• 20.04.2012, 09:00:35
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  • OTS0024 OTW0024

Aviso: Öffentliche Sitzung des Monitoringausschusses zur Behindertenrechtskonvention

Diskussion zum Persönlichen Budget

Wien (OTS/BMASK) - Der für die Überwachung der Einhaltung der
UN-Konvention "Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit
Behinderungen" zuständige unabhängige Monitoringausschuss hält seine
sechste öffentliche Sitzung am 26. April von 13:00 - 17:00 in der
Arbeiterkammer Steiermark, 8020 Graz, Hans Resel-Gasse 8-14 ab.****

Der weisungsfreie Ausschuss ist das Überwachungsorgan zur
UN-Konvention in Angelegenheiten, die in Gesetzgebung und Vollziehung
Bundessache sind, und hat seine Grundlage in § 13 des
Bundesbehindertengesetzes. Der Monitoringausschuss kann unter anderem
Beschwerden zu Verletzungen der UN-Konvention bearbeiten,
Stellungnahmen zu Gesetzen (Gesetzesentwürfen) abgeben sowie zur
grundsätzlichen Einhaltung der UN-Konvention durch den Bund Stellung
nehmen.

Als Menschenrechtsgremium ist der unabhängige Monitoringausschuss
menschenrechtlichen Prinzipien verpflichtet, sowohl der Partizipation
und der damit verbundenen Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft
als auch der Transparenz und Nachvollziehbarkeit seiner Arbeit. Aus
diesem Grund sieht die Geschäftsordnung die regelmäßige Abhaltung von
öffentlichen Sitzungen vor.

Im Mittelpunkt der sechsten öffentlichen Sitzung stehen neue
Modelle der Finanzierung zur Sicherstellung von Barrierefreiheit und
Bereitstellung von Unterstützungsstrukturen. Anstatt als Objekte der
Fürsorge von der öffentlichen Hand mit so genannten Sachleistungen
versorgt zu werden, wollen Menschen mit Behinderungen vermehrt selbst
entscheiden, wie sie Unterstützung und Assistenz nachfragen. Das zB
in Deutschland bereits eingeführte so genannte Persönliche Budget
(Persönliche Geld), basierend auf dem individuell festgestellten
Unterstützungsbedarf, ist ein weiterer wichtiger Schritt in Richtung
selbstbestimmten Lebens für Menschen mit Behinderungen im Sinne der
Menschenrechte.

Der Monitoringausschuss freut sich über die zahlreichen
Anmeldungen für die Sitzung und hofft auf eine ausführliche
Diskussion des vorgelegten Diskussionspapiers, das sich wie gewohnt
vor allem an Menschen mit Behinderungen selbst wendet. Das Papier ist
leicht lesbar gestaltet und über die Website des Ausschusses:
www.monitoringausschuss.at ("öffentliche Sitzungen") einsehbar.
(schluss)

Öffentliche Sitzung des Monitoringausschusses zur
Behindertenrechtskonvention

 Datum:   26.4.2012, 13:00 - 17:00 Uhr
 Ort:     Arbeiterkammer Steiermark
          Hans Resel-Gasse  8-14, 8020 Graz
 Url:     www.monitoringausschuss.at

Rückfragehinweis:
Büro des Monitoringausschusses
beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
Tel: +43 1 71100 6301 oder 6538
Fax: +43 1 718 94 70 1150
E-Mail: [email protected]
[email protected]
Website: www.monitoringausschuss.at

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | NSO

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