgefunden, erklärte die 
Ministerin, wie z.B. zu den Themen "Geschlechtergleichstellung im 
Wandel der Zeit" und zur "Lebens- und Arbeitsituation von 
Bäuerinnen". Frauen mit Migrationshintergrund standen im Mittelpunkt 
einer weiteren Veranstaltung, die sich Fragen bezüglich "Fremdbild - 
Rollenbild - Vorbild" widmete. Gemeinsam mit dem Außenministerium 
wurde auch eine Tagung bezüglich der Frauenrechtskonvention 
abgehalten. Erstmals habe sie zudem ein so genanntes 
"Gleichstellungsfest" organisiert, wo alle Personen, die mit 
Gleichstellungspolitik zu tun haben, eingeladen wurden, um sich 
kennenzulernen und noch besser vernetzen zu können. Heinisch-Hosek 
berichtete weiters über ihre Auslandsbesuche, die sie u.a. nach 
Schweden führten, wo sie vor allem Gespräche über 
Gleichstellungspläne in den Betrieben und über die Frage der anonymen 
Gehaltstransparenz führte. In Madrid informierte sie sich über die 
Auswirkungen des spanischen Gewaltschutzgesetzes, das 2004 eingeführt 
wurde, und wo u.a. auch Arm- und Fußbänder für die Täter eingesetzt 
werden.
Was die Umsetzungserfolge angeht, berichtete die Ministerin über die 
Reihungskriterienverordnung des Gesundheitsministeriums bei der 
Vergabe von Kassenverträgen an Gynäkologinnen, die von ihrem Ressort 
unterstützt wurde. Diese sieht vor, dass bei der Vergabe von 
Kassenverträgen Frauen bevorzugt werden, wenn es in den 
entsprechenden Regionen eine Unterversorgung mit Gynäkologinnen gibt. 
Große Erfolge seien sicherlich die Einführung des 
Gratiskindergartenjahres für Fünfjährige, das einkommensabhängige 
Kinderbetreuungsgeld, das Entlastungspaket für Familien sowie das 
neue Gewaltschutzgesetz. Die Möglichkeit zur eingetragenen 
Partnerschaft, die sie aufgrund der fehlenden Möglichkeit, eine 
Zeremonie am Standesamt abhalten zu können, zwar als unvollendetes 
Werke sehe, sei dennoch ein ganz wichtiger Schritt, betonte Heinisch-
Hosek.
Die zahlreichen Fragen der Abgeordneten betrafen eine breite Palette 
an Themen: häusliche Gewalt gegen Frauen, die Schaffung von 
Notfallwohnungen (Abgeordnete Sonja Ablinger, S), der nationale 
Aktionsplan für "Gleichstellung von Frauen und Männern am 
Arbeitsmarkt" (Abgeordnete Dorothea Schittenhelm, V), die 
Armutsgefährdung von Frauen, insbesondere von Alleinerzieherinnen 
(Abgeordnete Carmen Gartelgruber, F), die Auswirkungen der 
Wirtschaftskrise auf Frauen, die Koppelung von Förderungen an die 
Gleichstellungspolitik in Betrieben (Abgeordnete Judith Schwentner, 
G), die Einführung von flächendeckenden Selbstverteidigungskursen für 
Frauen, der Alkoholkonsum bei jungen Mädchen, die "Pille danach" 
(Abgeordnete Martina Schenk, B), die Einführung eines Papa-Monats 
(Abgeordnete Daniela Musiol, G) sowie der Out-put der kostspieligen 
Initiative für Lohngerechtigkeit und die Umsetzung des Gender-
Budgetings (Abgeordnete Ursula Haubner, B).
Bundesministerin Gabriele Heinisch-Hosek wies in Beantwortung der 
einzelnen Fragen zunächst darauf hin, dass zusätzlich 600.000 € für 
die Gewaltschutzzentren bereit gestellt wurden, wodurch drei neue 
Regionalstellen eröffnet und eine flächendeckende Beratung 
gewährleistet werden könne. Für das Budget im nächsten habe sie eine 
weitere Erhöhung um 170.000 bis 200.000 € eingeplant, wobei jedoch 
noch die Innenministerin einer Aufstockung der Mittel ihrerseits 
zustimmen müsse. In diesem Zusammenhang machte sie auch darauf 
aufmerksam, dass die Broschüre "Frauen haben Recht" aktualisiert 
wurde und auf die neuen gesetzlichen Gegebenheiten hinweist. Ein 
wichtiges Thema sei auch die häusliche Gewalt gegen Migrantinnen, die 
generell einen Schwerpunkt ihrer Arbeit im nächsten Jahr darstellen. 
