Wien (SK) - "Im Rahmen des Familienrechtsänderungsgesetzes 2009, das heute im Justizausschuss beschlossen wurde, konnte die SPÖ einige wesentliche Verbesserungen bei den Gerichtsgebühren erreichen", erklärte SPÖ-Justizsprecher Hannes Jarolim am Dienstag gegenüber dem SPÖ-Pressedienst. Besonders wichtig sei in diesem Zusammenhang, dass bei Besuchsanträgen im Falle von Scheidungen und Kindern (Besuchsverfahren und Verfahren nach § 78 ABGB) die Gebühr von 220 Euro auf 116 Euro gesenkt wird, so Jarolim. ****
Weiters wurde im Bereich des Sachwalterrechtes die Höchstgebühr über die Bestätigung der Pflegschaftsrechung von 110 Euro auf 74 Euro verringert. Und ein ganz wichtiges Anliegen des Sozialministeriums konnte im Konkursrecht erreicht werden. Im Gegenzug wurde dem Justizministerium eine Erhöhung der Gebühren bei einvernehmlichen Scheidungen eingeräumt. "In Summe überwiegen die Verbesserungen bei den Gerichtsgebühren deutlich und konnten für sozial Schwächere wesentliche Erleichterungen erreicht werden", zeigte sich Jarolim erfreut. (Schluss) up/mp
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OTS0297 2009-06-30/16:15
301615 Jun 09
SPK0008 0156
08.02.2010 / 16:42:42 / SPÖ Pressedienst
08.02.2010 / 15:03:52 / SPÖ Wien
08.02.2010 / 13:55:03 / SPÖ Wien
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