- 09.10.2008, 12:14:58
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Tag der Seelischen Gesundheit - nur auf dem Papier?
Wien (OTS) - Seit 1992 ist der 10. Oktober der Internationale Tag
der Seelischen Gesundheit. Der Österreichische Bundesverband für
Psychotherapie - ÖBVP nimmt diesen Tag zum Anlass, um mit Nachdruck
auf die immer noch bestehenden Versorgungsprobleme der
österreichischen Bevölkerung aufmerksam zu machen.
Gerade in wirtschaftlich unsicheren Zeiten darf die Politik in
diesem Bereich nicht untätig bleiben. Die Auswirkungen von drohendem
Arbeitsplatzverlust, Existenzängsten und den seelischen Belastungen
durch Arbeitslosigkeit sind bekannt. Prognostiziert wird, dass der
Bedarf an Psychotherapie in den nächsten Jahren enorm steigen wird.
Die bestehenden Bedingungen sind unhaltbar, für die Zukunft ist nicht
gesorgt. Dies ist gerade in dem Land, in dem Psychotherapie als
erwiesenermaßen effektive Behandlungsmethode erfunden worden ist,
mehr als beschämend!
Die gravierenden aktuellen Versorgungsprobleme:
- Etwa die Hälfte der PatientInnen, die derzeit Psychotherapie in
Anspruch nehmen, erbringen hohe Eigenleistungen, weil die Kassen
den nicht valorisierten Zuschuss zur psychotherapeutischen
Behandlung seit 1992 bei Euro 21,80 eingefroren halten.
- Die Kostenerstattung (Erstattung von 80 % des Kassentarifs), wie
sie im ASVG für die Psychotherapie vorgesehen ist, wird mit der
Refundierungsregelung umgangen. Viele Psychotherapiebedürftige
können sich Psychotherapie deshalb nicht leisten.
- Die Kontingentmodelle für die Sachleistungsvorsorge
("Psychotherapie auf Krankenschein") erbringen allerorts
Wartezeiten von durchschnittlich 1,5 Jahren.
- Der Zugang zur Psychotherapie ist für die PatientInnen
undurchsichtig, weil in jedem Bundesland eine eigene Regelung
besteht.Der ÖBVP tritt daher mit einem 6-Punkte-Programm an die kommende
Regierung heran, um den Herausforderungen der Zukunft gewappnet zu
sein und den internationalen Anschluss nicht zu verlieren.
1. Etablierung der gesetzlichen Berufsvertretung der
PsychotherapeutInnen
Der bereits vorliegende Gesetzesentwurf fur die gesetzliche
Berufsvertretung der PsychotherapeutInnen (öffentlich-rechtliche
Interessenvertretung in Selbstverwaltung) soll umgehend verabschiedet
werden. Mit der Schaffung einer gesetzlichen Berufsvertretung werden
die Gleichstellung mit den anderen freien Berufen und die Schaffung
eines psychotherapeutischen Disziplinar- und Schlichtungsrechts als
wesentlicher Beitrag zur Qualitätssicherung verbunden. Auch die durch
die Schaffung einer gesetzlichen Berufsvertretung verbundenen
Verwaltungseinsparungen auf Seiten des Bundes durch die Übernahme der
Vollzugsaufgaben werden begrüßt.
2. Bundesweit einheitliche Vertragsregelung (Best-Practice-Modell
des ÖBVP)
Die psychotherapeutische Versorgung soll stufenweise ausgebaut
werden. Die Kostenerstattung für psychotherapeutische Leistungen soll
eingeführt und die Sachleistungsvorsorge wesentlich verbessert
werden. Ziel ist es, den Zugang zur psychotherapeutischen Behandlung
für die PatientInnen durch ein bundesweit einheitliches und
transparentes System zu erleichtert. Die Sozialversicherungsträger
werden aufgefordert, das vom ÖBVP vorgelegte Best-Practice-Modell für
eine bundesweit einheitliche Vertragsregelung mit dem ÖBVP zu
verhandeln und es im Hinblick auf die Sicherung einer treffsicheren,
strukturierten und bedarfsgerechten Versorgung zu prüfen.
3. Sofortige Erhöhung des Kostenzuschusses
Bis zum Abschluss einer bundesweit einheitlichen Vertragsregelung
wird der seit 1992 nicht valorisierte Kostenzuschuss von 21,80 Euro
auf zumindest 30,- Euro pro Behandlungsstunde erhöht und künftig dem
Verbraucherpreisindex angepasst.
4. Bereitstellung finanzieller Mittel für die psychotherapeutische
Versorgung in der Höhe von zumindest 40 Mio. Euro
Die flächendeckende psychotherapeutische Versorgung erfordert
zumindest 200 Mio. Euro (Ausgaben für die Psychotherapie derzeit bei
optimistischer Betrachtung maximal 44 Mio. Euro). Die Vollversorgung
soll stufenweise um jährlich zumindest 20 Mio. Euro ausgebaut werden.
Zur Sicherung einer Grundversorgung und Einführung des vorgelegten
Vertragsmodells werden aktuell 40 Mio. Euro zur Verfügung gestellt.
5. Kontinuierliche Evaluierung der psychotherapeutischen
Behandlungsleistung durch öffentliche Einrichtungen
Die laufende Systembeobachtung durch geeignetes Benchmarking soll
die kontinuierliche Verbesserung und Weiterentwicklung ermöglichen.
Die institutionelle Unterstützung der Qualitätssicherung wird in
einem Institut für Qualitätssicherung und Effizienz in Auftrag
gegeben.
6. Ausbildungsplätze für die PsychotherapeutInnen in Ausbildung
Ein Konzept für den Ausbau von Planstellen für
PsychotherapeutInnen in Ausbildung wird erstellt,
psychotherapeutische Lehrpraxen werden unterstützt. Die
Verrechnungs-möglichkeiten der Leistungen von KandidatInnen in
Ausbildung unter Supervision werden befürwortet.
Rückfragehinweis:
Österreichischer Bundesverband für Psychotherapie (ÖBVP) www.psychotherapie.at 1030 Wien, Löwengasse 3/5/6 T +43 1 512 70 90 0 F +43 1 512 70 90 44 M [email protected]
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