Wie geschädigte Anleger:innen jetzt vorgehen sollen
Zahlreiche unabhängige Gutachten belegen bereits, dass eine fondsgebundene Lebensversicherung für die Kunden mit Ausnahme viel höherer Kosten nichts bringt.
Bereits über 500 Geschädigte erfolgreich vertreten
Die Versicherung muss laut Urteil für die durch Corona bedingte Betriebsunterbrechung aufkommen.
Klagen bis 23.12. über die Erste Allgemeine Schadenshilfe AG einreichen