- 23.11.2007, 14:47:13
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Erreicht: Käfigverbot für Kaninchenhaltung
Fragwürdige Formulierungen im Gesetzestext, sowie einige Wermutstropfen in der Novelle trüben allerdings die Freude beim Tierschutz
Wien (OTS) - Heute wurde im Gesundheitsausschuss des Parlaments
der Vorschlag für die Tierschutzgesetznovelle, die ab 2008 in Kraft
treten soll, beschlossen. Der Verein Gegen Tierfabriken VGT begrüßt
das explizite Käfigverbot, das ab 2012 in der Kaninchenhaltung für
die Fleischproduktion in Kraft treten wird. Allerdings ist die
Formulierung des Gesetzestextes nicht eindeutig: Verboten werden
"Käfiganlagen", und nicht nur Käfige. Dazu VGT-Obmann DDr. Martin
Balluch: "Wir sind jedes Jahr gut 40 Mal in Sachen Übertretung des
Tierschutzgesetzes durch TierhalterInnen vor Gericht und erleben
dort, dass um jedes Detail, um jede Silbe gestritten, und wo etwas
nicht eindeutig formuliert ist, von RichterInnen frei interpretiert
wird. Sind Käfiganlagen dasselbe wie Käfige? Werden damit
Kaninchenhaltungen für die Fleischproduktion in Käfigen, wenn sie nur
10 Kaninchen umfassen, verboten, oder gilt bei nur 10 Tieren die
Käfighaltung nicht als Anlage? Wir bitten die Verantwortlichen bis
dieses Gesetz Anfang Dezember zur Abstimmung kommt, diese
Zweideutigkeiten zu entfernen, und klar zu einem Käfigverbot zu
stehen."
Neben dem Verbot Hunde auf der Strasse zu verkaufen, finden sich
aber auch Wermutstropfen im Sinne des Tierschutzes in der Novelle. So
sollen plötzlich die Mindestanforderungen des Tierschutzgesetzes um
10% unterschritten werden dürfen, obwohl das Gesetz gerade in der
Nutztierhaltung sowieso sehr wenig Schutz für die Tiere bietet. Der
Tierschutzrat wurde kürzlich vom Tierschutzministerium umgebaut,
sodass die Tiernutzungsseite ab Jänner dort die Mehrheit stellt. Das
sei deshalb nicht problematisch, wurde gesagt, weil der Tierschutzrat
ja nur diskutiert und nicht abstimmt. Aber laut Novelle soll der
Tierschutzrat diese Unterschreitungen der Mindestanforderungen jetzt
doch sanktionieren können. Er wird damit also zu einem politischen
Entscheidungsgremium.
Weiters sieht der Tierschutz die Erlaubnis wieder Hunde und Katzen
in Zoohandlungen halten zu können, als sehr problematisch an. Im
Tierschutzgesetz wurde dieses Verbot erlassen und gut begründet. Wie
ein Zoohändler das Verbot beim Verfassungsgerichtshof berief,
argumentierte dieselbe Regierung fundiert für dieses Verbot, die
jetzt das Verbot wieder aushebeln will.
VGT-Obmann DDr. Martin Balluch abschließend dazu: "Das Verbot der
Käfighaltung für Kaninchen ist schon ein sehr wichtiger und
bedeutsamer Fortschritt für den Tierschutz, keine Frage. Aber warum
jeder Fortschritt durch eine Anzahl von Rückschritten erkauft werden
muss, bedarf noch einer Klärung. Diese Novelle hätte der große Wurf
werden können, und wir sind, wie gesagt, alles in allem sehr froh
über das Käfigverbot in der Kaninchenhaltung, aber es bleibt ein
fahler Nachgeschmack, der wirklich nicht notwendig gewesen wäre. Wir
rufen die Regierung auf, bis Anfang Dezember die zweideutigen
Formulierungen zu entfernen und die Rückschritte im Tierschutz zu
korrigieren, damit dieser Gesetzesentwurf wirklich zukunftsweisend
wird."
Film- und Fotomaterial über das VGT-Büro erhältlich:
Tel. 01 9291498
Rückfragehinweis:
DDr. Martin Balluch, Tel.: 0676 7203954´
Email: [email protected]
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