- 30.10.2009, 10:10:30
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Mölzer: Skandal, dass EU-"Wertegemeinschaft" Benes-Dekrete indirekt anerkennt
Nicht auf ausdrückliche Nennung dieser Unrechtsdekrete kommt es an, sondern auf Inhalt und Gründe der Ausnahme für Prag - Faymann ist in Brüssel umgefallen
Wien (OTS) - Als Skandal ersten Ranges bezeichnete der
freiheitliche Delegationsleiter im Europäischen Parlament, Andreas
Mölzer, die beim Gipfel der Staats- und Regierungschefs der
EU-Mitgliedstaaten beschlossene Ausnahme von der EU-Grundrechtecharta
für Tschechien wegen der Benes-Dekrete. "Das EU-Hoch-Establishment
hat mit dieser Entscheidung unmissverständlich zu verstehen gegeben,
dass der Vertrag von Lissabon um jeden Preis durchgepeitscht werden
soll, und zwar auch um den Preis, dass die sogenannte
EU-"Werte-Gemeinschaft" die menschen- und völkerrechtswidrigen
Benes-Dekrete zumindest indirekt anerkennt. Offenbar gelten in der
Europäischen Union bezüglich der Menschenrechte zweierlei Maßstäbe",
betonte Mölzer.
Umso bedauerlicher, so der freiheitliche EU-Mandatar, sei es, dass
Bundeskanzler Werner Faymann entgegen seiner Ankündigung beim
EU-Hauptausschuss am Mittwoch nun beim Gipfel umgefallen sei und der
Ausnahme für Tschechien zugestimmt habe. "Wie schon seine Vorgänger
predigt Faymann in Österreich Wasser und trinkt in der EU Wein.
Offenbar geht es dem Herrn Bundeskanzler nicht darum, bestehendes
Unrecht, wie es die Benes-Dekrete sind, zu beseitigen. Stattdessen
will er in Brüssel den europäischen Musterknaben spielen",
unterstrich Mölzer.
Was die Auslegung der Ausnahme für die Tschechen betreffe, merkte der
freiheitliche Europaparlamentarier an, dass man sich nicht auf
semantische Spielereien einlassen dürfe. "Dass in der Ausnahme für
Prag die Benes-Dekrete nicht ausdrücklich erwähnt werden, spielt
keine Rolle. Denn es kommt auf den Inhalt und die Beweggründe der
Ausnahme für die Tschechen an und dabei ist unzweifelhaft, dass diese
Unrechtsbestimmungen unangetastet bleiben sollen", erklärte Mölzer.
Weiters wies der freiheitliche Europa-Abgeordnete darauf hin, dass
die Ausnahme für Prag von der EU-Grundrechtecharta erst mit dem
nächsten EU-Beitritt, also jenem Kroatiens oder Islands, in Kraft
treten könne. "Bis zu diesem Zeitpunkt gilt die Grundrechtecharta
auch in der Tschechischen Republik. Für heimatvertriebene
Sudetendeutsche ergibt sich nun ein Zeitfenster, dass sie für Klagen
auf Entschädigung nützen können und sollen", schloss Mölzer.
Rückfragehinweis:
Freiheitlicher Parlamentsklub Tel.: 01/ 40 110 - 7012 mailto:[email protected] http://www.fpoe-parlamentsklub.at http://www.fpoe.at
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