Hundstorfer: Grundrechtecharta zwar rechtsverbindlich, aber nicht Teil des Vertrags
Auch Großbritanniens ArbeitnehmerInnen haben ein Recht auf die Grundrechtscharta
Wien (ÖGB) - "Wichtig ist die Handlungsfähigkeit der EU. Dass sich
Großbritannien schon wieder vom sozialen Europa verabschiedet ist
eigentlich nicht akzeptabel, denn die ArbeitnehmerInnen dort haben
auch ein Recht auf die Grundrechtscharta", sieht ÖGB-Präsident Rudolf
Hundstorfer die Einigung beim EU-Gipfel auf einen Reformvertrag
grundsätzlich positiv. Hundstorfer: "Die Rechtsverbindlichkeit der
Grundrechtecharta war unsere zentrale Forderung. Die direkte Aufnahme
in den Vertrag wäre ein deutlicheres Signal an die Menschen
gewesen."++++
Mit dieser Einigung habe die EU grundsätzlich ihre
Handlungsfähigkeit erhalten. Die im Herbst stattfindende
Regierungskonferenz könne nun mit der konkreten Umsetzung beginnen.
Vor allem die Klärung und Abgrenzung der Zuständigkeiten zwischen EU
und Nationalstaaten sei ein wichtiger Schritt, streicht der
ÖGB-Präsident die erfreulichen Punkte der Einigung heraus.
Annehmbar, aber nicht besonders erfreulich sei dagegen, dass die
Rechtsverbindlichkeit der Grundrechtscharta im Reformvertrag nur
festgehalten werde, die Charta selbst aber nicht aufgenommen wurde.
Hundstorfer: "Die Grundrechtscharta direkt im Reformvertrag wäre ein
echter Schritt nach vorne gewesen".
Die Grundrechtecharta bringt neben bürgerlichen Freiheiten auch die
Garantie wirtschaftlicher und sozialer Recht. Der Grundsatz der
ArbeitnehmerInnenbeteiligung, der Schutz vor ungerechtfertigten
Entlassungen, das Recht auf Leistungen der sozialen Sicherheit und
der Grundsatz gerechter Arbeitsbedingungen werden durch die
Grundrechtecharta rechtsverbindlich. Der Europäische Gerichtshof wird
in seinen Entscheidungen ebenfalls auf sie verpflichtet. Auch der
Zugang zu den heftig diskutierten Dienstleistungen von allgemeinem
wirtschaftlichem Interesse wird geschützt. Weiters geht es um die
rechtsverbindliche Verankerung so elementarer Rechte wie jene auf
Kollektivvertragsverhandlungen und kollektive Kampfmaßnahmen
einschließlich des Streikrechts, die von der Grundrechtecharta
geschützt werden. (ff)
Annemarie Kramser
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