Wien (SK) - "Im Rahmen des Familienrechtsänderungsgesetzes 2009,
das heute im Justizausschuss beschlossen wurde, konnte die SPÖ einige
wesentliche Verbesserungen bei den Gerichtsgebühren erreichen",
erklärte SPÖ-Justizsprecher Hannes Jarolim am Dienstag gegenüber dem
SPÖ-Pressedienst. Besonders wichtig sei in diesem Zusammenhang, dass
bei Besuchsanträgen im Falle von Scheidungen und Kindern
(Besuchsverfahren und Verfahren nach § 78 ABGB) die Gebühr von 220
Euro auf 116 Euro gesenkt wird, so Jarolim. ****
Weiters wurde im Bereich des Sachwalterrechtes die Höchstgebühr
über die Bestätigung der Pflegschaftsrechung von 110 Euro auf 74 Euro
verringert. Und ein ganz wichtiges Anliegen des Sozialministeriums
konnte im Konkursrecht erreicht werden. Im Gegenzug wurde dem
Justizministerium eine Erhöhung der Gebühren bei einvernehmlichen
Scheidungen eingeräumt. "In Summe überwiegen die Verbesserungen bei
den Gerichtsgebühren deutlich und konnten für sozial Schwächere
wesentliche Erleichterungen erreicht werden", zeigte sich Jarolim
erfreut. (Schluss) up/mp
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