- 04.12.2007, 14:40:00
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Heute: Käfigverbot für Kaninchenproduktion im Parlament!
VGT sieht darin weltweit vorbildlichen Fortschritt - auch wenn Tierschutzgesetznovelle einige Wermutstropfen enthält
Wien (OTS) - Anfang 2007 deckten TierschützerInnen die grausamen
Bedingungen in der Käfighaltung von Kaninchen für die
Fleischproduktion in Österreich auf. Im Sommer forderte der Verein
Gegen Tierfabriken VGT, dass analog zum Legebatterieverbot ein
Käfigverbot in der Kaninchenhaltung in der nächsten
Tierschutzgesetznovelle erlassen werden muss. Die Regierungsvorlage
im Ministerrat Anfang November sah noch eine leicht verbesserte
Käfighaltung vor, doch konnte die Politik letztendlich von einem
vollständigen Käfigverbot in der Kaninchenhaltung überzeugt werden.
Der heute dem Parlament vorgelegte Gesetzesantrag lautet: "Für die
Haltung von Kaninchen zur Fleischgewinnung gilt: Der Betrieb von
Käfigen ist ab 1. Jänner 2012 verboten."
VGT-Obmann DDr. Martin Balluch kommentiert: "Dieses Gesetz ist
unbestritten ein großer Fortschritt im Tierschutz. Kaninchen sind die
vergessenen Nutztiere, bisher gab es weder eine wirkliche Regelung
für ihre Haltung, noch überhaupt Statistiken über das Ausmaß ihrer
Nutzung. Wir schätzen, dass europaweit 400 Millionen Kaninchen in
legebatterieartigen Käfigreihen gehalten werden, um Fleisch und Pelz
zu produzieren. Auch in Österreich! Doch dieser Anachronismus aus der
Steinzeit des Tierschutzes wird ab 2012 ein Ende haben. Mit diesem
vorbildlichen Käfigverbot wird auch die EU dazu angehalten, eine
Richtlinie zur Kaninchenhaltung zu erlassen. Wie beim Pelzfarmverbot
werden auch hier andere Länder dem Beispiel Österreichs folgen."
"Allerdings beunruhigt uns die Ausnahmeregelung für Betriebe", so
DDr. Balluch weiter, "die ihre Käfige in den letzten 3 Jahren
erneuert haben. Sie sollen bis 2020 weiterhin Kaninchen in winzigen
Käfigen halten dürfen. Laut unseren Informationen betrifft das
zumindest einen Kaninchenfarmer in Österreich, und ein anderer hat
scheinbar aufgrund des drohenden Verbots schnell noch neue Käfige
bestellt, um ebenso in den Genuss dieser verlängerten Übergangsfrist
zu kommen. Dieser Missbrauch der Toleranz des Gesetzgebers darf nicht
akzeptiert werden."
Neben dem vom VGT als so positiv bewerteten Käfigverbot in der
Kaninchenhaltung, gibt es aber auch andere Neuerungen in der Novelle.
Sodomie, sowie der Verkauf von Tieren auf der Strasse und das
Kupieren von Hunden österreichischer BesitzerInnen im Ausland werden
verboten. "Das ist sicher auch eine positive Entwicklung", meint DDr.
Balluch dazu. "Allerdings, dass Hunde und Katzen in Zoohandlungen
wieder gehalten werden dürfen und dass unter gewissen Auflagen die eh
schon schwachen Nutztierschutzbestimmungen um 10% unterschritten
werden können, sind beides Wermutstropfen des neuen Gesetzes. Der
Verfassungsgerichtshof hat ja bereits das Verbot Hunde und Katzen in
Zoohandlungen zu halten als eine verfassungskonforme
Tierschutzmassnahme bezeichnet. Es verwundert daher schon, dass
dieses Verbot wieder rückgängig gemacht wird."
Rückfragehinweis:
VGT - VEREIN GEGEN TIERFABRIKEN DDr. Martin Balluch Tel.: 0676 7203954 E-Mail: [email protected] Waidhausenstr. 13/1, A-1140 Wien http://www.vgt.at
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