- 16.04.2007, 11:41:04
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Deja vu: Polizei verbietet Demos vor Kleider Bauer
Wie bereits im Dezember 2006 so heute - wenn auch mit einer anderen Begründung: Tierschutz-Demos seien Geschäftsschädigung
Wien (OTS) - Nachdem in Österreich die Produktion von Pelzen
verboten worden war, begannen verschiedene NGOs aus dem
Tierschutzbereich, wie der Verein Gegen Tierfabriken VGT, besonders
jene Firmen und Bekleidungsketten zu kritisieren, die aus dem Ausland
weiterhin Tierpelz, der unter tierquälerischen Bedingungen produziert
wurde, nach Österreich importieren. Um diese Kritik vorzubringen,
werden regelmäßig Informationskundgebungen für die KundInnen dieser
Firmen vor Filialen der Firmen abgehalten. Ein normaler Vorgang in
einer Demokratie - möchte man meinen. Jetzt wurden aber alle
Kundgebungen gegen Pelz innerhalb von 20 m vor pelzführenden
Geschäften von der Polizeidirektion Wien untersagt.
Bereits Anfang Dezember 2006 sind plötzlich alle Kundgebungen in
der Nähe einer der betroffenen Firmen - Kleider Bauer - untersagt
worden.
Die damalige Begründung: es sei wahrscheinlich, dass bei
derartigen Kundgebungen Angriffe auf Angestellte stattfinden könnten
oder Sachbeschädigungen begangen würden. "Eine lächerliche Ausrede um
das Weihnachtsgeschäft dieser Firmen von Kritik abzuschirmen",
kommentierte damals VGT-Obmann DDr. Balluch. "Unsere Veranstaltungen
sind immer friedlich und freundlich abgelaufen. Wir wollen ja
schließlich Menschen überzeugen." Tatsächlich wurden die Kundgebungen
nach 2 Wochen plötzlich wieder zugelassen - und es kam auch seither
nie zu den "befürchteten" Übergriffen.
Jetzt plötzlich untersagt dieselbe Behörde die gleichen
Versammlungen desselben Veranstalters am selben Ort mit einer ganz
anderen Begründung.
Diesmal stützt die Behörde ihre Untersagung auf eine etwaige
Gefährdung des öffentlichen Wohls, insbesondere durch eine
vorgebliche Störung der Geschäftstätigkeit der Firma Kleider Bauer.
Geschäftsschädigung gehört aber in den zivilrechtlichen Bereich. Es
ist nicht Aufgabe der Polizei und der Behörde, die Firma Kleider
Bauer oder andere Bekleidungsketten vor möglicherweise
geschäftsschädigendem Verhalten durch andere zu bewahren. Die Firma
Kleider Bauer hat die Möglichkeit, etwaige Geschäftsschädigungen
durch Kundgebungen zivilrechtlich einzuklagen. Das ist aber bisher
nicht geschehen, weshalb davon auszugehen ist, dass die jetzt
untersagten Kundgebungen, im Gegensatz zur Ansicht der Behörde,
bisher keine Geschäftsschädigungen waren.
VGT-Obmann DDr. Balluch dazu: "Es liegt hier der Verdacht nahe,
die Behörde sucht nur fadenscheinige Ausreden, um diese Untersagungen
durchführen zu können. Anders lässt sich dieser Sachverhalt kaum
erklären, dass dieselben Veranstaltungen einmal mit einer Begründung
- die dann zurückgenommen werden musste - und jetzt mit einer ganz
anderen Begründung untersagt werden. Sowas gab es in Österreich
bisher noch nie, dass eine Kundgebung untersagt wurde, weil sie die
Geschäftstätigkeit der durch die Kundgebung kritisierten Firma stören
könnte! Die Demonstrations- und Meinungsfreiheit muss über
wirtschaftlichen Überlegungen stehen. Wenn NGO-Kritik die Umsätze
senkt, dann ist das nur ein Zeichen, dass die Öffentlichkeit hinter
unserer Kritik steht und die Firma umdenken sollte. Pelz will die
große Mehrheit in Österreich nicht mehr im Handel sehen!"
Rückfragehinweis:
VGT - VEREIN GEGEN TIERFABRIKEN
DDr. Martin Balluch
[email protected]
Tel.: 0676 7203954
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