• 10.11.2009, 19:23:57
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Die Post geht ab Post-Volksbegehren im Verkehrsausschuss

Wien (PK) - Die Zukunft der österreichischen Postämter vor dem
Hintergrund der Liberalisierung des Postmarkts ab 2011 stand heute im
Mittelpunkt der Beratungen des Verkehrsausschusses. Ausgangspunkt war
zunächst das von 140.582 Personen unterzeichnete Volksbegehren "Stopp
dem Postraub", das im Wesentlichen die Sicherung von
Postdienstleistungen zu gleichen Bedingungen für die gesamte
Bevölkerung, die Novellierung des Postmarktgesetzes bei
gleichzeitiger Erhebung in den Verfassungsrang sowie die Fixierung
von mindestens 1.300 durch die Post AG zu führenden Postfilialen
fordert.

Die Antwort der Regierungsparteien auf die kommende
Postliberalisierung wiederum war die Vorlage eines Postmarktgesetzes,
das darauf abzielt, die flächendeckende Grundversorgung mit
Postdienstleistungen in ausreichender Qualität und zu leistbaren
Preisen auch nach 2011 sicherzustellen. Die Novelle, die schließlich
mit den Stimmen der Regierungsparteien beschlossen wurde, sieht auch
detaillierte Bestimmungen für die Schließung von Postämtern vor, die
die Post verpflichten, den Universaldienst durch Verträge mit anderen
Postpartnern weiter aufrecht zu halten.

Zur Debatte standen überdies Entschließungsanträge von FPÖ, BZÖ und
Grünen, in denen Position gegen die Schließung von Postämtern
ergriffen wurde, sowie eine Initiative der Grünen auf Ausarbeitung
eines neuen Postmarktgesetzes mit Qualitätsstandards für alle
Anbieter. Diese Anträge fanden bei der Abstimmung keine Mehrheit.

Manfred Wiedner und Andreas Schieder sahen als Proponenten des
Volksbegehrens ihre Anliegen durch die Regierungsvorlage nicht
erfüllt. Wenn die Vorlage in dieser Form heute beschlossen wird, dann
werde es in 10 Jahren in Österreich kein einziges Postamt mehr geben,
warnte Wiedner. Ungelöst waren aus seiner Sicht vor allem die
Problematik der Postservicestellen sowie der arbeitsrechtliche Status
der privaten Zusteller. So könne die Qualität der Dienstleistungen
durch Postpartner mit bloß drei Tagen Einschulung niemals aufrecht
erhalten werden, gab er zu bedenken. Auch fürchtete er Sozial- und
Lohndumping durch private Zusteller. Wiedner untermauerte in diesem
Zusammenhang die Forderungen des Volksbegehrens nach Festschreibung
eines adäquaten Prozentsatzes von fixen, eigengeführten Postämtern im
Gesetz sowie nach Koppelung der Konzession für die Briefzustellung an
die kollektivvertragliche Absicherung des privaten Zustellers.

Rückenwind bekamen die Proponenten des Volksbegehrens durch die
Grünen, deren Sprecherin Abgeordnete Gabriela Moser den Vorrang der
Kundenfreundlichkeit unterstrich und ebenfalls auf große
Qualitätsunterschiede zwischen Postamt und Postpartner hinwies.
Postämter würden jedenfalls deutlich mehr Leistungen anbieten als
private Postservicestellen, war sie sicher. Darüber hinaus warnte sie
ebenso wie ihre Fraktionskollegin Abgeordnete Christiane Brunner vor
schweren Beeinträchtigungen für die Bevölkerung im ländlichen Raum im
Gefolge von Postamtschließungen.

Abgeordneter Christoph Hagen (B) verspürte "Bauchweh" hinsichtlich
der Aufrechterhaltung einer qualitativ hochwertigen Versorgung der
Bevölkerung mit Postdienstleistungen durch private Postpartner. Die
Festschreibung einer fixen Zahl von Postfilialen durch das Gesetz
hielt er hingegen für eher problematisch.

Abgeordneter Harald Vilimsky (F) warnte, mit den Postpartnern werde
weder die Qualität noch die Dichte der Versorgung sichergestellt
werden, und fürchtete vor allem Beeinträchtigungen der Infrastruktur,
aber auch des Briefgeheimnisses durch, wie er sagte, private
"Turnpatschenbrigaden", die Briefe zustellen.

Abgeordneter Ferdinand Maier (V) sah hingegen im Postmarktgesetz
einen optimalen Rahmen, der es dem Unternehmen nun ermögliche, auf
dem Markt zu reüssieren. Aus dem überwiegend positiven Feedback auf
die privaten Postpartner schloss er, dass Ängste vor der
Postmarktliberalisierung nicht angebracht seien.

Abgeordnete Gabriele Binder-Maier (S) betonte, das Postmarktgesetz
gehe auf viele Forderungen des Volksbegehrens ein. So würden 1.650
Postgeschäftsstellen im Gesetz festgeschrieben, die Anwendung des
Kollektivvertrags durch die privaten Anbieter sei gesichert, Länder
und Gemeinden hätten überdies Mitspracherechte. Die Schließung eines
Postamtes komme nur dann in Frage, wenn ein Ersatz oder ein anderer
Postpartner gefunden werde.

Abgeordneter Hubert Kuzdas (S) meinte als einer der Unterstützer des
Volksbegehrens, die Initiative sei gut und richtig gewesen.
Entscheidend für die Schließung eines Postamtes werde jedenfalls die
Kundenfrequenz sein, gab er zu bedenken und sah in diesem
Zusammenhang vor allem das Management aufgerufen, mehr
Dienstleistungen anzubieten und die Zusammenarbeit der Post mit
BAWAG/PSK aufrecht zu erhalten.

