- Staatssekretariat für Verkehr, Innovationen u. Technologie
Kukacka zu Tempo 100: Professor Öhlingers verfassungsrechtliche Bedenken müssen geprüft werden
Bis zur notwendigen Novellierung des IG-Luft sollten Länder Geschwindigkeit nur dort beschränken, wo VBAs auf Grenzwertüberschreitungen flexibel reagieren können.
- 10.11.2006, 12:15:22
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