Es sollen unter anderem neue Netzwerke mit NGO in den Bundesländern 
geschaffen und spezielle Plattformen sowie ein EU-Projekt in diesem 
Bereich unterstützt werden. Sie setze sich auch sehr für die 
Schaffung einer Notwohnung ein, die aber in der Errichtung 80.000 € 
und im laufenden Betrieb 300.000 € kosten würde; Gespräche darüber 
werden aber geführt. 
Was den nationalen Aktionsplan für "Gleichstellung von Frauen und 
Männern am Arbeitsmarkt" angeht, so finde der zweite 
Sozialpartnergipfel am 16. Dezember statt. Bis dato wurden etwa 150 
Maßnahmen formuliert, die aber noch gebündelt werden müssen. Ein 
vorrangiges Thema dabei sei ihr natürlich die Einkommenstransparenz, 
unterstrich die Frauenministerin. Sie glaube auch, dass die Kosten 
für diesbezügliche Kampagne sehr gut angelegt waren, weil damit ein 
Bewusstwerdungsprozess und eine Diskussion angestoßen wurden. Es gehe 
ihr dabei um eine anonymisierte Darstellung von 
Einkommensunterschieden die nur intern im Intranet abrufbar sein 
soll. Dort wo Unterschiede festgestellt werden, sollten die 
Sozialpartner aktiv werden, um innerhalb eines gewissen Zeitrahmens 
diese Ungleichheiten zu beheben. 
Die Ministerin informierte weiters darüber, dass im letzten Jahr 
9.000 neue Kinderbetreuungsplätze und - damit zusammenhängend - 3.000 
zusätzliche Arbeitsplätze geschaffen wurden. In dieser Frage sprach 
sie sich für Schaffung eines Rahmengesetzes sowie für die Festlegung 
von einheitlichen Mindeststandards aus. Was die Einführung des Papa-
Monats angeht, so sei für sie diese Idee noch nicht gestorben. 
Die Ziele des Gender-Budgeting sollen im nächsten Jahr im Rahmen von 
Pilotprojekten und in ausgewählten Pilotressorts weiter 
vorangetrieben werden, merkte die Ressortchefin an. Aber 2013 müssen 
die Vorgaben dann verbindlich umgesetzt werden.
Ein wichtiges Anliegen war der Bundesministerin, dass die Mittel für 
die aktive Arbeitsmarktpolitik weiterhin zu 50 % für Frauen 
bereitgestellt werden, zumal auch die Auswirkungen der 
Wirtschaftskrise nicht endgültig absehbar sind. Das Thema Frauen und 
Armut werde nächstes Jahr - im europäischen Jahr der Armut und der 
sozialen Ausgrenzung - verstärkt behandelt werden. Als ersten kleinen 
Schritt habe sie ermöglicht, dass auch in den Beratungsstellen ein 
Finanzcoaching angeboten wird, da in den Schuldenberatungsstellen 
kurzfristig oft kein Termin zu bekommen sei. Sie trete auch weiterhin 
dafür ein, die Notstandshilfe vom Partnereinkommen zu entkoppeln. 
Bericht betreffend den Abbau von Benachteiligungen von Frauen
Die Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst, Gabriele 
Heinisch-Hosek, hat einen Bericht über den Abbau von 
Benachteiligungen von Frauen betreffend den Zeitraum 2007 bis 2008 
vorgelegt, der vom Gleichbehandlungsausschuss mit S-V-G-B-Mehrheit 
zur Kenntnis genommen wurde.
