- 01.12.2009, 19:12:48
- /
- OTS0345 OTW0345
Heinisch-Hosek: Nationaler Aktionsplan geht in die Endphase Gleichbehandlungsausschuss diskutiert Benachteiligung von Frauen
Wien (PK) - Die heutige Sitzung des Gleichbehandlungsausschusses
begann mit einer aktuellen Aussprache, bei der Frauenministerin
Gabriele Heinisch-Hosek den Abgeordneten Rede und Antwort stand. In
der Folge befassten sich die MandatarInnen mit dem Bericht über den
Abbau von Benachteiligungen von Frauen im Zeitraum 2007 bis 2008. Auf
der Agenda standen noch drei Entschließungsanträge der Opposition.
Vertagt wurde sowohl die Forderung der FPÖ betreffend die Erstellung
von nachvollziehbaren und transparenten Einkommensstatistiken als
auch der Antrag der Grünen betreffend die Ausweitung des
Diskriminierungsschutzes in den Bereichen Werbung und Medien. Der
BZÖ-Antrag betreffend die Erstellung einer Studie über die
Volkskrankheit Burnout wurde dem Gesundheitsausschuss zugewiesen.
Die Aktivitäten und Pläne der Frauenministerin
Im Rahmen der aktuellen Aussprache informierte Frauenministerin
Gabriele Heinisch-Hosek über aktuelle Entwicklungen in ihrem Ressort,
wobei sie vor allem auf Aktivitäten hinwies, über die in den Medien
nicht so intensiv berichtet wurde. Im letzten Jahr haben eine Reihe
von interessanten Veranstaltungen stattgefunden, erklärte die
Ministerin, wie z.B. zu den Themen "Geschlechtergleichstellung im
Wandel der Zeit" und zur "Lebens- und Arbeitsituation von
Bäuerinnen". Frauen mit Migrationshintergrund standen im Mittelpunkt
einer weiteren Veranstaltung, die sich Fragen bezüglich "Fremdbild -
Rollenbild - Vorbild" widmete. Gemeinsam mit dem Außenministerium
wurde auch eine Tagung bezüglich der Frauenrechtskonvention
abgehalten. Erstmals habe sie zudem ein so genanntes
"Gleichstellungsfest" organisiert, wo alle Personen, die mit
Gleichstellungspolitik zu tun haben, eingeladen wurden, um sich
kennenzulernen und noch besser vernetzen zu können. Heinisch-Hosek
berichtete weiters über ihre Auslandsbesuche, die sie u.a. nach
Schweden führten, wo sie vor allem Gespräche über
Gleichstellungspläne in den Betrieben und über die Frage der anonymen
Gehaltstransparenz führte. In Madrid informierte sie sich über die
Auswirkungen des spanischen Gewaltschutzgesetzes, das 2004 eingeführt
wurde, und wo u.a. auch Arm- und Fußbänder für die Täter eingesetzt
werden.
Was die Umsetzungserfolge angeht, berichtete die Ministerin über die
Reihungskriterienverordnung des Gesundheitsministeriums bei der
Vergabe von Kassenverträgen an Gynäkologinnen, die von ihrem Ressort
unterstützt wurde. Diese sieht vor, dass bei der Vergabe von
Kassenverträgen Frauen bevorzugt werden, wenn es in den
entsprechenden Regionen eine Unterversorgung mit Gynäkologinnen gibt.
Große Erfolge seien sicherlich die Einführung des
Gratiskindergartenjahres für Fünfjährige, das einkommensabhängige
Kinderbetreuungsgeld, das Entlastungspaket für Familien sowie das
neue Gewaltschutzgesetz. Die Möglichkeit zur eingetragenen
Partnerschaft, die sie aufgrund der fehlenden Möglichkeit, eine
Zeremonie am Standesamt abhalten zu können, zwar als unvollendetes
Werke sehe, sei dennoch ein ganz wichtiger Schritt, betonte Heinisch-
Hosek.
Die zahlreichen Fragen der Abgeordneten betrafen eine breite Palette
an Themen: häusliche Gewalt gegen Frauen, die Schaffung von
Notfallwohnungen (Abgeordnete Sonja Ablinger, S), der nationale
Aktionsplan für "Gleichstellung von Frauen und Männern am
Arbeitsmarkt" (Abgeordnete Dorothea Schittenhelm, V), die
Armutsgefährdung von Frauen, insbesondere von Alleinerzieherinnen
(Abgeordnete Carmen Gartelgruber, F), die Auswirkungen der
Wirtschaftskrise auf Frauen, die Koppelung von Förderungen an die
Gleichstellungspolitik in Betrieben (Abgeordnete Judith Schwentner,
G), die Einführung von flächendeckenden Selbstverteidigungskursen für
Frauen, der Alkoholkonsum bei jungen Mädchen, die "Pille danach"
(Abgeordnete Martina Schenk, B), die Einführung eines Papa-Monats
(Abgeordnete Daniela Musiol, G) sowie der Out-put der kostspieligen
Initiative für Lohngerechtigkeit und die Umsetzung des Gender-
Budgetings (Abgeordnete Ursula Haubner, B).
