• 26.03.2007, 12:47:47
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  • OTS0149 OTW0149

Jarolim zur Umsetzung der EU-Transparenzrichtlinie: Aus Fehlern lernen und für den Kapitalmarkt verantwortungsvoll umgehen

Redaktioneller Fehler bei FMA-Novelle ist zu korrigieren

Wien (SK) - SPÖ-Justizsprecher Hannes Jarolim betonte am Montag
gegenüber dem SPÖ-Pressedienst, dass vor allem vor dem Hintergrund
der jüngsten Ereignisse rund um eine mögliche Übernahme von
Böhler-Uddeholm ein verantwortungsvoller Umgang mit der anstehenden
Umsetzung der EU-Transparenzrichtlinie erforderlich sei. Jarolim
erklärte, dass etwa in Deutschland und Großbritannien die
Meldeschwelle für den Besitz von Aktien an einem Unternehmen bereits
bei drei Prozent liegt und die Meldung auch unverzüglich erfolgen
muss. "Es sollte im Sinne ernst gemeinter und für den Kapitalmarkt
unverzichtbarer Transparenz selbstverständlich sein, sich diesem
Niveau bzw. dieser Vorgabe anzuschließen", meinte Jarolim. ****

Ebenso selbstverständlich sollte es sein, dass dieser Grenzwert
einer Meldepflicht nicht nur für einzelne Aktionäre, sondern auch für
Syndikate, also miteinander rechtlich verbundene Aktionäre gelten
soll, "selbst wenn jeder Einzelne in diesem Syndikat diese Grenze
unterschreitet", regte Jarolim an und betonte: "Dadurch könnten
unliebsame Ereignisse der Vergangenheit vermieden werden".

Weiters informierte Jarolim, dass im Gegensatz zum alten
Bundeswertpapieraufsichtsgesetz die Finanzmarktaufsicht (FMA) nach
der FMA-Novelle nur mehr bei Insiderverdacht Auskunft gegenüber
Banken verlangen darf - ansonsten gelte das Bankgeheimnis auch
gegenüber der FMA. Bei dieser "maximalen Einschränkung der Aufsicht",
könne es sich nur um ein "Redaktionsversehen" der letzten Novelle
handeln, ist Jarolim überzeugt. Konkret wurde das Wort
"Bundeswertpapieraufsicht" nicht durch das Wort "Finanzmarktaufsicht"
ersetzt, meinte Jarolim. "Ein offenkundiges Versehen", so Jarolim,
der nicht davon ausgeht, dass mit der Novelle die Finanzmarktaufsicht
bewusst eingeschränkt werden sollte. "Denn es ist Zweifels ohne so,
dass die Anleger nicht nur durch Gesetze, sondern auch durch die
Möglichkeiten der Durchsetzung dieser durch die Behörden zu schützen
sind", so Jarolim abschließend. (Schluss) up

Rückfragehinweis:
SPÖ-Bundesorganisation, Pressedienst, Tel.: 01/53427-275,
Löwelstraße 18, 1014 Wien, http://www.spoe.at/online/page.php?P=100493

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