- 27.11.2023, 11:19:16
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Bei Jagd angeschossen und schwer verletzt – kein Einzelfall
Gestern, 26.11., schoss im Bezirk Leibnitz, Steiermark, ein 30-jähriger Jäger einem 24-jährigen Kollegen in Brust und Gesicht, als er eine Waldschnepfe erschießen wollte
Das Volksbegehren „Für ein Bundesjagdgesetz“ weist darauf hin, dass dies leider bei weitem kein Einzelfall ist. Eine Ursache ist, dass zu viele Tierarten jagdbar sind, für deren Bejagung es keine ökologische Rechtfertigung gibt. Eine ökologiebasierte Liste der jagdbaren Arten würde vor allem die Jagd auf Vögel und andere Kleintiere stark reduzieren und damit auch die Zahl der damit verbundenen Jagdunfälle.
Einige Beispiele aus der jüngeren Zeit:
- 4.11.2023: In Eggerding (Bezirk Schärding) trifft ein Jäger bei der Hasenjagd einen Kollegen, der verletzt ins Krankenhaus geflogen werden muss.
- 12.11.2022: Im Weinviertel wird bei einer Wildschweinjagd ein 47-jähriger Jäger von einem seiner Kollegen angeschossen und erleidet schwere Verletzungen im Beckenbereich.
- 22.10.2022: In Ilztal (Bezirk Weiz) wird ein 34-Jähriger bei einer Treibjagd auf Hasen am Kopf getroffen und im Bereich des Auges verletzt. Er muss mit dem Hubschrauber ins Krankenhaus gebracht werden.
- 21.9.2022: Bei einer Jagd auf Enten im Bezirk Eferding trifft ein Jäger einen anderen am Auge.
Die Liste ließe sich lange fortsetzen, enthält aber nur die Fälle, über die in Online-Medien berichtet wurde. Eine systematische Erfassung ist nicht bekannt. Sie inkludiert auch nicht die Unfälle, bei denen sich Jäger mit ihren Waffen selbst verletzten.
„Ein großer Teil des Leids der Betroffenen – und auch der für die Allgemeinheit entstehenden Kosten – ließe sich vermeiden, wenn nicht mehr aus Jux und Tollerei gejagt wird, sondern dort, wo es ökologisch gerechtfertigt ist“, sagt Rudolf Winkelmayer, Bevollmächtigter des Volksbegehrens „Für ein Bundesjagdgesetz“.
Eine der Forderungen des Volksbegehrens lautet: „Jagdbare Tierarten nach ökologischen Kriterien definieren“. Derzeit sind die Listen an jagdbaren Tierarten nicht nur von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich, sondern auch willkürlich und ökologisch unbegründet. In diesen Listen finden sich viele Tierarten, deren Bejagung unnötig und ungerechtfertigt oder sogar ökologisch schädlich ist.
„Niemand muss Waldschnepfen, Enten oder Hasen jagen und dabei sich, andere und die Umwelt gefährden“, bekräftigt Martin Balluch, Obmann des Vereins gegen Tierfabriken (VGT). „Am besten für alle ist, man lässt die Tiere einfach in Frieden.“
„Wer einen erstaunlichen Vogel wie die Waldschnepfe ‚jagen‘ will, kann das mit Fernglas oder Fotoapparat tun – dabei erschießt man sicher keine Mitmenschen“, sagt Madeleine Petrovic, Präsidentin von Tierschutz Austria.
Das Volksbegehren „Für ein Bundesjagdgesetz“ hat 14 Grundsätze formuliert, die in einem Bundesjagdgesetz verwirklicht werden sollen (https://bundesjagdgesetz.at/details.php). Die Initiative aus AG Wildtiere, Ökologischem Jagdverband, Tierschutz Austria und Verein gegen Tierfabriken wirbt derzeit um Unterstützungserklärungen für das Volksbegehren, die alle in Österreich wahlberechtigten Personen auf einem beliebigen Bezirks- oder Gemeindeamt sowie rund um die Uhr online mittels Handysignatur leisten können.
Rückfragen & Kontakt
Initiative für ein Bundesjagdgesetz
Clemens Purtscher
0677/61220082
kontakt@bundesjagdgesetz.at
https://bundesjagdgesetz.at/
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