Wien (ÖGB) - Die Flexpower-Beratung des ÖGB feiert morgen ihr fünfjähriges Bestehen. An die 5.000 freie DienstnehmerInnen und Neue Selbstständige wurden seit der Eröffnung am 7. November 2001 beraten. ÖGB-Präsident Rudolf Hundstorfer: "Damit freie DienstnehmerInnen und Neue Selbstständige nicht länger Lohndumping ausgeliefert sind, muss das Arbeitsrecht reformiert werden. Auch die Lücken in der sozialrechtlichen Absicherung gehören beseitigt."++++
Für die nächste Regierung müsse die Verbesserung der Situation der freien DienstnehmerInnen und Neuen Selbstständigen oberste Priorität haben, fordert der ÖGB-Präsident. Im Jahresdurchschnitt 2005 waren bereits an die 107.000 Personen mit einem freien Dienstvertrag oder als neue Selbstständige mit Werkvertrag beschäftigt. Die Situation der beiden Beschäftigtengruppen habe sich in den vergangenen fünf Jahren noch verschlechtert, berichtet Elisabeth Rolzhauser, die Leiterin der Flexpower-Beratung. "Besonders schlimm ist die Situation im Bereich der Erwachsenenbildung. Die Honorare für die TrainerInnen sind ins Bodenlose gefallen."
Derzeit gelten für Freie DienstnehmerInnen und Neue Selbstständige die kollektivvertraglichen Mindestlöhne und -gehälter nicht, ebenso wenig gilt das sonstige Arbeitsrecht. Löchrig ist der sozialrechtliche Schutz: Im Krankheitsfall erhalten freie DienstnehmerInnen und Neue Selbstständige nur Sachleistungen, ein Krankengeld gibt es für sie nicht. Ausgeschlossen sind die beiden Gruppen bislang auch aus der Arbeitslosenversicherung. Drastisch wird die Situation oftmals für freie Dienstnehmerinnen, wenn sie schwanger werden. "In der Schutzfrist erhalten freie Dienstnehmerinnen lediglich ein Wochengeld von 7,30 Euro täglich. Die konservative Regierung, die sich ja stets als familienfreundlich bezeichnet, hat nichts an diesem unzumutbaren Zustand geändert", kritisiert Rolzhauser.
"Wir fordern ein neues, modernes Arbeitsrecht. Derzeit orientiert sich die ArbeitnehmerInnen-Definition noch daran, ob jemand an Arbeitszeit und -ort gebunden bzw. weisungsabhängig ist. Diese Definition ist angesichts unserer flexiblen Arbeitswelt und der neuen Technologien völlig veraltet", kritisiert ÖGB-Präsident Hundstorfer. Nur mehr die wirtschaftliche Abhängigkeit solle in Hinkunft als Kriterium dafür gelten, ob wer unselbstständig beschäftigt ist oder nicht. Damit würde auch der Großteil der heutigen freien DienstnehmerInnen und Neuen Selbstständigen unter den Schutz des Arbeitsrechts und der Kollektivverträge fallen. Zusätzlich fordert der ÖGB den Einbezug der beiden Beschäftigtengruppen in den vollen Schutz des Sozialrechts inklusive einer Gleichstellung mit den Arbeitnehmerinnen bei der Zahlung von Wochengeld.
SERVICE: In der ÖGB-Flexpower-Beratung erhalten freie DienstnehmerInnen und Neue Selbstständige eine persönliche Beratung in Fragen des Sozial-, Steuer-, und Vertragsrechts. Eine Voranmeldung ist erforderlich. Tel: 01/53444-404, E-Mail: flexpower@oegb.at, ÖGB-Beratungszentrum, Wipplingerstraße 33,1010 Wien.
Freien DienstnehmerInnen und Neuen Selbstständigen, die Gewerkschaftsmitglieder sind, bietet der ÖGB eine Verdienstentgangsversicherung für den Fall der Krankheit bzw. des Unfalls. Die flexpower-Versicherung ist um ca. 25 Prozent billiger als vergleichbare private Versicherungsprodukte und sieht bereits seit ihrer Einführung im Jahr 2001 Unisex-Tarife vor.
ÖGB, 6. November 2006 Nr. 731
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