Becher: Keine mieterorientierte und sachliche Lösung bei kaputten Thermen
ÖVP stellt sich in der Erhaltungsfrage gegen Mieter
Wien (OTS/SK) - Die SPÖ-Wohnbausprecherin Ruth Becher bedauert,
dass die ÖVP eine sachliche und mieterorientierte gesetzliche
Regelung der Erhaltung bei Mietwohnungen verhindert. Das ist ein
Schaden und eine Benachteiligung für die Mieter. Die SPÖ hat
vorgeschlagen, dass zumindest bei den weit überteuerten
Richtwertmietwohnungen und bei Mietwohnungen mit angemessenen
Mietzinsen in Altbauten die Erhaltung der Wohnung im Inneren vom
Vermieter übernommen werden muss. "Der Vermieter kassiert ohnehin
monatlich einen hohen, noch dazu wertgesicherten Mietzins. Bei diesen
hohen Mieten den Mieter noch zusätzlich mit Erhaltungskosten zu
belasten ist ungerecht und unfair", so Becher gegenüber dem
SPÖ-Pressedienst. Sie appelliert nochmals an die ÖVP, ihren
"Vermieterschutz" zu überdenken und zu einer konstruktiven,
mieterorientierten Lösung beizutragen. ****
Die Mieten im privaten Altbauwohnungssegment sind überaus hoch. Für
eine 80 m2 Wohnung müssen Mieter bereits einen Mietzins (ohne die
überwälzbaren Hausbetriebskosten und Mehrwertsteuer) von monatlich
600 Euro und mehr bezahlen. Bei diesen hohen Mieten die Mieter
zusätzlich noch mit Erhaltungskosten für die Wohnung zu belasten ist
einfach unfair. Beispiel Heiztherme: Wird diese kaputt, muss sie der
Vermieter laut letztem OGH-Urteil nicht reparieren. Bei einer
Lebensdauer von mindestens 15 Jahren für eine Heiztherme kassiert der
Vermieter aber bei 600 Euro monatlicher Miete wertgesichert in Summe
rund 125.000 Euro. "Es ist einfach nicht gerecht, dass bei diesen
hohen Mieteinnahmen der Mieter noch zusätzlich die Therme reparieren
bzw. erneuern muss", so Becher.
Während Ruth Becher eine Gesetzesänderung vorgeschlagen hat, bei der
bei allen teuren Altbaumietwohnungen die Erhaltung im Inneren der
Wohnung vom Vermieter zu tragen ist, will die ÖVP eine Reihe von
Ausnahmen und Abschwächungen, die weder sachlich sind noch gerecht.
So sollen bei gleich hoher Miete Privatpersonen, die eine
Altbauwohnung vermieten, im Unterschied zu privaten gewerblichen
Vermietern keine Verpflichtung zur Erhaltung haben. Eine völlig
unsachliche Unterscheidung. Außerdem soll die Erhaltungspflicht des
Vermieters nach den Plänen der ÖVP auf die Heiztherme eingeschränkt
werden, während Versorgungsleitungen z.B. für Strom, Warmwasser oder
mitvermietete sonstige Ausstattungsmerkmale wie Dusche, Heizkörper
und Küchengeräte nach wie vor der Mieter selbst reparieren und
bezahlen soll. Zusätzlich verlangt die ÖVP hohe Selbstbehalte, wenn
der Vermieter die Heiztherme repariert. "Solche Ausnahmen und
Einschränkungen sind unfair und zudem völlig unsachlich" ergänzt Ruth
Becher, "und führen zu großen Unklarheiten und Verwirrungen".
Andere Fragen des Wohnrechts, wie z.B. die thermische Sanierung von
Althäusern, werden weiter verhandelt, berichtet die
SPÖ-Wohnbausprecherin Becher. (Schluss) bj/mp
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