• 10.07.2009, 19:00:59
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Stauber zu Kraftfahrzeugsnovelle: Chipkarte statt Papier-Zulassung ist zu begrüßen

Wien (SK) - "Die Novelle zum KFG ermöglicht nun die optionale
Beantragung einer Chipkartenzulassungsbescheinigung anstelle der
Zulassungsbescheinigung aus Papier. Das ist für die Autofahrerinnen
eine praktische Neuerung", sagte Peter Stauber am Freitag im
Nationalrat zur Beschlussfassung der entsprechenden Novelle und
verwies darauf, dass Papierdokument und
Chipkartenzulassungsbescheinigung selbstverständlich datenident und
jene Datenfelder und Dateninhalte, die auf der
Chipkartenzulassungsbescheinigung nicht mit freiem Auge lesbar
bedruckt werden können, werden auf einem Chip gespeichert.
Die auf der Chipkartenzulassungsbescheinigung dagegen mit freiem Auge
lesbaren personenbezogenen und fahrzeugspezifischen Daten entsprechen
den diesbezüglichen EG-Richtlinien.****

Außerdem erfolgt aufgrund der gesetzlich vorgesehenen Indexanpassung
des Kostenersatzes für die Zulassungsstellen eine geringfügige
Wertanpassung. Wichtig ist mir hierbei, dass es sich bei der
Chipkartenzulassungsbescheinigung um ein wirklich optionales System
handelt und der einzelne Zulassungsbesitzer demzufolge völlige
Wahlfreiheit besitzt", so Stauber. Es jederzeit möglich, von einer
Chipkartenzulassungsbescheinigung wieder auf eine unbefristete
Papierzulassungsbescheinigung umzusteigen.

Weiters werden einige wichtige Klarstellungen im Zusammenhang mit der
Führung von Blaulicht getroffen. Nunmehr gibt es eine gesetzliche
Erlaubnis für die Führung des Blaulichts für alle im Sanitätergesetz
genannten Rettungsdienste, wodurch die individuellen Bewilligungen
durch den Landeshauptmann wegfallen und sich der Verwaltungsaufwand
reduziert wird.

Und für Wunschkennzeichen soll der Verkehrssicherheitsbeitrag 200
Euro angehoben werden. "Das ist vertretbar", so Stauber. Die daraus
erwarteten jährlichen Mehreinnahmen von 1,1 Millionen Euro kommen zu
60 Prozent den Bundesländern zugute und zu 40 Prozent dem Bund.

Allerdings kritisierte Stauber, dass bei der Sammlung von Rohmilch
für Milchsammeltankwägen ein Gesamtgewicht von bis zu 44 Tonnen
zulässig sein wird. "Die Sanierung dieser wegen der viel zu schweren
LKW entstehenden Straßenschäden muss im Endeffekt von den
Steuerzahlern bezahlt werden und übertrifft die Kostenersparnis für
einige Milchunternehmer um das Vielfache." In Zukunft, so Stauber,
sollten in solchen Angelegenheiten die GemeindevertreterInnen
frühzeitig in den Verhandlungsprozess eingebunden werden und nicht
erst nach der Begutachtung vor vollendete Tatsachen gestellt werden.
(Schluss) up

Rückfragehinweis:
SPÖ-Bundesorganisation, Pressedienst, Tel.: 01/53427-275,
Löwelstraße 18, 1014 Wien, http://www.spoe.at/online/page.php?P=100493

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