- 09.05.2007, 12:53:30
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- OTS0191 OTW0191
Bayr fordert Überarbeitung des Umwelthaftungsgesetzes
Bei einigen Punkten erheblicher Diskussionsbedarf - Verhandlungen auf parlamentarischer Ebene notwendig
Wien (SK) - Eine Überarbeitung des Umwelthaftungsgesetzes
verlangte heute SPÖ-Umweltsprecherin Petra Bayr. Speziell die
Normalbetriebsausnahme könne in dieser Form nicht kommen, so Bayr am
Mittwoch gegenüber dem SPÖ-Pressedienst. "Denn dies würde bedeuten,
dass Gewinne privatisiert, aber Risiken vergesellschaftet werden",
machte die SPÖ-Umweltsprecherin deutlich. Es werde auf jeden Fall auf
parlamentarischer Ebene noch Verhandlungen geben müssen, nicht
umsonst sei der Ministerratsbeschluss mit einer Protokollanmerkung
betreffend Normalbetrieb und Entwicklungsrisiko versehen worden. ****
Denn auch beim Entwicklungsrisiko gibt es aus Sicht von Bayr noch
Änderungsbedarf. Denn dabei bestehe die Gefahr, dass dies auch
Auswirkungen auf das Gentechnikgesetz hat und z.B. die Haftung bei
der Freisetzung von genmanipulierten Organismen in der Landwirtschaft
aufgeweicht wird. Weiters bemängelte die SPÖ-Umweltsprecherin, dass
mit dem Gesetz das Verursacherprinzip untergraben wird, welches mit
der Umsetzung der EU-Richtlinie eigentlich gestärkt werden sollte.
Unklar sei auch, welche Gesetze im Streitfall zum Tragen kommen, wann
was konkret gilt und was die "weiterreichenden" Verpflichtungen sind
(geht z.B das Wasserrechtsgesetz vor oder nicht, wenn ja, in welchen
Fällen). "Es gibt also noch eine Reihe von Punkten, über die
diskutiert werden muss. In dieser Form nützt das Umwelthaftungsgesetz
nur der Wirtschaft, aber nicht der Umwelt", so Bayr abschließend.
(Schluss) ps
Rückfragehinweis:
SPÖ-Bundesorganisation, Pressedienst, Tel.: 01/53427-275,
Löwelstraße 18, 1014 Wien, http://www.spoe.at/online/page.php?P=100493
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