• 20.07.2009, 11:12:43
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  • OTS0053 OTW0053

FP-Jannach: Trauriger Tag für Kärnten!

Parteibuch-Wiedereinführungsgesetz in Kraft

Wien (OTS) - "Mit dem Inkrafttreten des geänderten Kärnten-
Objektivierungsgesetzes am 16. Juli diesen Jahres ist die
Objektivierung in Kärnten so gut wie abgeschafft", analysiert der
geschäftsführende Landesparteiobmann der FPÖ Kärnten, NAbg Harald
Jannach. "Die Änderungen des § 16 "Betrauung" haben gravierende
Auswirkungen auf die Bestellung von Leitungsfunktionen in Kärnten."

Im bisherigen Gesetz durfte die Kärntner Landesregierung nur den
Erstgereihten aus dem Objektivierungsverfahren mit einer
Leitungsfunktion betrauen. "In der neuen Regelung hat das Ergebnis
der Objektivierungskommission nur noch "empfehlenden Charakter". Die
Landesregierung muss sich nun nicht mehr daran halten", so Jannach.

Nach der bisherigen Regelung seien sämtliche Bewerber im
Verwaltungsverfahren Parteien im Sinne des Verwaltungsrechts gewesen
und hätten ein Recht auf fehlerfreie Ausübung des Auswahlermessens,
sprich der korrekten Abwicklung des Bewerbungsverfahrens, gehabt.
Mit der neuen Regelung wird der bisher vorgesehene Instanzenzug an
den Unabhängigen Verwaltungssenat für Kärnten abgeschnitten. Die
unterlegenen Bewerber hätten keinerlei Einspruchs- und
Berufungsmöglichkeiten mehr, was an der Verfassungsmäßigkeit der
Gesetzesänderung zweifeln ließe.

Jannach weiter: "Hinzu kommt, daß die Kärntner Landesregierung ihre
Entscheidung - unabhängig von einem Ergebnis einer
Objektivierungskommission - die Bewerber formlos über das Ergebnis
der Betrauung zu verständigen hat. Formlose Schreiben haben keinen
Bescheid-Charakter und können von unterlegenen Bewerbern nicht beim
Verwaltungsgerichtshof beeinsprucht werden.

Die Änderung ist in Kraft und nun kann die Absolute-BZÖ-Mehrheit in
der Landesregierung folgende Positionen im Alleingang und ohne
Rücksichtnahme auf die Ergebnisse einer Objektivierungskommission
besetzen:
Landesamtsdirektor und seinen Stellvertreter
Leiter einer Abteilung des AKL
Bezirkshauptmann
Leiter einer Agrarbezirksbehörde
Leiter der Dienststelle für Landesabgaben
Leiter einer sonstigen Organisationseinheit im Bereich der
Landesverwaltung, die ausschließlich oder überwiegend
Angelegenheiten des Landes als Träger von Privatrechten besorgt.

Da die Entscheidung der Objektivierungskommission nur mehr
"empfehlenden Charakter" hat und von der Mehrheit in der
Landesregierung leicht zu mißachten ist, stellt Jannach die Frage
nach der Sinnhaftigkeit einer solchen Kommission. "Eine
Objektivierungskommission ohne Rechte dient dann lediglich als
Feigenblatt zur Täuschung der Bevölkerung und einem Vorgaukeln von
Chancengleichheit für alle Bürger, die Bewerber für einen Posten im
Landesdienst sind", schließt Jannach.

Rückfragehinweis:
FPÖ

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