• 01.04.2008, 10:50:14
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ÖGKV: 24-Stunden-Pflege und Betreuung endlich im Griff?

Keine Begeisterungsstürme aus der Fachpflege zum in Kraft treten der Gesetzesnovelle des GuKG

Wien (OTS) - Mit dem heutigen Tag tritt eine der umfassendsten
Novellen des Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes in Kraft.
Ungelernte Laienhelfer sind ab sofort gesetzlich legitimiert, nicht
nur einfache Hilfestellung wie etwa bei Körperhygiene, Nahrungs- und
Flüssigkeitsaufnahme zu geben, sondern auch Medikamente, wie etwa
Insulin, zu injizieren.
Die Einschulung für Pflegehandlungen aus dem mitverantwortlichen
Tätigkeitsbereich, medizinischen Ursprungs (§15 GuKG), wie
beispielsweise das Setzen von Harnblasenkathetern, sollen durch
Angehörige des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege
oder durch den Arzt vorgenommen werden. Wie praktikabel wird dieses
Gesetz nun sein? Wichtige Fragen, wie etwa Zeitrahmen für die
Einschulung, Haftungsfragen, Evaluierungskriterien sind aus der Sicht
des Österreichischen Gesundheits- und Krankenpflegeverbandes (ÖGKV)
und der Österreichischen Pflegekonferenz (ÖPK) nach wie vor
ungeklärt.

Die scheinbar kostengünstigere Variante von Pflege durch
Betreuungspersonal führt nur zu einer Verschiebung aus dem
Sozialbereich in den Gesundheitsbereich. Die Kosten für auftretende
Komplikationen durch nur unzureichend fachgerecht durchgeführte
Pflegehandlungen werden sich in den Budgets für Arzneimittel und bei
der Finanzierung von Spitalsaufenthalten wiederfinden, die genaue
Bezifferung von Folgeschäden ist unabsehbar.
Wo Betreuung aufhört und Pflege anfängt wird noch immer vermischt.
Das Pflegegeld wird auch künftig oft nicht zielgerichtet verwendet
werden, da die Beratung in pflegerelevanten Belangen unzureichend
ist. Der individuelle Bedarf von Pflegebedürftigen ist durch
multidisziplinäre Assessments vorzubereiten und zu begleiten - das
bedeutet die Zusammenführung der Fachkompetenzen aus Pflege, Medizin,
von Therapeuten und Sozialarbeitern.
Um die derzeit beliebten Stichworte "Case- und Caremanagement" mit
Leben zu erfüllen, werden dringend Strukturen und Rahmenbedingungen
gebraucht, die von Experten und nicht von politischen
Systemverteidigern zu entwickeln sind.

Der Österreichische Gesundheits- und Krankenpflegeverband ist der
Berufsverband aller Pflegeberufe Österreichs. Er ist gemeinnützig,
unabhängig, überparteilich und interkonfessionell.

Rückfragehinweis:
Österreichischer Gesundheits- und Krankenpflegeverband
Ursula Frohner, Präsidentin
Wilhelminenstraße 91/IIe, 1160 Wien
www.oegkv.at , mailto:[email protected]
Tel.: 0664/10 28 180 oder 01 / 478 27 10

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