• 05.12.2007, 12:37:40
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  • OTS0186 OTW0186

Gusenbauer: Asylgerichtshof sorgt nach Jahren für Lösung

Rechtsschutzniveau nicht nur gehalten, sondern gesteigert

Wien (SK) - "Ich bin mir sicher, dass mit dem Asylgerichtshof ein
jahrelang ungelöstes Problem, das zu vielen Konflikten in der
Gesellschaft geführt hat, gelöst und entschärft wird", betonte
Bundeskanzler Alfred Gusenbauer am Dienstag im Nationalrat. "Wir
haben das Rechtsschutzniveau nicht nur gehalten, sondern gesteigert",
so Gusenbauer. Derzeit gebe es einen Rückstau von 34.000
Asylverfahren, 4.000 davon würden beim Verwaltungsgerichtshof liegen.
Mit dem neuen Asylgerichtshof solle der Rückstau bis 2010 abgebaut
werden und nicht länger als 18 Monate dauern. ****

"Die Personalaufstockung alleine würde nicht reichen", hielt
Gusenbauer fest. Gerade in Asylgerichtsverfahren komme der
Beweisführung eine große Bedeutung zu, man müsse Verfahren
garantieren, die rechtsstaatlichen Standards standhalten, unterstrich
Gusenbauer. Der Kanzler wies in seiner Rede auch darauf hin, dass in
Asylverfahren die Berufungsquote in Asylverfahren sehr hoch sei, sie
liege bei 90 Prozent. 2006 seien lediglich 2,4 Prozent aller
Entscheidungen des UBAS aufgehoben worden, auch im Jahr 2007 seien
die Zahlen gering gewesen.

"Was sind die Gründe für die Aufhebung? In erster Linie sind es
Formalfehler", unterstrich Gusenbauer. Aufgrund von Entscheidungen
des Verwaltungsgerichtshofes sei zwischen 2004 und 2007 lediglich
41mal Asyl gewährt worden. "Es ist also nicht korrekt, dass es mit
der neuen Konstruktion zu einer bewussten Absenkung der Asylgewährung
kommen soll", so der Bundeskanzler.

Im Asylgerichtshof werde in Kammern mit zwei Richtern entschieden,
einigen sich diese beiden Richter nicht, werde der Fall an eine
weitere Kammer mit fünf Richtern weitergegeben, hob Gusenbauer die
Vorteile gegenüber dem bisherigen Verfahren hervor. Überdies bleibe
der Verwaltungsgerichtshof das Höchstgericht in Asylfragen, dies sei
durch das Institut der Grundsatzentscheidung garantiert.

Tätig seien am Asylgerichtshof Richter, die sich in ihrer
Unabhängigkeit, Unabsetzbarkeit und Unversetzbarkeit nicht von
anderen Richtern unterscheide. Richtig sei allerdings, so Gusenbauer,
dass nicht nur Justizrichter zum Einsatz kommen werden, er zeigte
sich aber überzeugt, dass auch Verwaltungsrichter die gleiche
Kompetenz mitbringen würden. Die Mitglieder des Asylgerichtshofes
würden von der Bundesregierung ernannt, führte Gusenbauer aus. Mit
der Aufstockung von 24 Richtern werde der Asylgerichtshof zum größten
Gerichtshof Österreichs.

Auch die Vertretung für Asylwerber werde verbessert, diese werde
"bewusst niederschwellig angesetzt", so Gusenbauer. Es werde eine
Vertretung durch die NGO's möglich sein und überdies werde im
Asylgerichtshof ein Büro eingerichtet, wohin sich Asylwerber, die
keine Vertretung haben, hinwenden können. (Schluss) sw

Rückfragehinweis:
SPÖ-Bundesorganisation, Pressedienst, Tel.: 01/53427-275,
Löwelstraße 18, 1014 Wien, http://www.spoe.at/online/page.php?P=100493

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