- 26.02.2007, 14:19:47
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Stadler: Manipulierte Vereinbarung durch politische Weisung im Hauptpapier des Eurofighter-Vertrags
Es existiert eine von der EADS Geschäftsführung unterzeichnete Version des Code of Business Conduct in der ursprünglichen Form
Wien (OTS) - "Der Code of Business Conduct ist eine frühzeitige
Festlegung der Verhaltensregeln für Vertragspartner der Republik
Österreich im Zuge der Eurofighter Anschaffung. Für die Erstellung
des Papiers wurden die Juristen Dr. Lessiak und Univ. Prof. Aicher
beauftragt", leitete der freiheitliche Fraktionsführer im
Eurofighter-Untersuchungsausschuss, NAbg. Mag. Ewald Stadler seine
heutige Pressekonferenz ein.
Dieses besagte Papier wäre von allen eventuellen Vertragspartnern
unterfertigt worden - nur die Firma EADS hätte die Vereinbarung um
einen 4. Punkt ergänzt, welcher die in Ziffer 3 erläuterten
Bestimmungen nicht nur relativieren, sondern sie geradezu aufheben
würde. Punkt 3 besagt, dass "kein Anbieten oder Gewähren von
Vorteilen" erfolgen dürfe, da ansonsten "ein Ausscheiden des Angebots
oder ein Rücktritt vom Vertrag" zu erfolgen hätte. In dem
"hineinreklamierten" Punkt 4 hieße es dann, dass die in "obiger
Ziffer 3 enthaltene Verpflichtung des Bieters nur dann gilt, wenn und
soweit die dort definierten Rechtsgeschäfte vom Bieter selbst, EADS
oder Eurofighter GmbH, abgeschlossen werden. Diese Version wurde am
22.01.2002 von EADS unterfertigt, und dem Angebot welches dem BMLV
übersandt wurde, beigelegt.
Bemerkenswert sei, dass eine Version der Vereinbarung in der
ursprünglichen Fassung vorliegt, die den Punkt 4 nicht enthält. Diese
wurde am 12.09.2002 auch von Herrn Robert Haslam (Geschäftsführer
EADS) unterzeichnet. In der Haupturkunde des Vertrages zwischen EADS
und der Republik Österreich würde sich dann aber wieder die von EADS
ergänzte Variante finden, zeigt Stadler auf und weist ein weiteres
Mal darauf hin, dass EADS dadurch der Republik Österreich die
Möglichkeit genommen habe, Verstöße gegen die Verhaltensregeln zu
ahnden, würde diese "nur" von zwischengeschalteten Geschäftspartnern
begangen. EADS selbst hätte keine Rechtsfolgen aus dem Vertrag zu
befürchten.
Stadler maß diesen Fakten eine "dramatische Bedeutung" zu, da, obwohl
man um die von EADS bereits unterzeichnete (12.09.2002) ursprüngliche
Variante des Papiers gewusst habe, man die ergänzte Variante in die
Haupturkunde des Vertrags aufgenommen hätte. Dies sei maßgeblich
durch einen ranghohen Beamten des Bundesministeriums für
Landesverteidigung geschehen. "Meiner Ansicht nach, nicht ohne
politische Deckung", sagt Stadler und verweist auf die ehemaligen
Verteidigungsminister Platter und Scheibner. Der besagte Beamte würde
eine der wichtigsten Personen in der von Neo-Verteidigungsminister
Darabos einberufenen Task Force sein. Ob Minister Darabos die
Tragweite dieser Personalentscheidung schon erkannt hat, wäre
fraglich, so Stadler.
Die beiden Versionen des Code of Business Conduct stehen zur
genaueren Recherche auf www.fpoe.at zur Verfügung.
Rückfragehinweis:
Freiheitlicher Parlamentsklub
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