- 02.09.2009, 08:46:48
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Auch Auftraggeberhaftung tritt heute in Kraft!
GBH-Muchitsch: Nur "schwarze Schafe" müssen Auftraggeberhaftung fürchten!
Wien (GBH/ÖGB) - "Viel hat sich getan an diesem ereignisreichen 1.
September. Wichtige gesetzliche Regelungen treten in Kraft, z.B. der
Gratiskindergarten (mit unterschiedlichen Landesregelungen bei der
Altersgrenze) oder die Erlassung der Lohnnebenkosten für
JungunternehmerInnen bei Einstellung des/der ersten MitarbeiterIn,
aber auch schärfere Strafbestimmungen für AlkolenkerInnen und
RaserInnen. Mit Zweidrittelmehrheit beschlossen wurde im Nationalrat
heute die Möglichkeit, bei begründetem Verdacht der
Steuerhinterziehung von ausländischen StaatsbürgerInnen Bankdaten
einzusehen. Dieser 1. September ist auch ein historischer Tag, an dem
wir des Beginnes des 2. Weltkriegs gedenken. Wirtschaftsredaktionen
berichten außerdem über den Konkurs der Fluglinie SkyEurope und
darüber, dass die EU den 100 Watt-Glühbirnen `das Licht ausknipst´.
Praktisch vergessen wurde in der Berichterstattung der letzten Tage
aber auf die Auftraggeberhaftung, die ebenfalls heute in Kraft tritt
- und das, obwohl diese Regelung mithelfen kann und wird, finanzielle
Mittel in die Kassen der Sozialversicherung zu bringen, die diesen
bislang von betrügerisch tätigen Firmen vorenthalten wurden", stellt
der Abg. z. NR und Stv. Bundesvorsitzende der Gewerkschaft Bau-Holz
(GBH) Josef Muchitsch fest.++++
Muchitsch weiter: "Dem Lohn- und Preisdumping am Bau wird mit der
Auftraggeberhaftung endlich ein weiterer Riegel vorgeschoben.
Auftraggeber müssen nun die Verantwortung dafür tragen, welche
Subunternehmen sie beauftragen und mit welchen Methoden diese
arbeiten. Sie können ab nun Unternehmen beauftragen, die auf der
Liste der haftungsfreistellenden Unternehmen (HFU-Liste) geführt
werden, oder sie müssen 20 % des Werkslohnes direkt an die
Sozialversicherung bezahlen. Diese Sozialversicherungsbeiträge sind
ein wesentlicher Beitrag zur zukünftigen Finanzierung unseres
Sozialsystems! Dem Einsatz der Gewerkschaft Bau-Holz und der guten
Bau-Sozialpartnerschaft ist es zu verdanken, dass diese Regelung
umgesetzt wird. Natürlich muss es auch weitere Maßnahmen geben, z.B.
die Umsetzung des Bestbieterprinzips, verschärfte Maßnahmen gegen
Gründungen von Scheinfirmen, ein Klagsrecht für
Interessenvertretungen, verstärkte Kontrollen und eine weitere
Aufstockung der Kontrolle illegaler Ausländerbeschäftigung (KIAB)
sowie die verpflichtende Rechnungslegung von
Dienstleistungsrechnungen bei Inanspruchnahme von öffentlichen
Förderungen. Dennoch ist die Umsetzung der Auftraggeberhaftung sicher
wert, auf der Liste der Ereignisse des 1. September 2009 weit oben zu
stehen."
ÖGB, 2. September 2009 Nr. 512
Rückfragehinweis:
Gewerkschaft Bau-Holz Öffentlichkeitsarbeit und Redaktion Mag. Sonja Schmid Tel. 01/40147-246 E-Mail: [email protected] www.bau-holz.at
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