- 04.12.2007, 13:57:12
- /
- OTS0228 OTW0228
Nationalrat beschließt "Abfertigung Neu" und Arbeitslosenversicherung für Unternehmerinnen und Unternehmer
Kopf: "Wirtschaftsbund setzt mehr soziale Sicherheit für Kleinst- und Kleinbetriebe konsequent um."
Wien (OTS) - Heute, Dienstag, beschließt der Nationalrat die
Zukunftsvorsorge NEU für Unternehmerinnen und Unternehmer. Damit
steht dieser Berufsgruppe ab dem 1. Jänner 2008 eine zusätzliche
steuerlich geförderte Pensionsvorsorge, wie sie schon für die
ASVG-Versicherten gilt, zur Verfügung. Der Generalsekretär des
Österreichischen Wirtschaftsbundes Abg. z. NR Karlheinz Kopf erinnert
daran, dass der Wirtschaftsbund unter anderen mit dieser Forderung in
den Wahlkampf zur Wirtschaftskammer-Wahl 2005 gegangen war. "Für mehr
soziale Absicherung gerade für die Kleinst- und Kleinbetriebe zu
sorgen, das haben wir versprochen. Die heutige Beschlussfassung ist
der Beweis - wir haben Wort gehalten." Zudem wird es ab 2009 die
Möglichkeit für Wirtschaftstreibende geben, sich freiwillig gegen
Arbeitslosigkeit zu versichern. ****
Ab 2008 werden die durch die Absenkung der
Krankenversicherungsbeiträge von 9,1 Prozent auf das Niveau der
Arbeitnehmer auf 7,65 Prozent frei werdenden Mittel steuermindernd in
eine Vorsorgekasse einbezahlt. Die angesparten Beträge können in Form
einer monatlichen Zusatzpension steuerfrei oder als einmaliger
Barbetrag steuerbegünstigt ausbezahlt werden. Adäquat dem Modell der
"Abfertigung Neu" bei den unselbstständig Erwerbstätigen.
Die Selbständigenvorsorge gilt für Personen, die der
Pflichtversicherung in der Krankenversicherung nach dem GSVG
(Gewerblichem Sozialversicherungsgesetz) unterliegen, also
Gewerbetreibende und "Neue Selbständige".
Angehörige der freien Berufe können das Modell der
Selbständigenvorsorge auch nützen.
Der Beitragssatz zur betrieblichen Altersvorsorge von 1,53 Prozent
wird von der Sozialversicherungsanstalt der Gewerblichen Wirtschaft
(SVA) eingehoben und an die jeweilige Mitarbeitervorsorgekasse (MVK),
welche der Unternehmer auswählt, abgeführt. Die Beitragsgrundlage
gilt analog zur Krankenversicherung.
Ein Auszahlungsanspruch bzw. eine Verfügungsmöglichkeit besteht bei
Vorliegen von 3 Einzahlungsjahren und nach 2 Jahren des Ruhens der
Gewerbeausübung bzw. nach Beendigung der betrieblichen Tätigkeit und
bei Pensionsantritt. Im Todesfall fällt der Kapitalbetrag in die
Verlassenschaft.
Der Beitrag zur Selbständigenvorsorge kann als Betriebsausgabe
steuerlich abgesetzt werden. Die Veranlagung in der MVK ist
steuerfrei, die Auszahlung als Einmalbetrag ist mit 6 Prozent
steuerbegünstigt und als Rente steuerfrei.
Zudem wird es ab 2009 die Möglichkeit einer freiwilligen
Arbeitslosenversicherung für Selbstständige geben. Für
Generalsekretär Kopf ist dies gerade angesichts der immer häufigeren
Übergänge zwischen unselbstständiger und selbstständiger
Erwerbstätigkeit sowie der zunehmenden Zahl der
Ein-Personenunternehmen eine sehr vernünftige Möglichkeit.
Für alle Unternehmer, die früher als Unselbstständige
arbeitslosenversichert waren, können bisher erworbene Ansprüche
zeitlich unbefristet geltend gemacht werden.
(Schluss)
Rückfragehinweis:
Österreichischer Wirtschaftsbund
Bundesleitung/Presse
Tel.: (++43-1) 505 47 96 - 30
mailto:[email protected]
http://www.wirtschaftsbund.at
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | NWB






