• 05.07.2006, 15:26:30
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"Montazumas" Federkrone bleibt vorerst in Wien Ein Symbol als Thema des Außenpolitischen Ausschusses

Wien (PK) - Der Außenpolitische Ausschuss befasste sich heute
neuerlich mit der Frage des präkolumbianischen Kopfschmucks, der
im Museum für Völkerkunde aufbewahrt wird und gemeinhin
"Montezumas Federkrone" genannt wird. Zu diesem Thema wurde die
Meinung zweier Experten gehört, des Wiener Universitätsdozenten
Ferdinand Anders und des Direktors des Völkerkundemuseums
Christian Feest. Letzterer hielt in seinen Ausführungen fest,
dass die Behauptung, es handle sich um die Krone des
Aztekenherrschers, schon seit Jahrzehnten widerlegt und damit
nicht aufrechtzuerhalten sei. Zudem könne kein Zweifel daran
bestehen, dass dieses Exponat rechtmäßig in österreichischen
Besitz gelangt sei. Feest warnte auch vor den Folgen, die ein
solches Präjudiz, wie es mit der Übergabe des Kunstwerkes an
Mexiko gesetzt werden würde, für die gesamte Museums- und
Kunstwelt haben würde. Zudem sei die diesbezügliche Debatte in
Mexiko eine rein politische, der man den "langen Atem der
Geschichte" entgegenhalten müsse. Dieses Kunstwerk sei als Teil
des Weltkulturerbes in Österreich gut aufgehoben, zeigte sich
Feest überzeugt, der zudem darauf hinwies, dass sich das Exponat
in einem Zustand befinde, der aus konservatorischen Gründen von
einem Transport abraten lasse. Dies sei auch einer der Gründe,
weshalb die "Federkrone" bei der gemeinsamen Ausstellung im
Herbst 2007 in Mexiko nicht gezeigt werden könne.

Die Abgeordneten Peter Schieder (S), Ulrike Lunacek und Wolfgang
Zinggl (beide G) plädierten für die Übereignung der Federkrone an
Mexiko, um sich auf diese Weise für die Haltung Mexikos 1938 zu
bedanken. Für die Mexikaner habe das Stück eine ganz besondere
Bedeutung, was bei den Österreichern nicht der Fall wäre, weshalb
man ruhig die Exponate tauschen und sich in Österreich mit der
bislang in Ciudad de Mexico gezeigten Kopie begnügen könne. Die
Abgeordneten Michael Spindelegger (V) und Herbert Scheibner (F)
hielten dem entgegen, dass die Aussagen der Experten klar belegt
hätten, dass es in dieser Hinsicht österreichischerseits keinen
Handlungsbedarf gebe. Auf Vorschlag Spindeleggers wurde die
Materie sodann vertagt.

Die SPÖ meinte, das Jubiläumsjahr 2005 wäre ein guter Anlass, die
so genannte Federkrone Montezumas, die für die Ureinwohner
Mexikos eine tiefe spirituelle Bedeutung habe, Mexiko zu
retournieren, zumal Mexiko 1938 als erstes Land gegen die
Okkupation Österreichs durch Nazideutschland protestiert habe.
(608/A [E])

Gegen die Novelle des Konsulargebührengesetzes hatte der
Bundesrat Einspruch erhoben, weil das neue Gesetz nach Ansicht
der Länderkammer Rechtsunsicherheit schaffe und den Reisenden
nicht genügend Informationen gebe, wann sie selbst schuldhaftes
Verhalten setzten. Zudem kläre die Vorlage den Widerspruch
zwischen einer positiven Darstellung durch das Reisebüro bei
einer gleichzeitigen Reisewarnung durch das Außenamt nicht. (1562
d.B.)

