- 20.12.2007, 12:52:24
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20 000 Sozialhilfebezieher noch immer ohne e-card
Länder könnten jetzt schon e-card aushändigen. Krankenversicherung über Sozialhilfe für spätestens 2010 angekündigt.
Wien (OTS) - "Das ist jetzt schon das dritte Weihnachten ohne
e-card für 20 000 Sozialhilfebezieher", erinnert Martin Schenk von
der Armutskonferenz an die unendliche Geschichte politischer
Ankündigungen zur Sanierung dieses Misstandes. "Der vereinfachte
Zugang zu medizinischer Versorgung muss auch für die sozial
Schwächsten gelten, deren Krankheitsrisiko doppelt so hoch wie das
der Durchschnittsbevölkerung ist. Rund 20 000
SozialhilfeempfängerInnen sind nicht krankenversichert und haben
keine e-card.", so Diakonie-Sozialexperte Schenk.
Der Krankenversicherungsschutz über die Sozialhilfe ist im Rahmen
der Sozialhilfereform für 2009 bzw 2010 angekündigt. Bis dahin sind
es aber noch zwei weitere Jahre. "In dieser Zeit könnten die Länder
den Betroffenen - wenn schon die Krankenversicherung noch auf sich
warten lässt- die e-card aushändigen.", appelliert die
Armutskonferenz an die Verantwortlichen in den Bundesländern. Schenk:
"Der Umstieg vom Krankenhilfeschein auf die e-card wäre für die
Länder schon seit Inkrafttreten der 66. ASVG-Novelle am 1. Juli 2006
möglich gewesen."
"Scham ist der ständige Begleiter von Armut. Eine Stigmatisierung,
die SozialhilfeempfängerInnen bei Gesundheitsdiensten öffentlich
kenntlich macht, ist für die soziale Integration nicht förderlich und
einfach nicht notwendig. Niemand in der Arztpraxis noch irgendjemand
im Krankenhaus braucht erkennen, um welche "Klasse" von Patient es
sich handelt. Niemand, der in einer schwierigen sozialen Situation
krank ist, hat es notwendig, bloß gestellt zu werden. "Soll'n halt
net so ang'rührt sein", könnten manche einwenden. Das verkennt den
Ernst der Lage. "Wir wissen, dass Einkommensschwache eine geringere
Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen haben, obwohl sie sie
stärker bräuchten.", analysiert Sozialexperte Schenk.
Weiters fordert die Armutskonferenz "zügige Verhandlungen für den
Krankenversicherungschutz in der Sozialhilfe". Dafür sollte auch "die
Wartefrist fallen, um Krankenversicherung im Bedarfsfall möglich zu
machen". Jetzt werden Beiträge auf Basis der Höchstbeitragsgrundlage
von über 300 Euro von den Ländern bezahlt. Der durchschnittliche
Beitrag über alle BeitragszahlerInnen aber würde nur 150 Euro
ausmachen; orientiert an der
Ausgleichzulage bei PensionistInnen sogar nur 100 Euro. Der
kostendeckende Beitrag laut Gesundheitsministerium für 20 000 Fälle
beträgt 233 Euro. "Der Einnahmenausfall der Krankenkassa müsste
jedenfalls kompensiert werden. Durch Bund und/oder Länder. Was den
Betroffenen egal ist.", so Schenk. "Und volkswirtschaftlich
betrachtet bleiben die Kosten ja gleich."
Rückfragehinweis:
DIE ARMUTSKONFERENZ - Österr. Netzwerk gegen Armut und soziale Ausgrenzung. www.armutskonferenz.at Die Mitgliedsorganisationen der Armutskonferenz betreuen und unterstützen 500 000 Hilfesuchende im Jahr. Rückfragen: 0664/ 544 55 54 oder 01/ 409 80 01 Koordinationsbüro: 01/ 402 69 44
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