• 17.11.2009, 12:12:27
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  • OTS0179 OTW0179

Tierschutzcausa: VGT nennt linguistisches Gutachten wissenschaftlich wertlos

Euro 35.000-Gutachten des AHS-Lehrers "Prof." Dr. Wolfgang Schweiger von echtem Universitätsprofessor klar widerlegt

Wien (OTS) - Mangels irgendwelcher konkreter Verdachtsmomente
gegen VGT-Obmann DDr. Martin Balluch in der Tierschutzcausa wandte
sich die Sonderkommission an einen linguistischen Gutachter,
AHS-Lehrer Dr. Wolfgang Schweiger, der sich in seiner Korrespondenz
auch "Prof." nennt, obwohl er kein Universitätsprofessor ist, sondern
lediglich in einer AHS unterrichtet. Dem Gerichtsakt ist zu
entnehmen, dass die SOKO-Leitung Herrn Dr. Schweiger Vermutungen über
die Autorenschaft von DDr. Balluch bzgl. verschiedener Schriftstücke
nahelegte und Dr. Schweiger diese für Euro35.000 zu belegen
trachtete.

Doch das mit fast Euro35.000 bezahlte Gutachten ist laut VGT das
Papier nicht wert, auf dem es gedruckt wurde. DDr. Martin Balluch
dazu: "Dieses Gutachten ist nicht nur voller inhaltlicher Fehler und
beherzigt die einfachsten Regeln der Statistik nicht, es bezichtigt
mich 'mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit' der Autor
einer Reihe von Schriften zu sein, die aber nachweislich von ganz
anderen Autoren stammen. Zusätzlich hat Dr. Schweiger Texte
verschiedener Autoren zusammengefügt und so behandelt, als wären sie
von einem Autor. Diese Fehler sind so offensichtlich, dass man sich
fragt, wie einem vernünftigen Menschen soetwas nicht auffallen kann.
Das Gutachten ist wissenschaftlich unhaltbar und völlig wertlos. Auf
Basis dieses Gutachtens muss öffentlich an Dr. Schweigers
linguistischer Kompetenz gezweifelt werden!"

Univ.-Prof. Dr. Manfred Kienpointner vom Institut für Sprachen und
Literaturen der Universität Innsbruck kommentierte Dr. Schweigers
Gutachten so: "Ich erachte es für unhaltbar, aufgrund des Gutachtens
von Dr. Schweiger davon auszugehen, dass DDr. Balluch und die
AutorInnen der diversen Bekennerschreiben 'mit an Sicherheit
grenzender Wahrscheinlichkeit' identisch sind. Vielmehr ist in
Abwesenheit anderer, zwingender Beweise anzunehmen, dass die
Identität von DDr. Balluch mit den Personen, die [die anderen
Schriftstücke] verfasst haben, auf der Grundlage des vorliegenden
Textkorpus NICHT nachgewiesen werden kann. Diese Konklusion ergibt
sich aufgrund der zu schmalen Textbasis und zahlreicher
morphologischer, syntaktischer und semantischer Unterschiede
zwischen den [anderen Texten] und den beiden definitiv von DDr.
Balluch verfassten Texten."

Univ.-Prof. Mag. Dr. Florian Menz vom Institut für
Sprachwissenschaft der Universität Wien setzte sich ebenfalls mit
diesem Gutachten auseinander, unterzog es einer Kritik und schloss
mit den Worten: "Ich halte das Gutachten für nicht aussagekräftig."

Mag. Dr. Martin Reisigl, ebenfalls vom Institut für
Sprachwissenschaften der Universität Wien, Autor verschiedener
Sachverständigengutachten, befasste sich auch mit diesem Gutachten
und kommentierte: "Aus meiner Sicht [...] ist der [bezahlte] Betrag
astronomisch überzogen, noch dazu für ein derart unhaltbares
Gutachten."

Rückfragehinweis:
DDr. Martin Balluch, 0676/7203954

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | VGT

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