Abgeordneter Michael Spindelegger (V) meinte, zu diesem Thema
seien alle Argumente schon seinerzeit im Ausschuss besprochen
worden, eine neuerliche Debatte sei daher nicht erforderlich. Er
plädierte wie Abgeordneter Herbert Scheibner (F) dafür, den
ursprünglichen Beschluss des Nationalrates zu wiederholen.
Staatssekretär Hans Winkler gab sich überzeugt, es handle sich um
ein gutes Gesetz und appellierte an das Haus, entsprechend zu
verfahren. Die Abgeordneten Peter Schieder (S) und Ulrike Lunacek
(G) teilten hingegen Bedenken des Bundesrates und vertraten die
Ansicht, das Gesetz sei zumindest verbesserungswürdig. Der
ursprüngliche Beschluss des Nationalrates wurde vom Ausschuss
wiederholt.

Sodann befasste sich der Ausschuss mit einem Vorbehalt
Österreichs gegen den Artikel 11 der Konvention zur Beseitigung
jeder Form von Diskriminierung der Frau. Hier gaben die
Abgeordneten Marianne Hagenhofer und Hannes Bauer (beide S) zu
bedenken, dass bezüglich der Schutzbestimmungen noch keine
verbindliche Regelung getroffen worden sei, weshalb man an
besagtem Vorbehalt festhalten wolle. Die Abgeordneten Herbert
Scheibner (F) und Michael Spindelegger (V) verwiesen jedoch
darauf, dass diese Debatte bereits inhaltlich entschieden worden
und die nationale Rechtslage daher heute eine andere sei. Der
Vorbehalt sei daher nicht länger aufrechtzuerhalten. Die
Regierungsvorlage wurde mehrheitlich angenommen.

Der von Österreich anlässlich der Ratifikation formulierte
Vorbehalt zur Konvention zur Beseitigung jeder Form von
Diskriminierung der Frau wird hinsichtlich der Nachtarbeit von
Frauen zurückgezogen. Die Republik hält aber den Vorbehalt
hinsichtlich des Arbeitnehmerschutzes von Frauen aufrecht, heißt
es in der Regierungsvorlage. (1438 d.B.)

Die folgenden beiden Punkte passierten jeweils einstimmig den
Ausschuss. Das Übereinkommen über den physischen Schutz von
Kernmaterial, welche die Verpflichtungen der Staaten bezüglich
der Sicherung im Zusammenhang mit internationalen Transporten von
Kernmaterial sowie Strafverfolgungen regelt, wies bislang die
Lücke auf, dass Kernanlagen und innerstaatlicher Umgang mit
Kernmaterial von diesem Abkommen nicht erfasst waren. Eine
entsprechende Änderung des Übereinkommens trägt diesem Umstand
nun mit diesbezüglichen Bestimmungen und Standards Rechnung.
(1442 d.B.) Zwischen Albanien und Österreich gibt es bisher kein
Abkommen, welches die Zusammenarbeit auf den Gebieten der Kultur,
der Bildung und der Wissenschaft regelt. Sowohl Österreich als
auch Albanien sind aber bestrebt, die diesbezügliche bilaterale
Zusammenarbeit zu entwickeln, zu fördern und zu vertiefen. Ein
eigenes Kulturabkommen soll nun eine vertragliche Basis der
Zusammenarbeit der beiden Staaten auf den genannten Gebieten
schaffen. Das neue Abkommen regelt die Zusammenarbeit
wissenschaftlicher Institutionen sowie Institutionen des
allgemein bildenden bzw. berufsbildenden Schulwesens. Zur
Durchführung der Inhalte des Abkommens soll zudem eine gemischte
Kommission gebildet werden, die Arbeitsprogramme zu diesen Themen
festlegen soll. (1443 d.B.)

