- 11.12.2007, 10:52:53
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Sozialhilfereform mit Mindestsicherungselementen
Mindestsicherungs-Check: Was sie kann und was sie nicht kann - am Beispiel Salzburg.
Wien (OTS) - Die hohen Erwartungen, die mit einer Umbenennung in
"Mindestsicherung" geweckt wurden, können nur teilweise erfüllt
werden. Das nun vorliegende Zwischenergebnis ist eine "verbesserte
Sozialhilfe mit Mindestsicherungselementen".
Einige Teilbereiche werden verbessert, z. B. Regress,
Vermögensfreibetrag, gesetzliche Krankenversicherung, Erhöhung für
Alleinerzieherinnen. Insofern kann und muss von einer positiven
Weiterentwicklung des Sozialhilferechts gesprochen werden.
Geplante strukturell-organisatorische Anpassungen (One-Stop-Shop,
Clearingstelle) sind in Form und Ausstattung noch nicht ausreichend
beschrieben und verhandelt, womit eine endgültige Beurteilung noch
nicht vorgenommen werden kann. Sowohl positive als auch negative
Folgewirkungen sind möglich.
Offene Fragen stellen sich bei:
- Zusätzlich zur Mindestsicherung vom Land geleistete Unterstützung: Wohnen, Hilfe in besonderen Lebenslagen etc. - Zugang zur Sozialhilfe (Organisation - Sozialzentrenstruktur, quantitative Personalausstattung, Fachlichkeit des Personals, Antragseinbringung, Soforthilfe) - Verfahrensrecht (Informations- und Anleitungspflicht; Mitwirkungspflichten; Case-Management, Soforthilfe etc.)
- Effektive anwaltschaftliche Strukturen (Arbeitslose,
Mindestsicherungs- und SozialhilfeempfängerInnen)
- Clearingstelle zwischen Land und AMS
- Finanzierung Krankenversicherung
Mindestsicherungs-Check:
http://www.ots.at/redirect.php?Mindestsich
DIE ARMUTSKONFERENZ - Österr. Netzwerk gegen Armut und soziale
Ausgrenzung. www.armutskonferenz.at
Rückfragehinweis:
Martin Schenk, Tel: 0664/ 544 55 54
Koordinationsbüro Armutskonferenz: Tel: 01/ 402 69 44
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