- 30.08.2007, 14:20:42
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Österreichischer Tierschützer in Pelzfarmprozess in Finnland freigesprochen!
Urteil schiebt nach Ansicht des VGT der behördlichen Kriminalisierung legitimer Tierschutzarbeit einen Riegel vor
Wien (OTS) - Im Jahr 2003 fuhren 3 Aktivisten des Verein Gegen
Tierfabriken VGT nach Finnland, um die dortigen Pelzfarmen filmisch
zu dokumentieren. Aus Finnland, einem der größten Pelzproduzenten
weltweit, werden auch zahlreiche Pelze nach Österreich geliefert. Die
Tierschützer wurden von Pelzfarmern mit Waffen bedroht und von der
Polizei festgenommen und 3 Tage lang eingesperrt. Die finnischen
Medien waren sich einig:
gefährliche Terroristen wurden aus dem Verkehr gezogen. Selbst im
Verfassungsschutzbericht des österreichischen Amtes für
Terrorismusbekämpfung über das Jahr 2003, Seite 57, findet sich diese
Festnahme wieder, als wäre ein Schlag gegen den internationalen
Terrorismus gelungen:
"Auf internationaler Ebene kam es zu einer Verstärkung der
Zusammenarbeit mit ausländischen Aktivisten. Ende des Jahres 2003
wurden drei österreichische Mitglieder des Vereines gegen
Tierfabriken (VgT) in Finnland wegen Landfriedensbruches angezeigt,
nachdem sie gemeinsam mit finnischen Tierrechtlern in Pelztierfarmen
eingedrungen waren."
Im Berufungsverfahren im finnischen Vaasa wurde heute das Urteil
bekannt: Freispruch für den einzigen angeklagten österreichischen
Tierschützer, den VGT-Obmann DDr. Martin Balluch!
Der rehabilitierte Tierschützer kommentiert: "Eine der wichtigsten
Aufgaben im Tierschutz ist die Dokumentation von Tiermissbrauch und
das Öffentlichmachen dieser Skandale. Zugegeben, wie bei
journalistischer Tätigkeit oft, das geschieht im Graubereich der
Gesetze. Aber gleich als Terrorist bezeichnet zu werden und wegen
nichts anderem, als dem Filmen von Pelztieren in Käfigen einer
Pelztierfarm, im Verfassungsschutzbericht des Amtes für
Terrorismusbekämpfung aufzuscheinen, als wäre durch derartige
Aktionen die Verfassung und die nationale Sicherheit in Gefahr, ist
schon ein starkes Stück. Daher freut es mich umso mehr, jetzt durch
ein finnisches Gericht vollständig rehabilitiert worden zu sein. Das
Berufungsgericht in Vaasa, Finnland, hat am 20. August 2007 getagt
und die 3 Richter haben alle Evidenz präsentiert bekommen. Nach
kurzer Überlegung sprachen sie mich frei. Das Hohe Gericht befand,
ich habe beim Filmen in den Pelzfarmen keinerlei Gesetze gebrochen.
Diese Tierschutzarbeit ist also nicht nur legitim, sie ist auch
legal!"
Und DDr. Balluch weiter: "In Österreich hat der Innenminister
kürzlich den VGT im Parlament als gewalttätig dargestellt und dafür
nachweislich falsche Fakten angeführt. Die Unterlassungsklage des VGT
wurde kostenpflichtig abgewiesen: der Minister sei immun und könne
behaupten was er wolle, auch wenn es nachweislich falsch ist. Das ist
die Spitze des Eisberges systematischer Versuche der Behörden, die
legitime Tierschutzarbeit zu kriminalisieren. Dieses Gerichtsurteil
schiebt nun diesen Kriminalisierungsversuchen einen Riegel vor. Wäre
sich der Innenminister und sein Verfassungsschutz seiner
Verantwortung, die er als hochrangige Persönlichkeit in Österreich
hat -- und wofür er ja auch offenbar immun ist -- bewusst, dann
müsste er jetzt seine falschen Anschuldigungen widerrufen und den
Tierschutz rehabilitieren!"
Rückfragehinweis:
DDr. Martin Balluch
Tel.: 0676 7203954
mailto:[email protected]
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