• 27.09.2007, 09:59:43
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  • OTS0070 OTW0070

Hiasl: Prozess um Sachwalter für Schimpansen zu OGH berufen

Landesgericht Wr. Neustadt weist Rekursantrag gegen das ablehnende Bezirksgerichtsurteil zurück, weil der VGT nicht rekurslegitimiert sei

Wien (OTS) - Anfang Februar 2007 hatte der Obmann des Verein Gegen
Tierfabriken VGT für den Schimpansen Matthias "Hiasl" Pan, seinen
persönlichen Freund, am zuständigen Bezirksgericht Mödling einen
Sachwalter beantragt. Hiasl war illegal nach Österreich entführt
worden, um hier für Tierversuche verwendet zu werden. Er fand
Zuflucht im Wiener Tierschutzhaus. Durch die finanziellen Probleme
des WTV mit Abschiebung bedroht, beantragte der VGT-Obmann die
Besachwalterung, sodass Hiasl in seinem eigenen Interesse gerichtlich
agieren und z.B. eine Abschiebung juridisch bekämpfen kann. Der
Antrag wurde von 4 international anerkannten Fachleuten und
Universitätsprofessoren in Biologie, Anthropologie und Rechtskunde
durch Expertisen unterstützt.

Die Öffentlichkeit im In- und Ausland nahm an den Entwicklungen in
höchstem Masse Anteil. Dennoch lehnte die zuständige Richterin im
April den Antrag ab, ohne auf die Frage einzugehen, ob ein Schimpanse
vor dem Gesetz als Person zu gelten habe, was ja eine notwendige
Voraussetzung für eine Besachwalterung ist. In ihrem Urteil ging die
Richterin vielmehr implizit vom Personenstatus des Schimpansen aus,
argumentierte aber, er sei weder psychisch krank noch in
unmittelbarer Gefahr. Der VGT-Obmann legte gegen dieses Urteil Rekurs
zum Landesgericht Wr. Neustadt ein.

Dieses Gericht erließ jetzt ein Urteil, wonach der VGT-Obmann in
diesem Verfahren nicht rekurslegitimiert wäre. Nur der Betroffene
selbst und sein Sachwalter, und in Ausnahmefällen auch die nahen
Verwandten, könnten Rekurs einlegen. Der Rechtsvertreter des VGT,
Mag. Eberhart Theuer, sieht das anders: "Der vom Gericht zitierte
Paragraph bezieht sich nur darauf, dass ein Sachwalter bestellt
wurde, aber entweder der Betroffene oder der Sachwalter mit dieser
Bestellung nicht einverstanden sind. In diesem Fall wurde aber kein
Sachwalter bestellt. Deshalb muss der Antragsteller, da er Partei im
Verfahren ist, rekurslegitimiert sein. Abgesehen davon gibt es keine
nahen Verwandten von Hiasl in Österreich, weshalb in Analogie seine
besten Freunde und Betreuer - wie der VGT-Obmann - diese Funktion
übernehmen können. Deswegen haben wir Revisionsrekurs beim Obersten
Gerichtshof OGH in Wien erhoben."

Der Antragsteller, VGT-Obmann DDr. Martin Balluch, kommentiert:
"Es ist erstaunlich wie sich die Gerichte um eine Entscheidung in der
hier wesentlichen Frage drücken: ist ein Schimpanse, der 99,5% aller
Gene mit uns Menschen teilt, als Person mit Interessen anzusehen oder
als Sache ohne Interessen. Auch Vereine und Firmen sind vor dem
Gesetz Personen, weil Sachverhalte im Interesse von Vereinen oder
Firmen sein können. Ein großer Teil der Bevölkerung - das zeigen
Umfragen - sieht auch Schimpansen als interessensfähig. Und sogar die
weltweit anerkannte Schimpansenexpertin Jane Goodall hat bei ihrem
letzten Besuch in Wien im Juli 2007 deutlich gemacht, dass sie unser
Anliegen unterstützt. Wir sind gespannt, wie der OGH diese Frage
beantworten wird."

Rückfragehinweis:
DDr. Martin Balluch Tel.: 0676 7203954, Büro: Tel.: 01 9291498
Email: [email protected]

Rechtsvertretung Mag. Eberhart Theuer Tel. : 0676 9741300

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | VGT

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