Als nächstes befasste sich der Ausschuss mit dem Übereinkommen zu
Schutz und Förderung kultureller Ausdrucksformen(1444 d.B.)
. Abgeordnete Christine Muttonen (S) verwies auf die
diesbezügliche Diskussion im Kulturausschuss und die
entsprechenden Beschlüsse des Hauses und nannte das Übereinkommen
ein wichtiges Dokument für das internationale Kunstschaffen.
Dieser Ansicht schloss sich Abgeordneter Wolfgang Zinggl (G) an,
der zudem meinte, es sei wichtig, dass nicht alles als
Handelsware angesehen werde. Es sei erforderlich, dass Österreich
hier klar Stellung beziehe und eine entsprechende Vorreiterrolle
übernehme. Abgeordneter Herbert Scheibner (F) sagte, man müsse
auch der Umsetzung des Abkommens entsprechendes Augenmerk widmen.
Abgeordneter Hermann Schultes (V) unterstrich den Aspekt der
nationalen Eigenständigkeit in kulturellen Angelegenheiten und
begrüßte in diesem Sinne das Abkommen. Staatssekretär Hans
Winkler erläuterte die Bedeutung des Abkommens aus rechtlicher
Sicht und die weitere Vorgangsweise im Gefolge der zu erwartenden
Ratifikation. Das Abkommen passierte einstimmig den Ausschuss.

Die Vielfalt an kulturellen Ausdrucksformen unterliegt in
zunehmendem Maße dem Druck der Globalisierungsentwicklung. Es
gilt, den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller
Ausdrucksformen sicherzustellen und Bedingungen zu schaffen, die
den freien Austausch kultureller Ausdrucksformen unterstützt. Mit
einer eigenen Konvention sollen nun die Besonderheit kultureller
Güter anerkannt und durch die Stärkung der Gemeinsamkeiten
zwischen Kultur, Entwicklung und Dialog und die Bildung einer
innovativen Plattform für die internationale Kulturkooperation
die kulturelle Vielfalt und Kreativität geschützt und gefördert
werden.

Insbesondere regelt das Übereinkommen die Entwicklung nationaler
kulturpolitischer Strategien zum Schutz und zur Förderung
kultureller Ausdrucksformen, die Stärkung von Identität und
Interaktionsfähigkeit, die Verbindung von Kultur, Pluralismus und
nachhaltiger Entwicklung, die Erhaltung kultureller Vielfalt, die
Schaffung nicht unterschreitbarer Mindeststandards der Kultur,
den Schutz kultureller Güter sowie internationalen
Informationsaustausch und die Förderung der freien
Meinungsäußerung in Wort und Bild.
Ebenfalls einstimmig nahm der Ausschuss ein Zusatzprotokoll zur
Zusammenarbeit von Gebietskörperschaften sowie die Suspendierung
des Abkommens zur Regelung des Personenverkehrs mit der Ukraine
zur Kenntnis. Im Zusammenhang mit dem Zusatzprotokoll verwies
Abgeordneter Hannes Bauer (S) auf die bisherigen positiven
Erfahrungen auf diesem Gebiet.

Das Europäische Rahmenübereinkommen über die grenzüberschreitende
Zusammenarbeit zwischen Gebietskörperschaften regelt die
Möglichkeiten der Zusammenarbeit mit unmittelbar benachbarten
Gebietskörperschaften anderer Staaten. Mit einem eigenen
Zusatzprotokoll wird nun auch die Zusammenarbeit von
nichtbenachbarten Gebietskörperschaften ermöglicht, und dies
nicht nur im Rahmen von Einrichtungen für die
grenzüberschreitende Zusammenarbeit und von Vereinigungen von
Gebietskörperschaften, sondern auch auf bilateraler Ebene. (1462
d.B.) Im Februar 2004 trat die Ukraine dem Europäischen Abkommen
über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den
Mitgliedsstaaten des Europarates bei. Dieses Abkommen ermöglicht
das visafreie Überschreiten von Grenzen. Da die Ukraine jedoch
einer jener Staaten ist, von deren Bürger die EU Visa verlangt,
muss das Abkommen gemäß EU-Recht suspendiert werden, was mit
entsprechender Notifikation geschieht. (1463 d.B.)

