• 13.06.2007, 14:53:24
  • /
  • OTS0288 OTW0288

Berger begrüßt Einigung zu Europäischem Bagatellverfahren

Bei grenzüberschreitenden Fällen mit Streitwert bis 2.000 Euro nun EU-weit einheitliche Verfahren

Wien (OTS) - Die EU-Justizminister haben heute politische Einigung
über eine Verordnung erzielt, mit der ein Europäisches
Bagatellverfahren eingeführt wird. Das neue Verfahren gilt für
grenzüberschreitende Zivil- und Handelssachen, sofern der Gesamtwert
einer auf Zahlung oder einer nicht auf Zahlung gerichteten Forderung
2.000 Euro nicht überschreitet. "Grenzüberschreitende Streitigkeiten
mit geringem Wert können nun einfacher, schneller und kostengünstiger
beigelegt werden", zeigte sich Justizministerin Maria Berger erfreut.

Damit wird als Alternative zu den in den Mitgliedstaaten weiterhin
bestehenden innerstaatlichen Verfahren ein europäisches Verfahren für
geringfügige Forderungen eingeführt. Hierbei handelt es sich
grundsätzlich um ein schriftliches Verfahren, bei dem kein
Anwaltszwang besteht. Die in einem solchen Verfahren ergangene
Entscheidung ist innerhalb der EU sofort und unmittelbar
vollstreckbar. "Das Europäische Bagatellverfahren zeichnet sich vor
allem durch einen schnellen und übersichtlichen Verfahrensablauf aus,
der EU-weit gleich ist", fasste die Justizministerin kurz die
Vorteile der neuen Regelung zusammen, die mit 1.1.2009 in Kraft
treten soll.

Der Kläger bringt die Klage schriftlich anhand eines Formblatts ein
und kann die als Beweismittel geeigneten Unterlagen beifügen. Das
Gericht sendet binnen 14 Tagen eine Kopie der Klage an den Beklagten,
der innerhalb von 30 Tagen antworten muss. Innerhalb weiterer 30 Tage
fordert das Gericht die Parteien zu weiteren Angaben auf, führt eine
Beweisaufnahme durch oder lädt die Parteien zu einer mündlichen
Verhandlung. Liegen sämtliche Entscheidungsgrundlagen vor, so erlässt
das Gericht binnen 30 Tagen sein Urteil. Ob dieses angefochten werden
kann richtet sich nach den Vorschriften des nationalen Rechts des
Gerichtsstaates.

Rückfragehinweis:

Bundesministerium für Justiz 
   Mag. Christine Stockhammer
   Pressesprecherin 
   Tel. (01) 52152-2171
   Museumstraße 7, 1070 Wien 
   http://www.bmj.gv.at

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | NJU

Bei Facebook teilen.
Bei X teilen.
Bei LinkedIn teilen.
Bei Xing teilen.
Bei Bluesky teilen

Stichworte

Channel