Der Bericht informiert über "externe", also nach außen wirkende 
Maßnahmen der einzelnen Ressorts und ihre (messbaren oder 
potenziellen) Effekte, erklärte Ministerin Heinisch-Hosek. Dazu 
zählten etwa Maßnahmen zur Schaffung von Einrichtungen, die es 
Männern und Frauen ermöglichen, ihre familiären Verpflichtungen mit 
ihrer Berufstätigkeit zu vereinbaren; sozialpolitische Maßnahmen, die 
Benachteiligungen von Frauen in Hinblick auf den Umstand, dass sie 
Mütter sind oder sein können, abbauen; Maßnahmen zur Durchsetzung der 
Gleichbehandlung im Arbeitsleben; aktive Frauenförderungsmaßnahmen in 
allen gesellschaftlichen Bereichen (insbesondere in den Bereichen 
Arbeitsmarkt, Wissenschaft, Kunst und Kunstförderung und im 
öffentlichen Dienst) sowie allgemeine Maßnahmen zur 
Existenzsicherung, vor allem für die Fälle des Alters, der 
Invalidität und der Arbeitslosigkeit. Von Seiten der Ministerien 
wurden für den Zeitraum 2007 und 2008 insgesamt 172 Maßnahmen zum 
Abbau der Benachteiligungen von Frauen gemeldet. 
Abgeordnete Renate Csörgits (S) erkundigte sich danach, welche 
Schlüsse die Ministerin aus den Ergebnissen des Berichts ziehe.
Abgeordneter Gabriel Obernosterer (V) sprach sich gegen eine 
Offenlegung der Gehälter aus, weil dies nur zur Bildung einer 
Neidgesellschaft führen würde. Außerdem könne er aus eigener 
Erfahrung sagen, dass es im Betrieb nicht darauf ankomme, ob ein Mann 
oder eine Frau die Arbeit verrichtet, sondern nur welche Leistungen 
erbracht werden. 
Abgeordnete Heidemarie Unterreiner (F) warnte davor, die "Pille 
danach" als Verhütungsmittel zu sehen, weil dies nur zusätzlich zu 
einem Auseinanderklaffen zwischen Sexualität und Schwangerschaft 
führen würde. Sie wollte zudem wissen, ob die Auswirkungen des 
Aktionstags für Mädchen evaluiert wurden. 
Weitere Fragen betrafen das Transferkonto (Abgeordnete Katharina 
Cortolezis-Schlager, V), die Armutsgefährdung von Mehrfachmüttern 
(Abgeordnete Dagmar Belakowitsch-Jenewein, F), die Notwendigkeit der 
Intensivierung der Täterarbeit, um effizienter gegen häusliche Gewalt 
vorzugehen (Abgeordnete Tanja Windbüchler-Souschill, G) sowie die 
unzureichenden Maßnahmen für behinderte Frauen (Abgeordnete Ursula 
Haubner, B). 
Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek gab gegenüber dem 
Abgeordneten Obernosterer zu bedenken, dass sie sehr wohl Betriebe 
kenne, wo es erhebliche Gehaltsunterschiede zwischen Männern und 
Frauen gibt. Allerdings seien manche Unternehmen auch Vorreiter, da 
sie durch die Offenlegung von "Gehaltsbändern" einen ersten wichtigen 
Schritt gesetzt haben. Außerdem gehe es ihr nicht darum, 
Einzelgehälter zu veröffentlichen, sondern um die Information über 
die durchschnittliche (d.h. ohne Prämien und Boni) Bezahlung von 
Gruppen. Bezüglich der Förderung von Frauen in Führungspositionen sei 
ihr das Modell Norwegen ein Vorbild, gegen das es in der 
Privatwirtschaft in Österreich aber noch große Widerstände gibt. 
Immerhin habe man es schon geschafft, eine 45 %-Quote im ORF zu 
etablieren und die Frauenquote im Bund von 40 % auf 45 % zu erhöhen.
Was das Transferkonto angeht, so sehe sie dies sehr kritisch, da sie 
im derzeitigen Modell keinen Genderaspekt entdecken könne. Sie 
verstehe auch nicht den Sinn darin, wenn Sozialleistungen, die nur 
für die Betroffenen selbst relevant sind, veröffentlicht werden 
sollen. Die "Pille danach" habe sie nie als probates Verhütungsmittel 
angesehen, unterstrich die Ministerin, sie sollte nur in Notfällen 
verwendet werden können.
FPÖ für nachvollziehbare transparente Einkommensstatistiken 
In einem Entschließungsantrag der FPÖ wies Abgeordnete Heidemarie 
Unterreiner darauf hin, dass es derzeit auf Grund unzulänglicher 
Berechnungsmethoden der Statistik Austria nicht möglich sei, die 
Einkommensschere zwischen Frauen und Männern objektiv zu beurteilen. 