Bundesministerin Doris Bures äußerte Verständnis für die Sorgen der
Bevölkerung um die Absicherung der Postdienstleistungen und betonte,
sie habe alle ihre rechtlichen Instrumente ausgeschöpft, um eine
weitere Ausdünnung der Dienstleistungen zu verhindern, operative
Eingriffsmöglichkeiten in das Unternehmen habe sie jedoch keine. Es
sei ihr bei dem Gesetz vor allem um die Sicherheit der Versorgung
gegangen. So werde nun erstmals eine gesetzliche Verpflichtung zur
flächendeckenden Versorgung festgeschrieben.

Abgeordneter Hermann Schultes (V) brachte eine Ausschussfeststellung
ein, die bei der Abstimmung mit den Stimmen der Regierungsparteien
angenommen wurde. Darin wird im Wesentlichen die flächendeckende
Versorgungsgarantie auf Basis einer Mindestzahl von 1.650
Postgeschäftsstellen unterstrichen, die Dienstleistungen in hoher
Qualität anbieten. Wenn ein Postpartner seine Dienstleistung nicht
mehr erbringen kann, dann muss er so ersetzt werden, dass die
Versorgungssicherheit für die Bevölkerung weiter aufrecht bleibt,
heißt es darin.

Postmarktgesetzes soll Grundversorgung mit Postdienstleistungen
sichern

Im Zusammenhang mit dem Postmarktgesetz sprach G-Abgeordnete Gabriela
Moser von einer Quadratur des Kreises, denn es gelte, Renditen zu
erzielen, von der EU-Richtlinie geforderten Zwängen nachzukommen, die
Wünsche der Kunden zu erfüllen und die Unternehmenserwartungen an die
Post zu erfüllen. Bemängelt wurde von ihr u.a. auch, dass es für die
Beschäftigten der Zeitschriftenzustellung keine Mindeststandards
gibt.

Abgeordneter Harald Vilimsky (F) meinte, mit dem Gesetz schaffe man
es, dass bei neuen Postkästen nicht mehr jedermann in die
Einwurfschlitze hineingreifen könne. Seine Befürchtung ging in die
Richtung, dass die Postler Zug um Zug von Billigstarbeitskräften
ersetzt werden. Wissen wollte er, warum die Post von der
Gewerbeordnung ausgenommen ist.

90 % aller Beschäftigten im liberalisierten Sektor sind Selbständige
und die restlichen 10 % werden nach unterschiedlichen
Kollektivverträgen entlohnt, meinte G-Abgeordnete Birgit Schatz. Sie
vermisste den im Gesetz verlangten sozialen Schutz zur Hebung der
Lebenshaltung und Lebensqualität und trat für einen gesetzlichen
Branchenmindestlohn ein, um Lohn- und Sozialdumping zu verhindern.

Abgeordneter Peter Stauber (S) äußerte seine Sorge, ob die hohe
Qualität bei der Post aufrechterhalten werden kann, und hofft, dass
eine hohe Zahl an Postämtern bestehen bleiben wird.

Abgeordneter Werner Königshofer (F) meinte, die Post sei ein
wichtiges Infrastrukturunternehmen in einem Staat und wenn es in fünf
bis zehn Jahre keine Postämter mehr gibt, dann sei die Infrastruktur
zerstört.

Abgeordneter Christoph Hagen (B) wollte wissen, wie viele
Postgeschäftsstellen im laufenden Jahr Öffnungszeiten von
20 Wochenstunden haben. F-Abgeordneter Mario Kunasek erkundigte sich
nach der derzeitigen bzw. künftigen Situation der Mitarbeiter.

Bundesministerin Doris Bures wies darauf hin, dass es darum gehe, die
vollständige Liberalisierung legistisch umzusetzen. Die
Kostenüberwälzung bei den Hausbriefanlagen habe mit der Umsetzung der
EU-Richtlinie überhaupt nichts zu tun, hierbei gehe es vielmehr um
die Reparatur eines verfassungswidrigen Gesetzes aus 2003. Nun sei
für neue Marktteilnehmer eine Kostenübertragung vorgesehen.

Ursprünglich seien keine arbeitsrechtlichen Bestimmungen im Gesetz
enthalten gewesen. Da es aber eine neue Dienstleistung sei, müsse
gesetzlich die kollektivvertragliche Entlohnung festgehalten sein.
Der Mindestlohn in Deutschland liege unter dem österreichischen
Kollektivvertragslohn, meinte die Ministerin in Richtung G-
Abgeordneter Schatz, in Österreich sei man mit der
sozialpartnerschaftlichen Vereinbarung bisher "gut gefahren".

Die Gewerbeordnung werde deshalb nicht angewendet, weil das neue
Gesetz strengere und deutlichere Bestimmungen als die Gewerbeordnung
etwa bei der Konzessions- und Anzeigenpflicht enthält.

Zu der von V-Abgeordnetem Ferdinand Maier und F-Abgeordnetem Gerhard
Deimek angesprochenen Zeitungszustellung wurde seitens des Ressorts
erklärt, man habe eine verfassungskonforme Lösung gefunden; der
Verfassungsdienst habe die Bestimmung nicht beanstandet. Ministerin
Doris Bures meinte, sie wollte nicht, dass Verteiler einer
Konzessionspflicht unterliegen, während andere Verteiler durch
Umgehungsmöglichkeiten sich dieser entziehen.

Ausschussobmann Anton Heinzl zeigte sich überzeugt davon, dass das
neue Gesetz die Versorgung mit Postdienstleistungen sichern werde.
(Schluss)

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