• 18.10.2007, 11:14:51
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  • OTS0114 OTW0114

Volksanwaltschaft kritisiert Innenminister

Beschwerde des VGT wegen unzutreffenden polizeilichen Berichten habe sich als berechtigt erwiesen

Wien (OTS) - Nachdem Innenminister Platter in einer
Anfragebeantwortung im Parlament nach Ansicht des VGT Unwahrheiten
über den Verein verbreitet hatte und der VGT sogar im
Verfassungsschutzbericht erwähnt worden war, wandten sich die
TierschützerInnen an die Volksanwaltschaft um Hilfe. Volksanwältin
Mag. Terezija Stoisits teilte jetzt mit, dass sich nach der
Korrespondenz mit dem Innenminister die VGT-Beschwerde als berechtigt
erwiesen habe.

Der Minister habe selbst eingeräumt, dass die unklare Abgrenzung
zwischen friedlichen TierrechtsaktivistInnen, die sich im Rahmen der
Rechtsordnung bewegen, und Personen, die Strafgesetze brechen, zu
Missverständnissen führen kann. Im nächsten Verfassungsschutzbericht
werde man sich einer "präziseren Terminologie" befleißigen.

Weiters hätte der Innenminister eingeräumt, dass der Vorwurf der
VGT würde regelmäßig anonyme Bekennerschreiben auf seiner Homepage
veröffentlichen, so nicht gemeint gewesen sei. Er hätte nur sagen
wollen, dass man über Links auf der VGT-Homepage letztendlich zu
Webseiten gelangen könne, die derartige Bekennerschreiben anführen.
Das Innenministerium war nicht in der Lage der Volksanwältin
Ausdrucke von Webseiten des VGT vorzuweisen, die Inhalte dieser Art
enthalten hätten.

Die Volksanwältin konnte der Argumentation des Innenministers
nicht folgen. Vom Betreiber einer Homepage könne nicht behauptet
werden, er identifiziere sich vollständig mit allen Inhalten von
Webseiten, die über seine Links erreichbar sind. Für Behauptungen,
"welche immerhin den Ruf von Organisationen und den dahinterstehenden
Menschen beeinträchtigen können", sollte in Zukunft eine
"entsprechend belegte Faktenbasis" vorhanden sein.

Und laut Volksanwältin hält auch die Rechtfertigung des
Innenministers für seine Behauptung, es gäbe 6 Vorfälle im Rahmen von
Kundgebungen des VGT, bei denen es zu Gewalttaten gekommen wäre,
einer näheren Überprüfung nicht stand. Wörtlich schreibt Frau Mag.
Stoisits: "Von den Vorfällen, mit denen der VGT in der
Anfragebeantwortung in Verbindung gebracht wurde, weist selbst laut
Stellungnahme [des Ministers] lediglich die Besetzung der
ÖVP-Zentrale am 21. 11. 2002 eine Verbindung mit dem VGT auf."

VGT-Obmann DDr. Martin Balluch zeigt sich erfreut: "Auch die
Volksanwaltschaft bestätigt damit die Kritik des VGT am
Innenminister. Er hat eindeutig Behauptungen über den VGT
aufgestellt, die unwahr sind und die unseren Ruf schädigen. Der
eigentliche Skandal ist, dass Herr Innenminister Platter bis heute
nicht bereit ist, seine Behauptungen öffentlich zurück zu nehmen und
unseren guten Ruf wieder herzustellen. Stattdessen mussten wir als
Tierschutzverein tausende Euro an den Rechtsanwalt des Ministers
überweisen, weil sich dieser erfolgreich hinter seiner Immunität
verschanzen konnte. Jeder normalsterbliche Bürger wäre schon längst
von einem Gericht kostenpflichtig dazu verurteilt worden, diese
Behauptungen öffentlichen zu widerrufen!"

Rückfragehinweis:
DDr. Martin Balluch,
Tel.: 0676-720-39-54,
mailto:[email protected]
VGT-Büro: 01-9291498

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