• 08.10.2007, 12:05:53
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Strache: Österreichweite Initiative gegen EU-Verfassung und für Volksabstimmung

EU will Bürger entmündigen

Wien (OTS) - FPÖ-Bundesparteiobmann HC Strache übte in seiner
heutigen Pressekonferenz, die er gemeinsam mit dem freiheitlichen
EU-Abgeordneten Andreas Mölzer und dem ITS-Generalsekretär Dr. Georg
Mayer abhielt, scharfe Kritik an der EU-Verfassung. Gleichzeitig
kündigte er eine österreichweite Initiative gegen diese Verfassung
und für eine Volksabstimmung darüber an, die am 15. Oktober starten
wird.

Das Europa, das in Brüssel von Bürokraten und Zentralisten geplant,
gebaut und über die Köpfe der Menschen hinweg oktroyiert werde,
gleiche einer staatlichen Monokultur, wo ohne Rücksicht auf die
historischen und die mentalitätsmäßigen Unterschiede die Deutschen,
die Flamen, die Franzosen, die Italiener, die Polen usw. in die Norm
des EU-Gutmenschen gepresst werden sollten, meinte Strache. Nicht
Selbstbestimmung und Freiheit, sondern reines Funktionieren und
Abhängigkeit seien die Ziele dieser EU, deren Gründerväter sich im
Grabe umdrehen würden, wenn sie sehen könnten, was aus ihrer Idee,
einem Europa der Vaterländer, geworden sei.

Die EU habe das Ziel, über willfährige Regierungen die Bürger zu
entmündigen, führte der freiheitliche Bundesparteiobmann weiter aus.
Die Regierungen seien großteils Mitbestimmungsverhinderungsapparate.
"Sie hängen am Gängelband der EU, so wie die EU am Gängelband der USA
hängt. Diese Regierungen entrechten sich selbst und wollen dafür noch
unsere Huldigungen entgegen nehmen."

95 Prozent des alten, gescheiterten Verfassungsvorschlags würden
erhalten bleiben, sagte Strache. Im neuerlichen Ratifizierungsvorgang
wolle die EU Volksabstimmungen tunlichst vermeiden, die Niederländer
und die Franzosen, die gegen die Verfassung gestimmt hätten, würden
sicher nicht mehr gefragt, auch wenn der neue "Reformvertrag" de
facto das gleiche sei wie der alte Verfassungsvorschlag. "Man kann
also mit Fug und Recht behaupten, dass die EU-Nomenklatura mit einer
Mogelpackung vorbei am Willen der europäischen Völker endgültig einen
EU-Superstaat installieren will", meinte Strache. Verzichtet werde
ausschließlich auf Äußerlichkeiten wie einer offiziellen EU-Flagge
oder einer EU-Hymne, ebenso auf die Bezeichnung "Verfassung". Die
neuen komplizierten Abstimmungsmodalitäten würden große Länder wie
Deutschland oder Frankreich bevorzugen, kleine Länder wie Österreich
hätten danach weniger zu sagen.

In Zukunft werde es nicht mehr 27, sondern nur mehr 20 Kommissare
geben, die dann im Rotationsprinzip von den Mitgliedsstaaten besetzt
würden. Es werde einen auf zweieinhalb Jahre gewählten
EU-Ratspräsidenten geben und einen EU-Außenminister, der nicht so
heißen werde, sondern als "Hoher Beauftragter" in Zukunft den
bisherigen EU-Außenbeauftragten und den EU-Außenkommissar ersetzen
werde. Künftig würden nicht mehr alle Mitgliedsstaaten einen
Kommissar oder die Präsidentschaft stellen können, so Strache.

Die Grundrechte-Charta werde nicht Bestandteil des Vertrags,
allerdings durch einen Querverweis im "Reformvertrag"
rechtsverbindlich werden - Ausnahme werd Großbritannien sein, wo die
Grundrechte-Charta so keine Gültigkeit erhalten werde, was eine
interessante rechtliche Konstellation ergeben werde. Als
problematisch an der Grundrechte-Charta bezeichnete Strache zum einen
die Verschärfung der schon jetzt vorhandenen
Antidiskriminierungsbestimmungen, die eine Beweislastumkehr zugunsten
potentiell Diskriminierter zur Folge habe, sowie die "sozialen
Grundrechte", die jedem Niederlassungs-Berechtigten in der EU Anrecht
auf Sozialleistungen gewähren könnten.

Überhaupt sei festzustellen, dass die Europäische Union schon derzeit
einem Bundesstaat entspreche. Zum einen werde bereits jetzt die
überwiegende Mehrheit der Gesetze auf Brüsseler Ebene gemacht oder
grundgelegt, zum anderen werde von den Mitgliedsstaaten ein
unkritischer Nachvollzug vorausgesetzt. Gefahr droht laut Strache
auch durch das geplante "Verfahren für die Änderung der Verträge",
bei dem es möglich sein wird, das der Europäische Rat einstimmig und
ohne Ratifizierung Änderungen beschließt, was einer absoluten
Entmündigung der Bürger gleichkomme.

Die FPÖ fordert daher im Falle der Ratifizierung eines
"Verfassungsvertrages für Europa" oder eines "Reformvertrages für
Europa" durch die Republik Österreich eine verpflichtende
Volksabstimmung gem. Artikel 43 B-VG oder Artikel 44, Abs.3 B-VG.
Eine andere Vorgangsweise wäre völlig inakzeptabel, betonte Strache.

Rückfragehinweis:
Freiheitlicher Parlamentsklub
Karl Heinz Grünsteidl, Bundespressereferent
Tel.: +43-664-44 01 629, mailto:[email protected]

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