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Top-Thema: Ausweitung der Pflegefreistellung

Die Pflegefreistellung für Arbeitnehmer wird ab kommendem Jahr ausgeweitet. Künftig steht auch leiblichen Eltern, die nicht im gemeinsamen Haushalt mit dem Kind leben, pro Jahr eine Woche „Pflegeurlaub“ zu. Auch „neue“ Partner in sogenannten „Patchwork“-Familien können die Freistellung künftig in Anspruch nehmen – also Partner, die zwar nicht leiblicher Elternteil sind, aber im gemeinsamen Haushalt mit dem Kind leben. Dies gilt auch für gleichgeschlechtliche Paare.

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