Bundesministerin Gabriele Heinisch-Hosek wies in Beantwortung der
einzelnen Fragen zunächst darauf hin, dass zusätzlich 600.000 € für
die Gewaltschutzzentren bereit gestellt wurden, wodurch drei neue
Regionalstellen eröffnet und eine flächendeckende Beratung
gewährleistet werden könne. Für das Budget im nächsten habe sie eine
weitere Erhöhung um 170.000 bis 200.000 € eingeplant, wobei jedoch
noch die Innenministerin einer Aufstockung der Mittel ihrerseits
zustimmen müsse. In diesem Zusammenhang machte sie auch darauf
aufmerksam, dass die Broschüre "Frauen haben Recht" aktualisiert
wurde und auf die neuen gesetzlichen Gegebenheiten hinweist. Ein
wichtiges Thema sei auch die häusliche Gewalt gegen Migrantinnen, die
generell einen Schwerpunkt ihrer Arbeit im nächsten Jahr darstellen.
Es sollen unter anderem neue Netzwerke mit NGO in den Bundesländern
geschaffen und spezielle Plattformen sowie ein EU-Projekt in diesem
Bereich unterstützt werden. Sie setze sich auch sehr für die
Schaffung einer Notwohnung ein, die aber in der Errichtung 80.000 €
und im laufenden Betrieb 300.000 € kosten würde; Gespräche darüber
werden aber geführt.
Was den nationalen Aktionsplan für "Gleichstellung von Frauen und
Männern am Arbeitsmarkt" angeht, so finde der zweite
Sozialpartnergipfel am 16. Dezember statt. Bis dato wurden etwa 150
Maßnahmen formuliert, die aber noch gebündelt werden müssen. Ein
vorrangiges Thema dabei sei ihr natürlich die Einkommenstransparenz,
unterstrich die Frauenministerin. Sie glaube auch, dass die Kosten
für diesbezügliche Kampagne sehr gut angelegt waren, weil damit ein
Bewusstwerdungsprozess und eine Diskussion angestoßen wurden. Es gehe
ihr dabei um eine anonymisierte Darstellung von
Einkommensunterschieden die nur intern im Intranet abrufbar sein
soll. Dort wo Unterschiede festgestellt werden, sollten die
Sozialpartner aktiv werden, um innerhalb eines gewissen Zeitrahmens
diese Ungleichheiten zu beheben.
Die Ministerin informierte weiters darüber, dass im letzten Jahr
9.000 neue Kinderbetreuungsplätze und - damit zusammenhängend - 3.000
zusätzliche Arbeitsplätze geschaffen wurden. In dieser Frage sprach
sie sich für Schaffung eines Rahmengesetzes sowie für die Festlegung
von einheitlichen Mindeststandards aus. Was die Einführung des Papa-
Monats angeht, so sei für sie diese Idee noch nicht gestorben.
Die Ziele des Gender-Budgeting sollen im nächsten Jahr im Rahmen von
Pilotprojekten und in ausgewählten Pilotressorts weiter
vorangetrieben werden, merkte die Ressortchefin an. Aber 2013 müssen
die Vorgaben dann verbindlich umgesetzt werden.
Ein wichtiges Anliegen war der Bundesministerin, dass die Mittel für
die aktive Arbeitsmarktpolitik weiterhin zu 50 % für Frauen
bereitgestellt werden, zumal auch die Auswirkungen der
Wirtschaftskrise nicht endgültig absehbar sind. Das Thema Frauen und
Armut werde nächstes Jahr - im europäischen Jahr der Armut und der
sozialen Ausgrenzung - verstärkt behandelt werden. Als ersten kleinen
Schritt habe sie ermöglicht, dass auch in den Beratungsstellen ein
Finanzcoaching angeboten wird, da in den Schuldenberatungsstellen
kurzfristig oft kein Termin zu bekommen sei. Sie trete auch weiterhin
dafür ein, die Notstandshilfe vom Partnereinkommen zu entkoppeln.
Bericht betreffend den Abbau von Benachteiligungen von Frauen
Die Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst, Gabriele
Heinisch-Hosek, hat einen Bericht über den Abbau von
Benachteiligungen von Frauen betreffend den Zeitraum 2007 bis 2008
vorgelegt, der vom Gleichbehandlungsausschuss mit S-V-G-B-Mehrheit
zur Kenntnis genommen wurde.
