- 14.06.2007, 07:00:00
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Berger: Vorsorgevollmacht wichtiger Bestandteil des neuen Sachwalterrechts
Musterformular auf www.bmj.gv.at zum Download
Wien (OTS) - Mit dem neuen Sachwalterrecht, das am 1. Juli 2007 in
Kraft tritt, wird die Möglichkeit einer Vorsorgevollmacht geschaffen,
mit der man einer Person des Vertrauens für den Fall des Verlusts der
Entscheidungsfähigkeit eine Vollmacht erteilen kann. Justizministerin
Maria Berger präsentierte am 13. Juni 2007 ein Musterformular, dass
gemeinsam mit anderen Partnern erarbeitet wurde und von
interessierten BürgerInnen ab sofort auf der Website www.bmj.gv.at
abrufbar ist.
"Durch die Vorsorgevollmacht wird die Selbstbestimmung gestärkt, eine
Sachwalterschaft kann oftmals vermieden werden", hob die
Justizministerin eine der Neuerungen des Sachwalterrechts hervor. Die
Vollmacht ermöglicht also eine individuellere Betreuung der
Betroffenen: die Regelung von Bankgeschäften, die Unterbringung in
einem Pflegeheim und die Vertretung vor Behörden können so im
Vorsorgefall an eine bestimmte Person des Vertrauens übertragen
werden.
Damit das Dokument rechtsgültig ist, gilt es einige Dinge zu
beachten: Die Vorsorgevollmacht kann eigenhändig geschrieben und
unterzeichnet werden. Wird das Formular verwendet, muss sie von dem
Betreffenden unterschrieben und der Wille in Anwesenheit von drei
Zeugen bekräftigt werden. Die Zeugen müssen ebenfalls auf der
Vollmacht unterschreiben. Das Formular bietet einen wichtigen
Leitfaden, es wird aber dennoch empfohlen, professionelle rechtliche
Hilfe in Anspruch zu nehmen - so kann individuell geklärt werden, in
welchen Lebensbereichen eine Vorsorgevollmacht sinnvoll und notwendig
ist.
Die Vorsorgevollmacht kann von einem Notar oder Rechtsanwalt
registriert werden, dies ist aber nicht vorgeschrieben. Nur bei
schwerwiegenden medizinischen Eingriffen, einem dauerhaften
Wohnsitzwechsel oder bei außerordentlichen Vermögensangelegenheiten
muss die Vollmacht generell vor einem Rechtsanwalt, Notar oder
Gericht errichtet werden. Damit wird sichergestellt, dass sie im
Vorsorgefall aufgefunden und beachtet wird. Die Vorsorgevollmacht
kann jederzeit formlos widerrufen werden, auch wenn der Vorsorgefall
bereits eingetreten ist.
Rückfragehinweis:
Bundesministerium für Justiz Mag. Christine Stockhammer Pressesprecherin Tel. (01) 52152-2171 Museumstraße 7, 1070 Wien http://www.bmj.gv.at
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