- 06.06.2008, 10:47:13
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Sonntagsöffnung: GPA-DJP-Wien fordert Arbeitgeber zu Fairness auf
Kein Angestellter darf zur Arbeitsleistung am Sonntag gezwungen werden
Wien (GPA-DJP/ÖGB) - "Am kommenden Sonntag werden in Wien einige
Handelsunternehmen die Gelegenheit nutzen, anlässlich der
Fußballeuropameisterschaft die Geschäfte offen zu halten. Wir fordern
diese Unternehmen auf, sich fair gegenüber den Angestellten zu
verhalten und sich an die kollektivvertraglich vereinbarten
Rahmenbedingungen zu halten", erklärt die Regionalgeschäftsführerin
der GPA-DJP-Wien, Barbara Teiber.++++
"Kein Beschäftigter im Handel kann während der
Fußball-Europameisterschaft zur Arbeitsleistung an Sonntagen
gezwungen werden. Die Beschäftigten müssen spätestens zwei Wochen vor
dem geplanten Einsatz von ihrem Arbeitgeber informiert werden und
haben das Recht, binnen einer Woche die Arbeitsleistung abzulehnen",
so Teiber. Die Sozialpartner im Handel hatten sich bereits im Vorjahr
auf einen Zusatzkollektivvertrag geeinigt, in dem die
Rahmenbedingungen für die zusätzliche Arbeitsleistung während der
EURO geregelt sind. Dieser KV sieht neben der Freiwilligkeit vor,
dass die Überstundenleistung mit einem 100 % Zuschlag vergütet wird.
Er sieht die Ladenöffnung an Sonntagen zwischen 12 und 18 Uhr vor.
Neben der Freiwilligkeit der Arbeitsleistung ist auch die so genannte
"Schwarz-weiß Regelung" Teil der Vereinbarung, das bedeutet, dass die
freiwilligen Einsätze auf jeden zweiten Sonntag begrenzt bleiben. Zur
Vereinbarung zählt auch, dass die Arbeitgeber in ganz bestimmten
Fällen auch Sorge für die Heimfahrtmöglichkeit der Beschäftigten
tragen und Zusatzkosten für die Kinderbetreuung abgegolten werden.
"Wir gehen auch davon aus, dass die zuständigen Behörden,
Gewerbebehörde und Arbeitsinspektorrat entsprechende Prüfungen
durchführen, dass die vereinbarten Rahmenbedingungen auch wirklich
eingehalten werden", so der Vorsitzende des Wirtschaftsbereiches
Handel in der GPA-DJP-Wien Franz Georg Brantner.
Bei Problemen werden die betroffenen Handelsangestellten
eingeladen, sich an die Regionalgeschäftsstellen der GPA-DJP-Wien zu
wenden (Tel.: 05 03 01 - 21 000)
Nähere Informationen auch unter: www.gpa-djp.at
ÖGB, 6. Juni 2008 Nr. 355
Rückfragehinweis:
GPA-DJP Mag. Martin Panholzer Tel.: 05 0301-21511 Mobil: 05 0301-61511 E-Mail: [email protected] http://www.gpa-djp.at
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