Der Bericht informiert über "externe", also nach außen wirkende
Maßnahmen der einzelnen Ressorts und ihre (messbaren oder
potenziellen) Effekte, erklärte Ministerin Heinisch-Hosek. Dazu
zählten etwa Maßnahmen zur Schaffung von Einrichtungen, die es
Männern und Frauen ermöglichen, ihre familiären Verpflichtungen mit
ihrer Berufstätigkeit zu vereinbaren; sozialpolitische Maßnahmen, die
Benachteiligungen von Frauen in Hinblick auf den Umstand, dass sie
Mütter sind oder sein können, abbauen; Maßnahmen zur Durchsetzung der
Gleichbehandlung im Arbeitsleben; aktive Frauenförderungsmaßnahmen in
allen gesellschaftlichen Bereichen (insbesondere in den Bereichen
Arbeitsmarkt, Wissenschaft, Kunst und Kunstförderung und im
öffentlichen Dienst) sowie allgemeine Maßnahmen zur
Existenzsicherung, vor allem für die Fälle des Alters, der
Invalidität und der Arbeitslosigkeit. Von Seiten der Ministerien
wurden für den Zeitraum 2007 und 2008 insgesamt 172 Maßnahmen zum
Abbau der Benachteiligungen von Frauen gemeldet.
Abgeordnete Renate Csörgits (S) erkundigte sich danach, welche
Schlüsse die Ministerin aus den Ergebnissen des Berichts ziehe.
Abgeordneter Gabriel Obernosterer (V) sprach sich gegen eine
Offenlegung der Gehälter aus, weil dies nur zur Bildung einer
Neidgesellschaft führen würde. Außerdem könne er aus eigener
Erfahrung sagen, dass es im Betrieb nicht darauf ankomme, ob ein Mann
oder eine Frau die Arbeit verrichtet, sondern nur welche Leistungen
erbracht werden.
Abgeordnete Heidemarie Unterreiner (F) warnte davor, die "Pille
danach" als Verhütungsmittel zu sehen, weil dies nur zusätzlich zu
einem Auseinanderklaffen zwischen Sexualität und Schwangerschaft
führen würde. Sie wollte zudem wissen, ob die Auswirkungen des
Aktionstags für Mädchen evaluiert wurden.
Weitere Fragen betrafen das Transferkonto (Abgeordnete Katharina
Cortolezis-Schlager, V), die Armutsgefährdung von Mehrfachmüttern
(Abgeordnete Dagmar Belakowitsch-Jenewein, F), die Notwendigkeit der
Intensivierung der Täterarbeit, um effizienter gegen häusliche Gewalt
vorzugehen (Abgeordnete Tanja Windbüchler-Souschill, G) sowie die
unzureichenden Maßnahmen für behinderte Frauen (Abgeordnete Ursula
Haubner, B).
Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek gab gegenüber dem
Abgeordneten Obernosterer zu bedenken, dass sie sehr wohl Betriebe
kenne, wo es erhebliche Gehaltsunterschiede zwischen Männern und
Frauen gibt. Allerdings seien manche Unternehmen auch Vorreiter, da
sie durch die Offenlegung von "Gehaltsbändern" einen ersten wichtigen
Schritt gesetzt haben. Außerdem gehe es ihr nicht darum,
Einzelgehälter zu veröffentlichen, sondern um die Information über
die durchschnittliche (d.h. ohne Prämien und Boni) Bezahlung von
Gruppen. Bezüglich der Förderung von Frauen in Führungspositionen sei
ihr das Modell Norwegen ein Vorbild, gegen das es in der
Privatwirtschaft in Österreich aber noch große Widerstände gibt.
Immerhin habe man es schon geschafft, eine 45 %-Quote im ORF zu
etablieren und die Frauenquote im Bund von 40 % auf 45 % zu erhöhen.
Was das Transferkonto angeht, so sehe sie dies sehr kritisch, da sie
im derzeitigen Modell keinen Genderaspekt entdecken könne. Sie
verstehe auch nicht den Sinn darin, wenn Sozialleistungen, die nur
für die Betroffenen selbst relevant sind, veröffentlicht werden
sollen. Die "Pille danach" habe sie nie als probates Verhütungsmittel
angesehen, unterstrich die Ministerin, sie sollte nur in Notfällen
verwendet werden können.
FPÖ für nachvollziehbare transparente Einkommensstatistiken
In einem Entschließungsantrag der FPÖ wies Abgeordnete Heidemarie
Unterreiner darauf hin, dass es derzeit auf Grund unzulänglicher
Berechnungsmethoden der Statistik Austria nicht möglich sei, die
Einkommensschere zwischen Frauen und Männern objektiv zu beurteilen.