Von der Statistik Austria würden nämlich zahlreiche Parameter nicht 
erhoben, z.B. die tatsächliche Tätigkeit im Betrieb, die Einstufung 
in die Gehaltstafel, die Beschäftigungsgruppe und das Berufsjahr 
(Seniorität) des jeweiligen Kollektivvertrages, die Anzahl der 
Berufsjahre in den Branchen, in denen die ArbeitnehmerInnen früher 
tätig waren, etwaige Zusatzqualifikationen etc. Die Bundesregierung 
wird von der FPÖ daher aufgefordert, dem Nationalrat eine 
Regierungsvorlage zuzuleiten, die eine gesetzliche Ermächtigung für 
die Statistik Austria beinhaltet, die oben exemplarisch angeführten 
Mindestgliederungen in einer Studie zu erheben und bei Vorliegen der 
Ergebnisse diese dann auch zukünftig als Grundlage für die 
Einkommenserhebung in den Einkommensbericht einfließen zu lassen. 
Abgeordnete Judith Schwentner (G) hielt die Forderungen der FPÖ für 
nicht machbar und fragte sich zudem, was mit dem Antrag bezweckt 
werden soll. 
Abgeordnete Anna Höllerer (V) wies darauf hin, dass der 
Rechnungshofbericht in Hinkunft zusätzliche Kriterien berücksichtige, 
die u.a. auf die im Antrag angesprochenen Faktoren abzielen. Sie 
stellte daher einen Vertagungsantrag, der mehrheitlich angenommen 
wurde.
BZÖ sieht Notwendigkeit für Studie über Volkskrankheit Burnout 
Sodann wurde ein von den BZÖ-Mandatarinnen Martina Schenk und Ursula 
Haubner eingebrachter Entschließungsantrag, in dem sie eine aktuelle 
Studie zum Burnout-Syndrom unter Berücksichtigung einer 
genderspezifischen Perspektive einforderten, einstimmig dem 
Gesundheitsausschuss zugewiesen. 
Grüne für Diskriminierungsschutz auch in Medien und Werbung 
In Österreich ist sexistische und frauenfeindliche Werbung nicht 
gesetzlich verboten, stellte G-Abgeordnete Judith Schwentner in einem 
Entschließungsantrag ihrer Fraktion fest. Werbeinhalte, die Frauen in 
einer Weise darstellen, die als herabwürdigend, diskriminierend, 
sexistisch oder anstößig empfunden werden können, oder Werbeinhalte, 
die auf stereotype Darstellungen von Frauen und Männern 
zurückgreifen, können derzeit nur mittels einer Beschwerde beim 
Österreichischen Werberat beanstandet werden, gab die G-Mandatarin zu 
bedenken. Im Falle einer Beschwerde beim Werberat komme es zwar zu 
einem Verfahren, das als schwerwiegende Sanktion aber nur die 
"Aufforderung zum sofortigen Stopp der Werbekampagne oder des 
Werbesujets" vorsieht. Da sie diese Regelung als unzureichend 
ansieht, forderte Schwentner die Vorlage eines Berichts betreffend 
die Möglichkeiten eines gesetzlichen Diskriminierungsschutzes in den 
Bereichen Werbung und Medien, um effizienter als bisher gegen solche 
Darstellungen vorgehen zu können. 
Nicht dieser Meinung anschließen konnte sich Abgeordneter Stefan 
Petzner (B), der sich im Sinne der Medienfreiheit skeptisch gegenüber 
weiteren Regulierungen und Verboten zeigte. Ebenfalls kritisch 
äußerte sich Abgeordneter Johannes Hübner (F), der vor einer massiven 
Zensur warnte. Dies würde "unser ganzes Wertesystem in Frage 
stellen", gab er zu bedenken. 
Abgeordnete Gertrude Aubauer (V) verurteilte die sexistische 
Darstellung von Frauen und Männern in den Medien, sprach sich aber 
gegen legistische Eingriffe aus, die die Meinungs- und 
Kommunikationsfreiheit einschränken. Sie glaube, dass die 
Sanktionsmöglichkeiten durch den Werberat ausreichend seien; sie habe 
damit bis jetzt sehr gute Erfahrungen gemacht. 
Abgeordnete Heidrun Silhavy (S) betonte, dass die Meinungsfreiheit 
dort ende, wo Menschenrechte und Menschenwürde verletzt werden. - Der 
Antrag wurde schließlich mit S-V-Mehrheit vertagt. (Schluss)
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OTS0345    2009-12-01/19:12
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