Sodann setzte sich der Ausschuss mit einem Antrag der Opposition
auseinander, Österreich möge eine Vorreiterrolle im Bereich
Streumunition und Streubomben einnehmen und daher das Protokoll V
der Convention on Conventional Weapons (CCW) ratifizieren, ein
unilaterales Moratorium in Bezug auf Einsatz, Produktion,
Entwicklung, Lagerung und Handel von Streumunition und
Streubomben erklären und eine Erweiterung des BG über das Verbot
von Anti-Personenminen um Streumunition vornehmen, da nicht
explodierte Streubomben bzw. Streumunition sich als Blindgänger
gleich wie Anti-Personenminen verhalten. (499/A[E])

Nachdem Abgeordnete Ulrike Lunacek (G) die bereits bei der
letzten Sitzung, als der Antrag vertagt worden war, vorgebrachten
Argumente erneut geäußert und in diesem Zusammenhang bedauert
hatte, dass es nicht zu einer Vierparteieneinigung gekommen sei,
erläuterte Abgeordneter Herbert Scheibner (F) den
Regierungsstandpunkt in dieser Frage. Scheibner wie auch
Abgeordneter Walter Murauer (V) betonten dabei, man müsse der
Realität Rechnung tragen und entsprechend agieren. Vor allem
gelte es, Blindgänger zu reduzieren, um zu gewährleisten, dass
nicht Zivilisten nach dem Schuss zu Schaden kämen. Beide Redner
verwiesen zudem auf den Abänderungsantrag ihrer Fraktionen.
Abgeordnete Petra Bayr (S) nannte diesen ungenügend und trat
dafür ein, dem ursprünglichen Antrag zuzustimmen. Dieser blieb
jedoch in der Abstimmung in der Minderheit, während der
Abänderungsantrag von V und F eine Mehrheit fand.

Zu einer Petition betreffend die Menschenrechte für alle,
insbesondere für Menschen mit Behinderung (74/PET) berichtete
Abgeordnete Petra Bayr (S), der Unterausschuss habe sich
eingehend mit der Thematik befasst und eine entsprechende
Entschließung eingebracht. Österreich sei hier international
Vorreiter und sollte das Thema auch auf UN-Ebene vorantreiben,
meinte Bayr. Positiv äußerten sich auch Abgeordnete Carina
Felzmann (V) und Abgeordneter Herbert Scheibner (F), die beide
den Vierparteienantrag, der in der Folge einstimmig angenommen
wurde, als überaus wichtiges Signal gerade für diese besonders
benachteiligte Bevölkerungsgruppe werteten.

Schließlich befasste sich der Ausschuss noch mit einer weiteren
Petition (80/PET), in der es um die Schutzfunktion Österreichs
für Südtirol und eine entsprechende Verankerung dieser in der
österreichischen Bundesverfassung geht (siehe auch PK, Nr. 651).
Hiezu brachten V, S und F einen Entschließungsantrag ein.
Präsident Khol plädierte dafür, diesem Antrag zuzustimmen. Man
habe sich ausgiebig mit dem Thema befasst, mit den Betroffenen
entsprechende Gespräche geführt, Reisen nach Südtirol
unternommen, wobei er an dieser Stelle dem Außenministerium
danken wolle, das es stets verstanden habe, die Interessen der
Südtiroler effizient zu schützen. Es sei zwar schade, dass man
mit den Grünen kein Einvernehmen habe erzielen können, er ersuche
aber den Ausschuss, diesem Antrag zuzustimmen, dem für Südtirol
eine besondere Bedeutung zukomme.

Auch Abgeordneter Herbert Scheibner (F) wertete den Antrag als
ein wichtiges Signal, während Abgeordneter Erwin Niederwieser
(S), der zudem die Vorgeschichte dieses Themas rekapitulierte,
ergänzte, es wäre ein wichtiger Schritt, wenn die Südtiroler
Interessen auf diese Weise in der Verfassung verankert würden.
Der Antrag fand sodann eine Mehrheit. (Schluss)

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