Von der Statistik Austria würden nämlich zahlreiche Parameter nicht
erhoben, z.B. die tatsächliche Tätigkeit im Betrieb, die Einstufung
in die Gehaltstafel, die Beschäftigungsgruppe und das Berufsjahr
(Seniorität) des jeweiligen Kollektivvertrages, die Anzahl der
Berufsjahre in den Branchen, in denen die ArbeitnehmerInnen früher
tätig waren, etwaige Zusatzqualifikationen etc. Die Bundesregierung
wird von der FPÖ daher aufgefordert, dem Nationalrat eine
Regierungsvorlage zuzuleiten, die eine gesetzliche Ermächtigung für
die Statistik Austria beinhaltet, die oben exemplarisch angeführten
Mindestgliederungen in einer Studie zu erheben und bei Vorliegen der
Ergebnisse diese dann auch zukünftig als Grundlage für die
Einkommenserhebung in den Einkommensbericht einfließen zu lassen.
Abgeordnete Judith Schwentner (G) hielt die Forderungen der FPÖ für
nicht machbar und fragte sich zudem, was mit dem Antrag bezweckt
werden soll.
Abgeordnete Anna Höllerer (V) wies darauf hin, dass der
Rechnungshofbericht in Hinkunft zusätzliche Kriterien berücksichtige,
die u.a. auf die im Antrag angesprochenen Faktoren abzielen. Sie
stellte daher einen Vertagungsantrag, der mehrheitlich angenommen
wurde.
BZÖ sieht Notwendigkeit für Studie über Volkskrankheit Burnout
Sodann wurde ein von den BZÖ-Mandatarinnen Martina Schenk und Ursula
Haubner eingebrachter Entschließungsantrag, in dem sie eine aktuelle
Studie zum Burnout-Syndrom unter Berücksichtigung einer
genderspezifischen Perspektive einforderten, einstimmig dem
Gesundheitsausschuss zugewiesen.
Grüne für Diskriminierungsschutz auch in Medien und Werbung
In Österreich ist sexistische und frauenfeindliche Werbung nicht
gesetzlich verboten, stellte G-Abgeordnete Judith Schwentner in einem
Entschließungsantrag ihrer Fraktion fest. Werbeinhalte, die Frauen in
einer Weise darstellen, die als herabwürdigend, diskriminierend,
sexistisch oder anstößig empfunden werden können, oder Werbeinhalte,
die auf stereotype Darstellungen von Frauen und Männern
zurückgreifen, können derzeit nur mittels einer Beschwerde beim
Österreichischen Werberat beanstandet werden, gab die G-Mandatarin zu
bedenken. Im Falle einer Beschwerde beim Werberat komme es zwar zu
einem Verfahren, das als schwerwiegende Sanktion aber nur die
"Aufforderung zum sofortigen Stopp der Werbekampagne oder des
Werbesujets" vorsieht. Da sie diese Regelung als unzureichend
ansieht, forderte Schwentner die Vorlage eines Berichts betreffend
die Möglichkeiten eines gesetzlichen Diskriminierungsschutzes in den
Bereichen Werbung und Medien, um effizienter als bisher gegen solche
Darstellungen vorgehen zu können.
Nicht dieser Meinung anschließen konnte sich Abgeordneter Stefan
Petzner (B), der sich im Sinne der Medienfreiheit skeptisch gegenüber
weiteren Regulierungen und Verboten zeigte. Ebenfalls kritisch
äußerte sich Abgeordneter Johannes Hübner (F), der vor einer massiven
Zensur warnte. Dies würde "unser ganzes Wertesystem in Frage
stellen", gab er zu bedenken.
Abgeordnete Gertrude Aubauer (V) verurteilte die sexistische
Darstellung von Frauen und Männern in den Medien, sprach sich aber
gegen legistische Eingriffe aus, die die Meinungs- und
Kommunikationsfreiheit einschränken. Sie glaube, dass die
Sanktionsmöglichkeiten durch den Werberat ausreichend seien; sie habe
damit bis jetzt sehr gute Erfahrungen gemacht.
Abgeordnete Heidrun Silhavy (S) betonte, dass die Meinungsfreiheit
dort ende, wo Menschenrechte und Menschenwürde verletzt werden. - Der
Antrag wurde schließlich mit S-V-Mehrheit vertagt. (Schluss)
Eine Aussendung der Parlamentskorrespondenz
Tel. +43 1 40110/2272, Fax. +43 1 40110/2640
e-Mail: [email protected], Internet: http://www.parlament.gv.at
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | NPA






